Die neue Multifunktionsarena in Würzburg


Kannst das bitte kurz zusammenfassen was in dem Artikel steht? Er ist nicht (mehr?) frei zugänglich. Danke!
Durch die Formulierung der Fragestellung des Bürgerbegehrens wird nach Ansicht eines Verwaltungsjuristen und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in die Haushaltsgestaltung der Stadt und damit in einen Kompetenzbereich des Stadtrats eingegriffen. Sollte der Stadtrat auf dieser Grundlage auf Nicht-Zulässigkeit des Bürgerentscheids entscheiden, müsste die Bürgerinitiative dagegen juristisch vorgehen. Die gesammelten Unterschriften würden bei Feststellung der Nicht-Zulässigkeit verfallen.
 
Inzwischen hat Binder auch in den Stadtteilen, z.B. an öffentlichen Laternenmasten seine Plakate angebracht oder anbringen lassen. Wäre auch mal einer Prüfung wert, ob man das so einfach machen darf.

Kann mich erinnern, dass es damals von der Stadt Ärger gab als (wieder leicht abwaschbare) Baskets Werbung auf den Asphaltboden angebracht wurde.

Wäre interessant zu erfahren ob Binder eine Genehmigung für seine Plakate hat.

Ich hoffe dem Herrn Binder wird die rechtliche Unzulässigkeit nachgewiesen und ihm seine Grenzen aufgezeigt. Ich empfinde sein Verhalten höchst undemokratisch. Der Stadtrat (dem er angehört) hat in unendlich vielen Sitzungen über das Projekt Multifunktionsarena beraten und auch Gegner sind dort reichlich zu Wort gekommen. Dann haben letztendlich über 90% des Stadtrats für die Arena abgestimmt. Jetzt wo ihm dieses demokratische Ergebnis nicht passt, versucht er den Umweg über ein Bürgerbegehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist Lachhaft und zeigt genau wieder das Problem auf welches im Würzburger Stadtrat herrscht. Da sind Menschen vertreten die über Dinge entscheiden obwohl Sie keine Ahnung davon haben und Die suchen sich keine Hilfe bei Leuten/Behörden oder sonstigen die davon Ahnung haben. So ist es wieder mal nur irgend was halbwertiges was am Ende nichts bringt und für den Arsch war...
Bin ich mal froh das da keine Profis am Werk sind bei der Petition und hoffe das der Anwalt Recht hat
 
Das ist Lachhaft und zeigt genau wieder das Problem auf welches im Würzburger Stadtrat herrscht. Da sind Menschen vertreten die über Dinge entscheiden obwohl Sie keine Ahnung davon haben und Die suchen sich keine Hilfe bei Leuten/Behörden oder sonstigen die davon Ahnung haben. So ist es wieder mal nur irgend was halbwertiges was am Ende nichts bringt und für den Arsch war...
Bin ich mal froh das da keine Profis am Werk sind bei der Petition und hoffe das der Anwalt Recht hat
Ich bin ehrlich mich hat es sowieso schon gewundert warum seitens der Stadt und der Projektgesellschafft rein garkeine Reaktion auf die BI kam.
 
Hier der komplette Bericht aus der Main-Post.

Würzburg

Ist der Arena-Bürgerentscheid in Würzburg unzulässig? Rechtliche Fehler könnten Abstimmung stoppen​

Eine Bürgerinitiative sammelt aktuell Unterschriften für einen Bürgerentscheid gegen die geplante Multifunktionsarena in Würzburg. Jetzt gibt es juristische Zweifel.
Von Christoph Sommer05.11.26 - aktualisiert: 05.11.26, 09:00 Uhr | 10 Kommentare

Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.


Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.Foto: Patty Varasano


Sind die 2000 bislang gesammelten Unterschriften gegen die Würzburg-Arena für die Tonne? Zumindest ist das Bürgerbegehren „Stoppt die Multifunktionsarena“ juristisch wohl unzulässig. So schätzt es der Erlangener Verwaltungsjurist und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Professor Max-Emanuel Geis, auf Anfrage der Redaktion ein. Seiner Beurteilung nach verstößt die Fragestellung des Begehrens gegen die Bayerische Gemeindeordnung, genauer gesagt, gegen das Haushaltsrecht der Kommunen.

Hintergrund: Darum geht es beim Arena-Bürgerentscheid in Würzburg​

Aktuell sammelt eine Bürgerinitiative Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids, der sich gegen die geplante Multifunktionsarena richtet. Konkret sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die Frage abstimmen:


„Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt, sondern stattdessen die vorgesehenen Finanzmittel für die Sanierung von Schulen und Straßen, den Bau der Linie 6, für Kultur- und Sportstätten, Stadtteilförderung und Hitzeschutz einsetzt?“

Die in dieser Formulierung geforderte Umverteilung der verplanten Gelder – aktuell bis zu 52 Millionen Euro – von der Arena hin zu verschiedenen anderen Projekten ist für Geis der entscheidende Fehler. Er verweist auf § 18a Abs. 3 Nr. 5 der Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt […] über die Haushaltssatzung.“

Warum ist die Frage im Bürgerbegehren gegen die Multifunktionsarena unzulässig?​

Ein Bürgerentscheid könne sehr wohl darüber befinden, sagt Geis, dass ein Projekt, für das der Stadtrat Geld bereitstellt, nicht realisiert wird. Er könne dem Stadtrat aber nicht vorschreiben, wohin das Geld stattdessen fließen soll. „Diese Umverteilung würde die Haushaltssatzung der Stadt betreffen und damit gegen das Budgetrecht der Gemeinde verstoßen.“ Oder kurz gesagt: „Der Haushalt ist das Königsrecht des Stadtrats und kann nicht der direkten Demokratie unterworfen werden.

