Weihnachtsgeschenke


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Conny

Guest
Auch von mir aus dem verschneiten Ettlingen in Baden ein frohes Weihnachtsfest an alle Forumsmitglieder!

Möge uns das nächste Jahr große Kämpfe bringen, geprägt von Dramatik, Fairness und Sportlichkeit.

Conny
 
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Oliver O

Guest
@Ralf

Zitat: Oliver O: "Aktuelle Gerichtsurteile zum Surfen am Arbeitsplatz" mit Vorwort von Victor Sifuentes und Kommentierung von Conny.

Kenne ich schon.
1.)Zuerst braucht man eine Abmahnung. Die habe ich noch nicht.
2.) Du glaubst doch wohl nicht, dass ich hier im Forum der einzige bin, der von der Arbeit aus surft, oder?
3.) Mit Kommentierung von Conny? Conny ist doch m.E. Staatsanwalt und damit selber Surfer vom Arbeitsplatz im ö.D.
 
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Conny

Guest
@ Oliver O:

Eine Abmahnung ist nicht unbedingt erforderlich:

Folgendes Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 01.12.2000 - 1 Ca 504/00 B - könnte für einige Forumsteilnehmer interessant sein. Ich gebe mal die redaktionellen Leitsätze wieder:

"1. Lädt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit pornographisches Bildmaterial aus dem Internet, das er auf Datenträgern des Arbeitgebers speichert und nutzt er den Internetzugang zum Einrichten einer Web-Page sexuellen Inhalts, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung. Bei der Beurteilung der Schwere des Vertragsverstoßes ist zu berücksichtigen, dass ein derartiges Verhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Es bedarf weder einer Abmahnung noch einer vorherigen ausdrücklichen Regelung.

2. Ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer bereits auf Datenträger des Arbeitgebers gespeicherten Daten festgestellt und gesichert hat."

(Fundstelle NJW 2001, 3500 (Heft 47))

Im übrigen: Ich bin Rechtsanwalt, nicht Staatsanwalt. Staatsanwälte haben i.d.R. noch kein Internet am Arbeitsplatz. :D

Conny
 
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Oliver O

Guest
@conny

Auch deine Ausführungen kannte ich und kann dir versichern noch nie Porno- oder pädophile Seiten aufgerufen zu haben.

Ich dachte irgendwie, dass du Staatsanwalt wärst oder war das so, dass du während des Referendariats mal bei der Staatsanwaltschaft warst?
 
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Oliver O

Guest
Dann war Conny gerade als Refendar bei der Staatsanwaltschaft als er hier ins Forum einstieg und das ist mir so im Gedächtnis geblieben, dass ich dachte er wäre jetzt Staatsanwalt.
 
C

Conny

Guest
@ Oliver O:

Ich habe Dir nicht unterstellt, pornographische oder ähnliche Seiten aufzurufen. Ich wollte Dir nur ein Beispiel geben, dass eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund Surfen am Arbeitsplatz nicht immer eine vorherige Abmahnung erfordert, auch wenn dies im Grundsatz so ist.

Ich bin mit der Gründung des BP-Forums selbst in dieses "eingestiegen", was im Mai oder Juni 2000 war. Zu dieser Zeit müßte ich mit der Staatsanwaltschafts-Station eigentlich schon fertig gewesen sein, da ich im Oktober 1998 Referendar wurde und Mitte 2000 gerade das 2. Staatsexamen schrieb. Vielleicht hast Du da was missverstanden oder ich habe mich undeutlich ausgedrückt (was bei einem Juristen allerdings fast unmöglich ist ;)).

Grüße,

Conny
 
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Oliver O

Guest
Dann warst du als Referendar bei der Staatsanwaltschaft zu den Zeiten vor diesem Forum als wir zusammen im DSF-Revival-Forum waren. Gibt´s das eigentlich noch?
 
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Conny

Guest
Das ist gut möglich!

Das DSF-Revival-Forum gibt's nicht mehr. Der zuständige Provider hat es irgendwann auf "kostenpflichtig" umgestellt und damit war's aus. Vielleicht war Ulf aber auch so vom BP-Forum überzeugt, dass er die bedingungslose Gesamtkapitulation des DSF-Revival-Forums unterschrieben hat... ;)

Conny
 
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