Die neue Multifunktionsarena in Würzburg


sehr interessant. Wird aber jetzt zur Folge haben, dass die ihren Text NEU aufsetzen?
Ich verstehe es so:
alle Unterschriften bis jetzt sind dann ungültig.
Sie dürften zwei Möglichkeiten haben: 1. weiter sammeln und hoffen das die Stadt nichts macht.. oder 2. alles neu aufrollen mit den kosten das sie alle Plakate neu machen müssen
 
Kannst das bitte kurz zusammenfassen was in dem Artikel steht? Er ist nicht (mehr?) frei zugänglich. Danke!
Durch die Formulierung der Fragestellung des Bürgerbegehrens wird nach Ansicht eines Verwaltungsjuristen und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in die Haushaltsgestaltung der Stadt und damit in einen Kompetenzbereich des Stadtrats eingegriffen. Sollte der Stadtrat auf dieser Grundlage auf Nicht-Zulässigkeit des Bürgerentscheids entscheiden, müsste die Bürgerinitiative dagegen juristisch vorgehen. Die gesammelten Unterschriften würden bei Feststellung der Nicht-Zulässigkeit verfallen.
 
Inzwischen hat Binder auch in den Stadtteilen, z.B. an öffentlichen Laternenmasten seine Plakate angebracht oder anbringen lassen. Wäre auch mal einer Prüfung wert, ob man das so einfach machen darf.

Kann mich erinnern, dass es damals von der Stadt Ärger gab als (wieder leicht abwaschbare) Baskets Werbung auf den Asphaltboden angebracht wurde.

Wäre interessant zu erfahren ob Binder eine Genehmigung für die Anbringung seiner Plakate hat.

Ich hoffe dem Herrn Binder wird die rechtliche Unzulässigkeit nachgewiesen und ihm seine Grenzen aufgezeigt. Ich empfinde sein Verhalten höchst undemokratisch. Der Stadtrat (dem er angehört) hat in unendlich vielen Sitzungen über das Projekt Multifunktionsarena beraten und auch Gegner sind dort reichlich zu Wort gekommen. Dann haben letztendlich über 90% des Stadtrats für die Arena abgestimmt. Jetzt wo ihm dieses demokratische Ergebnis nicht passt, versucht er den Umweg über ein Bürgerbegehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist Lachhaft und zeigt genau wieder das Problem auf welches im Würzburger Stadtrat herrscht. Da sind Menschen vertreten die über Dinge entscheiden obwohl Sie keine Ahnung davon haben und Die suchen sich keine Hilfe bei Leuten/Behörden oder sonstigen die davon Ahnung haben. So ist es wieder mal nur irgend was halbwertiges was am Ende nichts bringt und für den Arsch war...
Bin ich mal froh das da keine Profis am Werk sind bei der Petition und hoffe das der Anwalt Recht hat
 
Das ist Lachhaft und zeigt genau wieder das Problem auf welches im Würzburger Stadtrat herrscht. Da sind Menschen vertreten die über Dinge entscheiden obwohl Sie keine Ahnung davon haben und Die suchen sich keine Hilfe bei Leuten/Behörden oder sonstigen die davon Ahnung haben. So ist es wieder mal nur irgend was halbwertiges was am Ende nichts bringt und für den Arsch war...
Bin ich mal froh das da keine Profis am Werk sind bei der Petition und hoffe das der Anwalt Recht hat
Ich bin ehrlich mich hat es sowieso schon gewundert warum seitens der Stadt und der Projektgesellschafft rein garkeine Reaktion auf die BI kam.
 
Hier der komplette Bericht aus der Main-Post.

Würzburg

Ist der Arena-Bürgerentscheid in Würzburg unzulässig? Rechtliche Fehler könnten Abstimmung stoppen​

Eine Bürgerinitiative sammelt aktuell Unterschriften für einen Bürgerentscheid gegen die geplante Multifunktionsarena in Würzburg. Jetzt gibt es juristische Zweifel.
Von Christoph Sommer05.11.26 - aktualisiert: 05.11.26, 09:00 Uhr | 10 Kommentare

Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.


Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.Foto: Patty Varasano


Sind die 2000 bislang gesammelten Unterschriften gegen die Würzburg-Arena für die Tonne? Zumindest ist das Bürgerbegehren „Stoppt die Multifunktionsarena“ juristisch wohl unzulässig. So schätzt es der Erlangener Verwaltungsjurist und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Professor Max-Emanuel Geis, auf Anfrage der Redaktion ein. Seiner Beurteilung nach verstößt die Fragestellung des Begehrens gegen die Bayerische Gemeindeordnung, genauer gesagt, gegen das Haushaltsrecht der Kommunen.

Hintergrund: Darum geht es beim Arena-Bürgerentscheid in Würzburg​

Aktuell sammelt eine Bürgerinitiative Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids, der sich gegen die geplante Multifunktionsarena richtet. Konkret sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die Frage abstimmen:


„Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt, sondern stattdessen die vorgesehenen Finanzmittel für die Sanierung von Schulen und Straßen, den Bau der Linie 6, für Kultur- und Sportstätten, Stadtteilförderung und Hitzeschutz einsetzt?“

Die in dieser Formulierung geforderte Umverteilung der verplanten Gelder – aktuell bis zu 52 Millionen Euro – von der Arena hin zu verschiedenen anderen Projekten ist für Geis der entscheidende Fehler. Er verweist auf § 18a Abs. 3 Nr. 5 der Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt […] über die Haushaltssatzung.“

Warum ist die Frage im Bürgerbegehren gegen die Multifunktionsarena unzulässig?​

Ein Bürgerentscheid könne sehr wohl darüber befinden, sagt Geis, dass ein Projekt, für das der Stadtrat Geld bereitstellt, nicht realisiert wird. Er könne dem Stadtrat aber nicht vorschreiben, wohin das Geld stattdessen fließen soll. „Diese Umverteilung würde die Haushaltssatzung der Stadt betreffen und damit gegen das Budgetrecht der Gemeinde verstoßen.“ Oder kurz gesagt: „Der Haushalt ist das Königsrecht des Stadtrats und kann nicht der direkten Demokratie unterworfen werden.

