. Was passiert bei einem „Nein“ der Bürgerschaft am 9. Mai 2012?
Falls die Bürgerschaft das Maßnahmenpaket ablehnt, dürfen auch alle weiteren Gläubiger per Gesetz einem Erlass nicht zustimmen. Dies würde dazu führen, dass der F.C. Hansa Rostock zahlungsunfähig ist und somit einen Insolvenzantrag stellen muss.
Sportlich würde dies bedeuten, dass sowohl die DFL als auch der DFB die Lizenz für die 2. Bundesliga und 3. Liga verweigern. Dies hätte einen Zwangsabstieg in die Regionalliga zur Folge. Wird das Insolvenzverfahren erst nach dem 30. Juni 2012 eröffnet, was zu erwarten ist, würde das sogar einen Zwangsabstieg in die Oberliga bedeuten.
Finanziell wären somit für alle Gläubiger alle offenen Steuerverbindlichkeiten hinfällig. Außerdem entfallen alle laufenden/jährlichen Steuerzahlungen des Vereins an Stadt und Land in Millionenhöhe.
Das Stadion fällt in diesem Falle optional der Hansestadt zu, die dafür voraussichtlich einen zweistelligen Millionenbetrag aufwenden muss.