Uli Hoeneß ein Steuersünder?


Chef_Koch

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@liberalmente: Interessanter Verlauf. Weiß man denn, warum der Steuersatz wieder nach unten gegangen ist?


Wenn ein Lokführer einen Fehler macht, sterben womöglich dutzende Menschen - ist er deshalb Einkommensmillionär?


Stumpfsinniger Vergleich, genauso wie die erwartete Doppelmoral "Ich darf Steuern hinterziehen, ich kann sonst nicht überleben" :rolleyes:

Ansonsten leuchtet mir die Forderung nach einem höher Satz generell schon ein. Aber dennoch, wer legt diese Zahlen fest? Willkürliche Regulierungen waren noch nie sonderlich erfolgreich.



Zu Hoeneß: Wenn eine wirksame Selbstanzeige verfehlt wurde, dann wären 5 Jahre wohl mehr als gerecht.
 

Brummsel

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Eine Sache verstehe ich nicht...
Als Beweis für die These, dass niemand Hoeneß auf die Spur gekommen wäre, wenn er nicht selbst alles frei Haus geliefert hätte, hat Feigen unter anderem eine Mail verlesen lassen, die der "Stern"-Journalist an die Schweizer Bank Vontobel geschrieben hatte. Darin sagt der Reporter Johannes Röhrig eindeutig, dass er im Januar, als er seine erste Geschichte schrieb, nichts von Hoeneß wusste.
[...] wurde auch ein schriftlicher Vermerk über ein internes Gespräch der Staatsanwaltschaft zitiert. Darin räumen die Ermittler ein, dass die Ermittlungen zu dem zuerst vom "Stern" entdeckten Vontobel-Konto ohne die Selbstanzeige "ergebnislos" verlaufen wären.
Wenn die Selbstanzeige also nix mit der Stern-Geschichte zu tun hat und Hoeness die "aus freien Stücken" gemacht haben soll, warum ging das ganze dann so schnell in einer Nacht-und Nebel Aktion über die Bühne?
Da hätte der Uli sich doch viel mehr Zeit lassen können...
 

xEr

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Eine Sache verstehe ich nicht...

Wenn die Selbstanzeige also nix mit der Stern-Geschichte zu tun hat und Hoeness die "aus freien Stücken" gemacht haben soll, warum ging das ganze dann so schnell in einer Nacht-und Nebel Aktion über die Bühne?
Da hätte der Uli sich doch viel mehr Zeit lassen können...

Ne die Verteidigung gibt ganz klar zu, dass die Selbstanzeige aufgrund der Stern-Recherchen gemacht wurde. Nur wusste Hoeneß zu dem Zeitpunkt ja nicht, dass sie ihn vermutlich nicht identifiziert hätten. Damit will die Verteidigung das Geständnis als gewichtigen Milderungsgrund geltend machen.

Was ich viel schlimmer finde ist: Dass es anscheinend vor Gericht überhaupt keine Rolle spielt, dass Hoeneß die SA nicht aus "gutem Willen" verfasst hat, sondern nur weil er damit gerechnet hat, dass er kurz darauf sowieso auffliegt und dann eine vermutlich die Höchststrafe zu erwarten hätte.
 

Omega

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Weil Hoeneß nicht wissen konnte, dass

die Ermittlungen zu dem zuerst vom "Stern" entdeckten Vontobel-Konto ohne die Selbstanzeige "ergebnislos" verlaufen wären.
Gerade der Fall Zuwinkel hat doch gezeigt, dass Ermittlungen eben nicht erfolglos verlaufen müssen. Hoeneß konnte ja nicht die Ermittler anrufen.;)

Dass Hoeneß nicht auf Freispruch plädiert, wundert mich, spricht aber eher für die Verteidigung.
 

xEr

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Dass Hoeneß nicht auf Freispruch plädiert, wundert mich, spricht aber eher für die Verteidigung.

Imo ein geschickter Zug, denn er erhöht die Glaubwürdigkeit der eigenen Argumente. Dass die Selbstanzeige nicht 100% korrekt war, ist ja im Laufe des Verfahrens mehr als klar geworden. So argumentiert die Verteidigung jetzt lediglich mit einem Formfehler und fordert eine Bewährungsstrafe, was für Hoeneß praktisch einem Freichspruch gleichkommt.
 

Back on my shit

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wenn er in den Knast kommt, ist das für alle anderen Steuersünder extrem abschreckend und wird vermutlich dazu führen, dass sich überhaupt niemand mehr selbst anzeigt, weil es ja quasi nichts bringt. Wenn darum dann so gut wie keine größeren Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden, entgeht dem Staat dadurch auch ein Haufen Geld. Kann mir deswegen fast nicht vorstellen, dass Hoeneß in den Knast muss.

Wie das? Es wird ihm doch vorgeworfen, dass die Selbstanzeige fehlerhaft war.
 