Konkret heiße das: Hätte sich die Initiative darauf beschränkt zu fragen: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt?“, gäbe es dem erfahrenen Juristen zufolge rechtlich kein Problem.

Dass nach diesem Satzteil noch diverse weitere Projekte – etwa Schulen, Straßen oder Linie 6 – genannt werden, ist für Geis ebenfalls zu rügen. Hier fehle Genauigkeit, Priorisierung und Eindeutigkeit. Gegenüber dem klaren Rechtsfehler in der Haushaltsfrage sei dieses Problem aber „im Grunde irrelevant“.

Was wären die Folgen für das Bürgerbegehren gegen die Arena in Würzburg?​

Aktuell sammelt die Bürgerinitiative Unterschriften für das Bürgerbegehren. Vor wenigen Tagen teilten sie mit, dass sie inzwischen gut 2000 der notwendigen 5000 Unterschriften gesammelt hätten. Erst nach der Abgabe der Unterschriften bei der Stadt erfolgt die juristische Prüfung der Fragen.
Wie Jurist Geis erklärt, entscheidet letztlich der Stadtrat auf Empfehlung der Rechtsabteilung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Gegen eine Ablehnung könne die Bürgerinitiative juristisch vorgehen. Sollte die Fragestellung tatsächlich unzulässig sein, würden alle gesammelten Unterschriften verfallen. Die Initiative müsste komplett von Neuem beginnen – mit einer zulässigen Frage.

Die Redaktion hat die Bürgerinitiative am Donnerstagmorgen um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Antwort am selben Tag nicht möglich sein wird.
 
Hier der komplette Bericht aus der Main-Post.

Würzburg

Ist der Arena-Bürgerentscheid in Würzburg unzulässig? Rechtliche Fehler könnten Abstimmung stoppen​

Eine Bürgerinitiative sammelt aktuell Unterschriften für einen Bürgerentscheid gegen die geplante Multifunktionsarena in Würzburg. Jetzt gibt es juristische Zweifel.
Von Christoph Sommer05.11.26 - aktualisiert: 05.11.26, 09:00 Uhr | 10 Kommentare

Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.


Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.Foto: Patty Varasano


Sind die 2000 bislang gesammelten Unterschriften gegen die Würzburg-Arena für die Tonne? Zumindest ist das Bürgerbegehren „Stoppt die Multifunktionsarena“ juristisch wohl unzulässig. So schätzt es der Erlangener Verwaltungsjurist und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Professor Max-Emanuel Geis, auf Anfrage der Redaktion ein. Seiner Beurteilung nach verstößt die Fragestellung des Begehrens gegen die Bayerische Gemeindeordnung, genauer gesagt, gegen das Haushaltsrecht der Kommunen.

Hintergrund: Darum geht es beim Arena-Bürgerentscheid in Würzburg​

Aktuell sammelt eine Bürgerinitiative Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids, der sich gegen die geplante Multifunktionsarena richtet. Konkret sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die Frage abstimmen:




Die in dieser Formulierung geforderte Umverteilung der verplanten Gelder – aktuell bis zu 52 Millionen Euro – von der Arena hin zu verschiedenen anderen Projekten ist für Geis der entscheidende Fehler. Er verweist auf § 18a Abs. 3 Nr. 5 der Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt […] über die Haushaltssatzung.“

Warum ist die Frage im Bürgerbegehren gegen die Multifunktionsarena unzulässig?​

Ein Bürgerentscheid könne sehr wohl darüber befinden, sagt Geis, dass ein Projekt, für das der Stadtrat Geld bereitstellt, nicht realisiert wird. Er könne dem Stadtrat aber nicht vorschreiben, wohin das Geld stattdessen fließen soll. „Diese Umverteilung würde die Haushaltssatzung der Stadt betreffen und damit gegen das Budgetrecht der Gemeinde verstoßen.“ Oder kurz gesagt: „Der Haushalt ist das Königsrecht des Stadtrats und kann nicht der direkten Demokratie unterworfen werden.

Konkret heiße das: Hätte sich die Initiative darauf beschränkt zu fragen: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt?“, gäbe es dem erfahrenen Juristen zufolge rechtlich kein Problem.

Dass nach diesem Satzteil noch diverse weitere Projekte – etwa Schulen, Straßen oder Linie 6 – genannt werden, ist für Geis ebenfalls zu rügen. Hier fehle Genauigkeit, Priorisierung und Eindeutigkeit. Gegenüber dem klaren Rechtsfehler in der Haushaltsfrage sei dieses Problem aber „im Grunde irrelevant“.

Was wären die Folgen für das Bürgerbegehren gegen die Arena in Würzburg?​

Aktuell sammelt die Bürgerinitiative Unterschriften für das Bürgerbegehren. Vor wenigen Tagen teilten sie mit, dass sie inzwischen gut 2000 der notwendigen 5000 Unterschriften gesammelt hätten. Erst nach der Abgabe der Unterschriften bei der Stadt erfolgt die juristische Prüfung der Fragen.
Wie Jurist Geis erklärt, entscheidet letztlich der Stadtrat auf Empfehlung der Rechtsabteilung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Gegen eine Ablehnung könne die Bürgerinitiative juristisch vorgehen. Sollte die Fragestellung tatsächlich unzulässig sein, würden alle gesammelten Unterschriften verfallen. Die Initiative müsste komplett von Neuem beginnen – mit einer zulässigen Frage.

Die Redaktion hat die Bürgerinitiative am Donnerstagmorgen um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Antwort am selben Tag nicht möglich sein wird.
Sorry absolutes no go den Artikel hier einfach reinzusetzen….
Genauso wenig wie ihn als PDF umzuwandeln und hier zu posten
 
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