Hier der komplette Bericht aus der Main-Post.
Würzburg
Ist der Arena-Bürgerentscheid in Würzburg unzulässig? Rechtliche Fehler könnten Abstimmung stoppen
Eine Bürgerinitiative sammelt aktuell Unterschriften für einen Bürgerentscheid gegen die geplante Multifunktionsarena in Würzburg. Jetzt gibt es juristische Zweifel.
Von
Christoph Sommer05.11.26 - aktualisiert: 05.11.26, 09:00 Uhr | 10 Kommentare
Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.Foto: Patty Varasano
Sind die 2000 bislang gesammelten Unterschriften gegen die
Würzburg-Arena für die Tonne? Zumindest ist das
Bürgerbegehren „Stoppt die Multifunktionsarena“ juristisch wohl unzulässig. So schätzt es der Erlangener Verwaltungsjurist und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs,
Professor Max-Emanuel Geis, auf Anfrage der Redaktion ein. Seiner Beurteilung nach verstößt die Fragestellung des Begehrens gegen die Bayerische Gemeindeordnung, genauer gesagt, gegen das Haushaltsrecht der Kommunen.
Hintergrund: Darum geht es beim Arena-Bürgerentscheid in Würzburg
Aktuell sammelt eine Bürgerinitiative Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids, der sich gegen die geplante Multifunktionsarena richtet. Konkret sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die Frage abstimmen:
Die in dieser Formulierung geforderte Umverteilung der verplanten Gelder –
aktuell bis zu 52 Millionen Euro – von der Arena hin zu verschiedenen anderen Projekten ist für Geis der entscheidende Fehler. Er verweist auf
§ 18a Abs. 3 Nr. 5 der Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt […] über die Haushaltssatzung.“
Warum ist die Frage im Bürgerbegehren gegen die Multifunktionsarena unzulässig?
Ein Bürgerentscheid könne sehr wohl darüber befinden, sagt Geis, dass ein Projekt, für das der Stadtrat Geld bereitstellt, nicht realisiert wird. Er könne dem Stadtrat aber nicht vorschreiben, wohin das Geld stattdessen fließen soll. „Diese Umverteilung würde die Haushaltssatzung der Stadt betreffen und damit gegen das Budgetrecht der Gemeinde verstoßen.“ Oder kurz gesagt: „Der Haushalt ist das Königsrecht des Stadtrats und kann nicht der direkten Demokratie unterworfen werden.
Konkret heiße das: Hätte sich die Initiative darauf beschränkt zu fragen: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt?“, gäbe es dem erfahrenen Juristen zufolge rechtlich kein Problem.
Dass nach diesem Satzteil noch diverse weitere Projekte – etwa Schulen, Straßen oder Linie 6 – genannt werden, ist für Geis ebenfalls zu rügen. Hier fehle Genauigkeit, Priorisierung und Eindeutigkeit. Gegenüber dem klaren Rechtsfehler in der Haushaltsfrage sei dieses Problem aber „im Grunde irrelevant“.
Was wären die Folgen für das Bürgerbegehren gegen die Arena in Würzburg?
Aktuell sammelt die Bürgerinitiative Unterschriften für das Bürgerbegehren. Vor wenigen Tagen teilten sie mit, dass sie inzwischen gut 2000 der notwendigen 5000 Unterschriften gesammelt hätten. Erst nach der Abgabe der Unterschriften bei der Stadt erfolgt die juristische Prüfung der Fragen.
Wie Jurist Geis erklärt, entscheidet letztlich der Stadtrat auf Empfehlung der Rechtsabteilung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Gegen eine Ablehnung könne die Bürgerinitiative juristisch vorgehen. Sollte die Fragestellung tatsächlich unzulässig sein, würden alle gesammelten Unterschriften verfallen. Die Initiative müsste komplett von Neuem beginnen – mit einer zulässigen Frage.
Die Redaktion hat die Bürgerinitiative am Donnerstagmorgen um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Antwort am selben Tag nicht möglich sein wird.