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Totila
Guest
Ist halt sehr die Frage, ob eine Kündigung überhaupt vor Gericht bestand hätte. Es gibt da auch niederschwelligere Maßnahmen wie eine Abmahnung. Natürlich ist die Aussage zielich eklig, aber man kann ja schlecht im Arbeitsrecht eine spezielle Regel für den Sport einführen. Hätte er eigene Sportler swegen etwaiger Abstammung rassistisch beleidigt, die auch verstanden hätten was er sagt, wäre das - so würde ich als juristischer Laie vermuten - eine ganz andere Sache .Richtiger und wichtiger Schritt, dass Moster nach Hause geschickt wird.
Die Aeusserung mit dem zweimaligen "hol die Kameltreiber" war einfach widerlich.
Mosters Erklärung mit dem Eifer des Gefechts und der Gesamtbelastung überzeugen mich nicht.
Normalerweise bin ich durchaus ein Anhänger von zweiten Chancen. In diesem Fall wäre ich konsequent und würde ihn entlassen.