3. VERSCHOBENE ODER ABGEBROCHENE SPIELE:
a. Mit Ausnahme der Situationen in Abschnitt b), c), d) und e) wird ein nicht gespieltes, verschobenes oder abgebrochenes Spiel, welches an einem anderen Tag stattfindet als ursprünglich geplant, für Abrechnungszwecke für ungültig erklärt. Falls ungültige Spiele eine Kombiwette reduzieren, wird die Wette für die restlichen Auswahlen abgerechnet. Unter keinen Umständen wird die Auslosung durch ein "Pools Panel" als Ergebnis anerkannt.
b. Sollte ein Spiel vor Vollendung der 90 Minuten Spielzeit abgebrochen werden, werden alle Märkte ungültig, es sei denn, ein Siegmarkt ist bereits vor dem Abbruch entstanden (z.B. der erste Torschütze, Zeitraum des ersten Tores, Halbzeit-Ergebnis usw.).
c. Wenn ein Spiel nach Beginn verschoben oder abgebrochen wird und die verbleibenden Minuten zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag gespielt werden, basiert die Auswertung auf dem Spielstand zur vollen Spielzeit, sobald die verbleibenden Minuten vollendet worden sind. Andernfalls werden die Wetten ungültig.
d. Bei Each-Way-Wetten auf den ersten Torschützen wird der Teil der Platzwette auf Spieler ungültig gewertet, die nicht getroffen haben, wenn weniger als fünf Tore zum Zeitpunkt des Spielabbruchs erzielt worden sind. Der Teil der Platzwette auf einen Spieler, der vor dem Zeitpunkt des Spielabbruchs getroffen hat, wird hingegen als erfolgreiche Wette behandelt.
e. Ein Spiel, das verschoben wurde, um ins Fernsehprogramm zu passen (z.B. von Samstag, 15 Uhr auf Sonntag, 16 Uhr), wird für diese Regel nicht als verschobenes Spiel gewertet und alle Wetten bleiben bestehen.