Sky verklagt Kneipen
Sky hat in mehreren Fällen Gastronomen wegen der unerlaubten öffentlichen Vorführung von Fußballspielen auf dessen Pay-TV-Sender verklagt, insbesondere im Zusammenhang mit der UEFA Champions League und der Bundesliga. In einem prominenten Fall in Köln wurde ein Gastronom verklagt, nachdem ein von Sky beauftragter Kontrolleur sich als normaler Gast ausgab und im Lokal eine Flasche Wasser bestellte, während auf einem Fernseher eine Champions-League-Partie lief. Der Gastronom besaß keinen Vertrag für die öffentliche Vorführung, was zu einer Klage führte. Das Kölner Landgericht verurteilte den Wirt zur Zahlung einer Jahresgebühr von 5160 Euro, da er das von Sky angebotene „Championspaket“ für Gastronomen nicht abonniert hatte. Zudem musste er die entstandenen Abmahnkosten und weitere Aufwendungen erstatten, was insgesamt knapp 6200 Euro plus Zinsen ergab.
Die Kontrolleure von Sky, die in Gaststätten verdeckt auftauchen, dokumentieren häufig die Ausstrahlung von Sky-Inhalten durch Fotos und Videos. In einigen Fällen wurde die Zulässigkeit der Kontrolle in Frage gestellt, wenn Kontrolleure sich unter falschem Vorwand Zugang verschafften, beispielsweise um nach dem Weg zu fragen oder die Toilette zu benutzen. In einem Fall wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben, da der Kontrolleur widersprüchliche Aussagen machte und erhebliche Gedächtnislücken zeigte. Auch in anderen Fällen wurden Klagen von Sky zurückgenommen, wenn sich herausstellte, dass die Kontrolleure lediglich nach dem Weg oder der Toilette fragten.
Sky verlangt in der Regel die Zahlung einer vollen Jahresgebühr als Schadensersatz, selbst wenn die unerlaubte Vorführung nur kurz dauerte. Die Schadensersatzforderungen können existenzbedrohend sein und liegen bei mehreren Tausend Euro. Die Rechtsprechung hat das Vorgehen von Sky in mehreren Fällen bestätigt, insbesondere wenn die öffentliche Vorführung ohne entsprechende Lizenz erfolgte. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Klagen zurückgenommen wurden, wenn die Beweisführung unzureichend war oder die Kontrolleure sich unzulässig verhalten hatten. Es wird empfohlen, auf Abmahnungen nicht zu ignorieren und sich fachkundig beraten zu lassen, da die Reaktion auf die Abmahnung entscheidend für das Ergebnis des Verfahrens ist