FALLS es stimmt hätte er sehr wohl betrogen, weil er vorgegeben hätte ein anderer zu sein. Er hätte über seine Identität gelogen und getäuscht. Wäre dann ggfs ein Grund, die Aufenthaltsgenehmigung zu widerrufen. Die er unter der Voraussetzung bekommen hätte, mit 17 besonders schutzbedürftig zu sein. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Davon sollte man nicht automatisch absehen, nur weil er ein prominenter Sportler ist. Die Ausländerbehörde sollte sich da mitnichten "zurückhalten", macht sie in anderen Fällen auch nicht wenn jemand bescheisst. Den HSV sollte man natürlich nicht bestrafen, von den Verantwortlichen kann sicher keiner prüfen, ob ein Reisepass die richtigen Angaben enthält.
FALLS an der Geschichte aber gar nichts dran ist sollte es Konsequenzen für Bild/Sportbild haben. Warum die sich eine solch brisante Sache zusammen spinnen erschließt sich mir nicht....
(Spiegel.de)Einen Asylantrag hat Jatta laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nie gestellt. Einen Tweet mit dieser Information bestätigte ein Sprecher der Behörde dem SPIEGEL. Sollte er bezüglich seiner Identität geschwindelt haben, tat er dies demnach zumindest nicht, um sich einen offiziellen Flüchtlingsstatus zu erschleichen. Jatta hat weder Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung. Unklar ist aber, inwieweit die Minderjährigkeit nach seiner Einreise eine Rolle dabei gespielt hat, ob er bleiben darf oder ob er daraus andere Vorteile gezogen hat.
Das Ding hat halt politischen Sprengstoff ohne Ende zum Thema Kontrollverlust 2015. Der Fall "Jatta" beweist ja nun auch noch, dass jemand mit falscher Identität selbst vor das Millionenpublikum Bundesliga getreten sein könnte, ohne aufzufallen.
Da Protest einzulegen ist schon jämmerlich vom Blubb.
Eine persönliche Strafe gegen Jatta oder wie immer der auch heißen mag wäre definitiv ok, wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, aber ein Spiel deswegen zu annullieren oder das Ergebnis zu ändern wäre ein NoGo.
Es geht nicht um einen Asylantrag, es geht um die Aufenthaltsgenehmigung / Duldung. Die eventuell unter falschen Angaben erteilt wurde.
Ja, das "Schundblatt" kann sich warm anziehen , falls es nicht stimmt.Bisher sind das nur Spekulationen die von einem Schundblatt losgetreten wurden, solange da nichts handfestes kommt, ist das Schlagwort "eventuell" und man muss den Begriff Fall in Anführungszeichen setzen
Warum sollte es in dem Fall nicht ein beschleunigtes Verfahren mit Arbeitsvisum und späterem Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft geben ?
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html schrieb:Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Von diesen Voraussetzungen gibt es Ausnahmen. Eine ist die Verkürzung der Lebenszeit in Deutschland von acht auf sieben Jahre, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Verfügt eine Person über besonders gute Deutschkenntnisse oder ist seit Jahren in Deutschland ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, verkürzt sich die Anzahl der gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland verbrachten Jahre auf sechs. Auch bei der Sozialhilfe bzw. dem Arbeitslosengeld sind Ausnahmen möglich, z.B. dann, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung eingetreten ist. Außerdem fallen Bezüge während der Schul- und Ausbildungszeit sowie während eines Studiums nicht unter diese Regelung.
- Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
- Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz
- Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf