Uli Hoeneß ein Steuersünder?


Das ist meine Art mich mit diesem Urteil zu arrangieren, denn diese Ungerechtigkeit schreit nämlich zum Himmel!
Die Gesetze sind halt nur für die kleinen Leute! Wenn Du 27000,-Euro hinterziehst, bekommst Du genau die selbe Strafe. Nur das Du damit nicht so der Allgemeinheit geschadet hast. Was sollen denn die Kinder von solch einem Urteil halten? Kriminelles handeln lohnt sich, oder was?!

Sorry, aber das ist nun wirklich totaler Unsinn. Glaubst Du allen Ernstes, dass hier jemand glaubt, dass sich das kriminelle Handeln für Hoeneß irgendwie gelohnt hat :confused: ? Es hat ihn maximal geschädigt und daher geht das Urteil absolut in Ordnung. Ob er jetzt 3,5 Jahre oder 9,5 Jahre bekommen hätte ist überhaupt nicht entscheidend. Die Höhe der Nachzahlungen, inkl. Zinsen und Strafzahlungen kommen der Allgemeinheit mehr als zugute. Rein finanziell betrachtet hat die Allgemeinheit sogar sehr von Hoeneß´Fehlverhalten profitiert. Die Höhe der Gefängnisstrafe ändert überhaupt nichts daran, dass jedem klar geworden ist, dass sich Steuerbetrug überhaupt nicht lohnt. Das begreifen selbst Kinder.
 
Er hat sich doch nur auf Grund des Fahndungsdrucks selbst angezeigt und ist dann Häppchenweise mit der halben Wahrheit rausgerückt! Der gute Mann hat noch mehr Dreck am Stecken, deshalb nahm er auch dieses salomonische Urteil an. Man kann nur hoffen das die Staatsanwaltschaft in Revision geht und noch tiefer gräbt.
Dieser Mann steht in der Öffentlichkeit und hat normalerweise eine Vorbildfunktion. Eigentlich gehörten gerade deshalb solch Leute doppelt so hart bestraft wie sterbliche. Aber in unserer Gesellschaft ist solch Gesindel hoffähig, armselig
 
Er hat sich doch nur auf Grund des Fahndungsdrucks selbst angezeigt und ist dann Häppchenweise mit der halben Wahrheit rausgerückt! Der gute Mann hat noch mehr Dreck am Stecken, deshalb nahm er auch dieses salomonische Urteil an. Man kann nur hoffen das die Staatsanwaltschaft in Revision geht und noch tiefer gräbt.
Dieser Mann steht in der Öffentlichkeit und hat normalerweise eine Vorbildfunktion. Eigentlich gehörten gerade deshalb solch Leute doppelt so hart bestraft wie sterbliche. Aber in unserer Gesellschaft ist solch Gesindel hoffähig, armselig

Jo, deswegen hat er ja im Prozeß gestanden viel mehr hinterzogen zu haben als die 3,5 Mio für die er ursprünglich angeklagt war. Davon wusste niemand etwas und es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft davon erfahren hätte, wenn er es nicht freiwillig gestanden hätte. Übrigens gilt im Falle einer Revision das sog. Verschlechterungsverbot. Er hätte also nur gewinnen können, wenn er, wie es ihm seine Anwälte geraten haben in Revision gegangen wäre (eine höhere Haftstrafe wäre nicht möglich). Von daher ist deine Behauptung auch wieder falsch.
 
Was erzählst du für einen Müll?! Auf der einen Seite willst du Gerechtigkeit, auf der anderen Seite müssen Promis für die gleichen Taten bei dir doppelt so hart bestraft werden wie "Normalos"? Sorry, aber du weißt doch selbst nicht mehr was du schreibst.... Ohne Hoeneß Selbstanzeige (egal warum er das gemacht hat) wäre da keine Sau drauf gekommen! Irgendwie muss man das auch mildernd ins Urteil einfließen lassen, aber wahrscheinlich blenden dich da dein irrsinniges Fantun, oder was weiß ich...
 
Jo, deswegen hat er ja im Prozeß gestanden viel mehr hinterzogen zu haben als die 3,5 Mio für die er angeklagt war. Davon wusste niemand etwas und es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft davon erfahren hätte, wenn er es nicht gestanden hätte. Übrigens gilt im Falle einer Revision das sog. Verschlechterungsverbot. Er hätte also nur gewinnen können, wenn er, wie es ihm seine Anwälte geraten haben in Revision gegangen wäre. Von daher ist deine Behauptung auch wieder falsch.
Der fette Teil stimmt nicht. Die Zeuin der Steuerfahndung hatden Betrag nach Durchsicht der Akten doch sogar noch erhöht. NAchdem die Unterlagen übergeben waren, musste Hoeneß auch gestehen. Die Frage, ob das Ganze aufgeflogen wäre, stellte sich hinsichtlich der Selbstanzeige, Da war fraglich, ob Hoeneß überhaupt hätte "enttarnt" werden können.
 