Omega

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Klar ist dies auch ein "Schachzug", aber ich bin ein Verfechter, dass peinliche Einlassungen oder Anträge unterbleiben sollten und bin auch der Überzeugung, dass dies bei Richtern besser ankommt. Diese Einstellung teilen aber nicht alle Rechtsanwälte.
 

sotarts

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Die Linken tummeln sich sogar hier:ricardo: Unternehmer die Risiken gegangen sind und Arbeitsplätze geschaffen haben sind die Grundlage das es uns so gut geht. Warum sollte ein Bill Gates das Geld nicht verdienen ? Jeder ist seines Glückes Schmied. Und die reichen und gutverdienende Zahlen schon die meisten Steuern. Dumpfsinnige Argumente.

Uli geht nur kurz in den Knast halbes Jahr .

Fieses Beispiel, ein bißchen programmiert in den 70er und dann mit seinen Milliarden Monsanto unterstützt. Nebenbei noch dafür verantwortlich für die dreckigen Geschäftspraktiken und das sich verschlossene Standards halten. Genau solche Leute sollen doch bitte ihre 15+ Milliarden behalten. One Hit Wonder.
 

John Lennon

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Ansonsten leuchtet mir die Forderung nach einem höher Satz generell schon ein. Aber dennoch, wer legt diese Zahlen fest? Willkürliche Regulierungen waren noch nie sonderlich erfolgreich.

42% Spitzensteuersatz sind doch genauso willkürlich wie es jede andere Zahl auch wäre. Festgelegt durch den Gesetzgeber, so wie Millionen andere Dinge, die mehr oder willkürlich gesetzt wurden.

Man sollte einfach den Spitzensteuersatz wieder auf das Niveau bringen, das beim Sozialisten Helmut Kohl galt. Dazu dann eine vernünftige Erbschafts- und Vermögenssteuer (natürlich mit Freibeträgen, die natürlich, so ist nunmal die Welt, mehr oder weniger willkürlich gesetz werden und die kleinen Beiträge auf Omas Sparbuch nicht tangieren), eine Bürgerversicherung nach dem Vorbild der Schweiz und eine Steuerpflicht für jeden Staatsbürger nach Vorbild der USA. Würde keinen einzigen umbringen, würde die Staatskassen aber jubeln lassen und wichtige Projekte finanzieren.

Die sogenannten Leistungsträger und die Uli Hoeneß dieser Welt, die Steuerzahlen per se nicht so gut pralle, werden dann natürlich aufjaulen und mit dem Aderlass der deutschen Wirtschaft und dem Abwandern aller wirklich produktiven - also super, super, superverdienenden - hart arbeitenden Deutschen drohen.
 

Barea

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Dümmer hätte es für Hoeness nicht laufen können:

- vergeblich auf Abkommen gehofft
- unberechtigte Panik aufgrund der Journalisten-Recherche bekommen
- vorschnell eine unkorrekte Selbstanzeige abgegeben
- anschließend Fristen zur Nachbesserung / Nachreichen verstreichen lassen

... so viel, nunja, Dilettantismus hätte ich Hoeness niemals zugetraut. Bei seinen finanziellen Möglichkeiten hätte er selbst bei der Recherche der Journalisten noch ohne Schaden rauskommen müssen. Korrekte Selbstanzeige > keine Hausdurchsuchung > keine Medienberichte.

Die Hektik ist da auch kein entschuldigendes Argument. Wenn ich in der Schweiz schwarz bunkere, muss ich doch spätestens seit den vielen CD-Ankäufen damit rechnen, dass ich entdeckt werden könnte. Dann habe ich halt eine regelmäßig gepflegte Selbstanzeige in der Pipeline, um bei Bedarf (Tipp eines Amigos) die noch rechtzeitig rauszuschießen. Wenn ich mir dann den besten Steuerberater des Landes leisten könnte, ist es lachhaft, mit einem alten Beamten-Spezi etwas zusammenzuschustern.

So viel Doofheit gehört dann auch bestraft.
 

Giftpilz

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Die Hektik ist da auch kein entschuldigendes Argument. Wenn ich in der Schweiz schwarz bunkere, muss ich doch spätestens seit den vielen CD-Ankäufen damit rechnen, dass ich entdeckt werden könnte.
Wer weiß schon, was die Schweizer Banken ihren Kunden wiederum erzählen. "Ja, das ist DENEN passiert, aber bei UNS werden keine Daten geklaut und verkauft. Bei uns sind Sie sicher."
 

xEr

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Liest eigentlich irgendjemand Schlonskis oder meine posts? Ein Gericht kann nicht eine "Einstellung" ausurteilen, da würde eine Beantragung auch keinen Sinn machen.:mad:

Also sport1 titelt "Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens."

und zitiert dabei sogar Hoeneß' Anwalt:

Hoeneß-Anwalt Feigen fordert in seinem Plädoyer eine Einstellung des Verfahrens. Ein Freispruch ist bei einer Selbstanzeige formal nicht möglich, "nur eine Einstellung des Verfahrens kommt in Frage".


Jetzt frage ich mich wer hat Recht: Ulis Anwalt oder doch du und schlonski. :saint:
 

Brummsel

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Feigen fordert Einstellung des Verfahrens, wenn die SB als wirksam angesehen wird.
Ansonsten fordert er Knast auf Bewährung.
 