Die einzige Genugtuung die bleiben wird ist, dass Uli das ewiglich anhängen wird!
Uli Höneß der Moralapostel und Steuersünder:thumb:
 
Im Fall Hoeneß ist die Frage umstritten: Er machte seine Selbstanzeige erst, nachdem er von Recherchen eines Stern-Reporters erfahren hatte. Der Journalist des Magazins wusste, dass eine deutsche Sportgröße über ein geheimes Konto in der Schweiz verfügt. Hoeneß war also gewarnt, sagt die Staatsanwaltschaft.
 
Der fette Teil stimmt nicht. Die Zeuin der Steuerfahndung hatden Betrag nach Durchsicht der Akten doch sogar noch erhöht. NAchdem die Unterlagen übergeben waren, musste Hoeneß auch gestehen. Die Frage, ob das Ganze aufgeflogen wäre, stellte sich hinsichtlich der Selbstanzeige, Da war fraglich, ob Hoeneß überhaupt hätte "enttarnt" werden können.

Ich hatte das anders verstanden. Die Zeugin konnte die Zahlen doch nur erst dadurch ermitteln, nachdem Hoeneß kurzfristig vor Prozessbeginn die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellte. Hätte Hoeneß keine Unterlagen eingereicht wäre doch alles im Dunkeln geblieben, oder?
 
Die Unterlagen musste Hoeneß aber beibringen, hierfür sind ihm ja auch immer wieder Fristen gesetzt worden. Die Steuerbehörde muss ja die wirkliche Steuerschuld berechnen können. Die sind dafür zuständig und werden die passende Steuernachzahlung + Bußen und Verzugszuschläge berechnen.

Deswegen geht mir der Unsinn echt auf den Sack, durch das Strafverfahren wäre irgendeine Summe endgültig festgelegt worden.:wall:
 
Er hat sich doch nur auf Grund des Fahndungsdrucks selbst angezeigt und ist dann Häppchenweise mit der halben Wahrheit rausgerückt! Der gute Mann hat noch mehr Dreck am Stecken, deshalb nahm er auch dieses salomonische Urteil an. Man kann nur hoffen das die Staatsanwaltschaft in Revision geht und noch tiefer gräbt.
Dieser Mann steht in der Öffentlichkeit und hat normalerweise eine Vorbildfunktion. Eigentlich gehörten gerade deshalb solch Leute doppelt so hart bestraft wie sterbliche. Aber in unserer Gesellschaft ist solch Gesindel hoffähig, armselig

Im Niemandsland zwischen Tangstedt und Halstenbek mag das wohl die Sicht auf die große, weite Welt sein. Einfach mal wieder auf die A23, der Weg in die Wirklichkeit ist gar nicht so weit - und die Bahnen fahren doch auch alle 10 Minuten.
 
(...) Übrigens gilt im Falle einer Revision das sog. Verschlechterungsverbot. Er hätte also nur gewinnen können, wenn er, wie es ihm seine Anwälte geraten haben in Revision gegangen wäre (eine höhere Haftstrafe wäre nicht möglich) (...)
Meines Wissens stimmt das so nicht. Wenn der Staatsanwalt in Revision geht, kann das Urteil auch nach oben korrigiert werden.
 
Meines Wissens stimmt das so nicht. Wenn der Staatsanwalt in Revision geht, kann das Urteil auch nach oben korrigiert werden.

Ja, aber ich sprach ja davon, dass dies für den Fall das Hoeneß in Revision ginge gilt. Und da gilt definitiv das Verschlechterungsverbot.

@Omega

Was wäre denn eigentlich passiert, wenn Hoeneß gar keine Unterlagen eingereicht hätte :confused: ?
 
Ja, aber ich sprach ja davon, dass dies für den Fall das Hoeneß in Revision ginge gilt.