Murphy

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Ich glaube, Hoeneß bekommt 2 Jahre (somit gerade noch auf Bewährung). Dann muss die Verteidung nicht in Revision, Hoeneß wäre bestraft, wenngleich nicht gerade hoch, müsste auch nicht einrücken und die "blöden" Bayern-Fans könnten weiter ihrem Idol huldigen, was dann wohl immer noch AR wäre.
 

Guback

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Stumpfsinniger Vergleich, genauso wie die erwartete Doppelmoral "Ich darf Steuern hinterziehen, ich kann sonst nicht überleben"

Hä? Was hat mein Vergleich mit Steuerhinterziehung zu tun?

Man kann Managergehälter mit einigem rechtfertigen, aber bestimmt nicht mit der Verantwortung für die Mitarbeiter. Da ist mein Vergleich absolut zulässig. Stumpfsinnig sind allenfalls so Phrasen wie "Willkürliche Regulierungen waren noch nie sonderlich erfolgreich."

:mensch:
 

Der alte Mann

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Dazu dann eine vernünftige Erbschafts- und Vermögenssteuer (natürlich mit Freibeträgen, die natürlich, so ist nunmal die Welt, mehr oder weniger willkürlich gesetz werden und die kleinen Beiträge auf Omas Sparbuch nicht tangieren),
Warum eigentlich Freibeträge? Kann man es nicht zumuten auch von Omas Sparbuch einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten? Das Geld ist genauso gut oder schlecht wie ein Millionenbetrag. Und man muss für beides das selbe tun (Oma überleben). Also sagen z.b. wir 25% ab der ersten Mark für alles und jeden.
Steuerpflicht für jeden Staatsbürger nach Vorbild der USA.
Und Sozialleistungen natürlich auch nach Vorbild der USA
Würde keinen einzigen umbringen, würde die Staatskassen aber jubeln lassen und wichtige Projekte finanzieren.
:thumb:
 

Omega

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Also sport1 titelt "Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens."

und zitiert dabei sogar Hoeneß' Anwalt:




Jetzt frage ich mich wer hat Recht: Ulis Anwalt oder doch du und schlonski. :saint:

Ich natürlich:D

Im Ernst, mich irritiert die Aussage auch, wobei ich im schriftlichen Plädoyer dazu nichts finde. Und ich habe sowohl gegoogelt als auch die Einstellungsregeln der StPO durchforstet. Und ich bleibe dabei, ich finde keine Regelung, die dem Gericht eine eigenständige Einstellung des Verfahrens erlauben würde. Davon ausgehend kann ich die Forderung nach Einstellung nur so verstehen, dass dasGericht klarstellen soll, dass es die Selbstanzeige für rechtmäßig hält und die StA auffordert, einer Einstellung zuzustimmen. Das wäre natürlich super, denn dann gäbe es kein Rechtsmittel.

Sollte es aber irgendwo eine Regelung geben, die es doch ermöglicht, hätte ich natürlich etwas gelernt;)
 

Guback

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Ich natürlich:D

Im Ernst, mich irritiert die Aussage auch, wobei ich im schriftlichen Plädoyer dazu nichts finde. Und ich habe sowohl gegoogelt als auch die Einstellungsregeln der StPO durchforstet. Und ich bleibe dabei, ich finde keine Regelung, die dem Gericht eine eigenständige Einstellung des Verfahrens erlauben würde. Davon ausgehend kann ich die Forderung nach Einstellung nur so verstehen, dass dasGericht klarstellen soll, dass es die Selbstanzeige für rechtmäßig hält und die StA auffordert, einer Einstellung zuzustimmen. Das wäre natürlich super, denn dann gäbe es kein Rechtsmittel.

Sollte es aber irgendwo eine Regelung geben, die es doch ermöglicht, hätte ich natürlich etwas gelernt;)

Ist die öffentliche Klage bereits erhoben und wird die Selbstanzeige vom Gericht (nach vorausgegangenem Strafbefehl oder Eröffnungsbeschluss) erst aufgrund einer Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung als wirksam anerkannt, ist durch Urteil auf Freispruch, nicht auf Einstellung zu erkennen (OLG Frankfurt v. 18. 10. 1961, NJW 1962, 974, 977; Bilsdorfer wistra 1984, 131; Streck DStR 1985, 9, 11; Kohlmann 253 zu § 371).
 

Irenicus

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Ist die öffentliche Klage bereits erhoben und wird die Selbstanzeige vom Gericht (nach vorausgegangenem Strafbefehl oder Eröffnungsbeschluss) erst aufgrund einer Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung als wirksam anerkannt, ist durch Urteil auf Freispruch, nicht auf Einstellung zu erkennen (OLG Frankfurt v. 18. 10. 1961, NJW 1962, 974, 977; Bilsdorfer wistra 1984, 131; Streck DStR 1985, 9, 11; Kohlmann 253 zu § 371).

Danke für den Hinweis. :thumb:
 
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