Das gilt nur wenn ausschließlich er Revision eingelegt hätte, was wohl eher unwahrscheinlich gewesen wäre, da das Urteil auch so deutlich unter der Forderung der StA lag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das anders verstanden. Die Zeugin konnte die Zahlen doch nur erst dadurch ermitteln, nachdem Hoeneß kurzfristig vor Prozessbeginn die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellte. Hätte Hoeneß keine Unterlagen eingereicht wäre doch alles im Dunkeln geblieben, oder?


selbst die presse hat solche zahlen schon vor monaten genannt. das war noch der zeitraum wo der edelmann ulli diese zahlen als bodenlose frechheit abgewiesen hat und erzählen wollte, die summe sei nicht so hoch.
also auch dieser zeitraum, wo er manche journalisten verklagen wollte, weil die angeblich seinen ruf durch falsche zahlen ruinieren wollten. :wall:

außerdem war der staatsanwaltschaft das alles bekannt, hoeneß hat nur nicht die vollen unterlagen dazu eingereicht, bzw. nachdem er gefühlte 3465464 fristen dazu versäumt hat, dies dann eine woche vor prozessbeginn doch noch getan hat.


Meines Wissens stimmt das so nicht. Wenn der Staatsanwalt in Revision geht, kann das Urteil auch nach oben korrigiert werden.

richtig.
zumal über 90% der urteile aus münchen in einer anschließenden revision keine verbesserung für den angeklagten in der vergangenheit ergeben haben.
vorm BGH wäre ulli richtig zerstört worden. Da sitzen dann die Jungs, die für 1mio hinterziehen Gefängnis unabdingbar sehen.....

Aber okay, Seehofer und co haben recht. ulli ist ein wahrer held, dass er nicht in revision geht.
Vielleicht wäre für Ulli in 3 Jahren eine Karriere in der Politik möglich? Solche Edelmänner werden dort anscheinend ja händeringend gesucht und gefeiert.


In diesem Sinne: PRO REVISION HERR STATTSANWALT
 
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Ich habe es auch so verstanden, dass Hoeneß Bammel bekommen hat, weil der Stern angefangen hat, zu bohren. Von daher wäre er früher oder später schon aufgeflogen. Und das wäre dann richtig böse geworden.



Die einzige Genugtuung die bleiben wird ist, dass Uli das ewiglich anhängen wird!


Pappel du ungezogener Bengel... jetzt misch nicht auch noch den Rest des Forums auf. Husch zurück in dein Kingsthreadwohnzimmer :belehr: ;)
 
Lustig wäre es ja, wenn die Staatsanwaltschaft wirklich in Revision geht und der BGH dann das Urteil nach unten korrigiert. Dann würden manche hier wohl hyperventilieren :laugh2:
 
Lustig wäre es ja, wenn die Staatsanwaltschaft wirklich in Revision geht und der BGH dann das Urteil nach unten korrigiert. Dann würden manche hier wohl hyperventilieren :laugh2:

Zuständig wäre ja der 1. Strafsenat des BGH. Ich habe gehört, dass sie in der Strafzumessung sehr hart sind, insbesondere wenn es um Steuerhinterziehung geht.
 
Drei-einhalb Jahre sind eine durchaus vertretbare Strafe, dafür muss keiner in Revision gehen. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft erfährt noch weitere Dinge, bspw. dass der Würstelbaron bewusst noch mehr verschleiert oder verschwiegen haben könnte.

Der Runde muss ins Eckige und damit ist einem gewissen Gerechtigkeitsempfinden Genüge getan. Ein Zuckerschlecken wird das ganz bestimmt nicht für den Uli, da er halt nun mal eine gewisse Zeit absitzen muss, bevor ihm ein Teil der Haft erlassen werden kann.
Im Knast gibt es auch kein Sky. Er muss dort arbeiten (bswp. in der Küche oder der Metzgerei), die Zellen sind nicht eben üppig - vergleichbar mit einer Besenkammer in seiner Starnberger Villa. Und selbst als Freigänger kann er nicht abends zur CL in die Arroganz-Arena, weil er eben abends wieder an der JVA-Pforte stehen muss.

http://www.express.de/promi-show/ge...der-jva-landsberg-aussehen,2186,26561596.html
 
Die Unterlagen musste Hoeneß aber beibringen, hierfür sind ihm ja auch immer wieder Fristen gesetzt worden. Die Steuerbehörde muss ja die wirkliche Steuerschuld berechnen können. Die sind dafür zuständig und werden die passende Steuernachzahlung + Bußen und Verzugszuschläge berechnen.

Woher nimmst du diese Pflicht? § 90 II AO gilt ja im Strafverfahren nicht. :confused:
 
Zuständig wäre ja der 1. Strafsenat des BGH. Ich habe gehört, dass sie in der Strafzumessung sehr hart sind, insbesondere wenn es um Steuerhinterziehung geht.

zumal ulli dann auch in revision gehen müsste. also auch einen antrag stellen. ansonsten wird wenn, nur nach oben hin korrigiert.
 
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