Konkret heiße das: Hätte sich die Initiative darauf beschränkt zu fragen: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt?“, gäbe es dem erfahrenen Juristen zufolge rechtlich kein Problem.

Dass nach diesem Satzteil noch diverse weitere Projekte – etwa Schulen, Straßen oder Linie 6 – genannt werden, ist für Geis ebenfalls zu rügen. Hier fehle Genauigkeit, Priorisierung und Eindeutigkeit. Gegenüber dem klaren Rechtsfehler in der Haushaltsfrage sei dieses Problem aber „im Grunde irrelevant“.

Was wären die Folgen für das Bürgerbegehren gegen die Arena in Würzburg?​

Aktuell sammelt die Bürgerinitiative Unterschriften für das Bürgerbegehren. Vor wenigen Tagen teilten sie mit, dass sie inzwischen gut 2000 der notwendigen 5000 Unterschriften gesammelt hätten. Erst nach der Abgabe der Unterschriften bei der Stadt erfolgt die juristische Prüfung der Fragen.
Wie Jurist Geis erklärt, entscheidet letztlich der Stadtrat auf Empfehlung der Rechtsabteilung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Gegen eine Ablehnung könne die Bürgerinitiative juristisch vorgehen. Sollte die Fragestellung tatsächlich unzulässig sein, würden alle gesammelten Unterschriften verfallen. Die Initiative müsste komplett von Neuem beginnen – mit einer zulässigen Frage.

Die Redaktion hat die Bürgerinitiative am Donnerstagmorgen um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Antwort am selben Tag nicht möglich sein wird.
 
Hier der komplette Bericht aus der Main-Post.

Würzburg

Ist der Arena-Bürgerentscheid in Würzburg unzulässig? Rechtliche Fehler könnten Abstimmung stoppen​

Eine Bürgerinitiative sammelt aktuell Unterschriften für einen Bürgerentscheid gegen die geplante Multifunktionsarena in Würzburg. Jetzt gibt es juristische Zweifel.
Von Christoph Sommer05.11.26 - aktualisiert: 05.11.26, 09:00 Uhr | 10 Kommentare

Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.


Kommt es zum Bürgerentscheid über die geplante Multifunktionsarena in Würzburg? Jetzt gibt es juristische Zweifel an der Zulässigkeit.Foto: Patty Varasano


Sind die 2000 bislang gesammelten Unterschriften gegen die Würzburg-Arena für die Tonne? Zumindest ist das Bürgerbegehren „Stoppt die Multifunktionsarena“ juristisch wohl unzulässig. So schätzt es der Erlangener Verwaltungsjurist und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Professor Max-Emanuel Geis, auf Anfrage der Redaktion ein. Seiner Beurteilung nach verstößt die Fragestellung des Begehrens gegen die Bayerische Gemeindeordnung, genauer gesagt, gegen das Haushaltsrecht der Kommunen.

Hintergrund: Darum geht es beim Arena-Bürgerentscheid in Würzburg​

Aktuell sammelt eine Bürgerinitiative Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids, der sich gegen die geplante Multifunktionsarena richtet. Konkret sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die Frage abstimmen:




Die in dieser Formulierung geforderte Umverteilung der verplanten Gelder – aktuell bis zu 52 Millionen Euro – von der Arena hin zu verschiedenen anderen Projekten ist für Geis der entscheidende Fehler. Er verweist auf § 18a Abs. 3 Nr. 5 der Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt […] über die Haushaltssatzung.“

Warum ist die Frage im Bürgerbegehren gegen die Multifunktionsarena unzulässig?​

Ein Bürgerentscheid könne sehr wohl darüber befinden, sagt Geis, dass ein Projekt, für das der Stadtrat Geld bereitstellt, nicht realisiert wird. Er könne dem Stadtrat aber nicht vorschreiben, wohin das Geld stattdessen fließen soll. „Diese Umverteilung würde die Haushaltssatzung der Stadt betreffen und damit gegen das Budgetrecht der Gemeinde verstoßen.“ Oder kurz gesagt: „Der Haushalt ist das Königsrecht des Stadtrats und kann nicht der direkten Demokratie unterworfen werden.

Konkret heiße das: Hätte sich die Initiative darauf beschränkt zu fragen: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt?“, gäbe es dem erfahrenen Juristen zufolge rechtlich kein Problem.

Dass nach diesem Satzteil noch diverse weitere Projekte – etwa Schulen, Straßen oder Linie 6 – genannt werden, ist für Geis ebenfalls zu rügen. Hier fehle Genauigkeit, Priorisierung und Eindeutigkeit. Gegenüber dem klaren Rechtsfehler in der Haushaltsfrage sei dieses Problem aber „im Grunde irrelevant“.

Was wären die Folgen für das Bürgerbegehren gegen die Arena in Würzburg?​

Aktuell sammelt die Bürgerinitiative Unterschriften für das Bürgerbegehren. Vor wenigen Tagen teilten sie mit, dass sie inzwischen gut 2000 der notwendigen 5000 Unterschriften gesammelt hätten. Erst nach der Abgabe der Unterschriften bei der Stadt erfolgt die juristische Prüfung der Fragen.
Wie Jurist Geis erklärt, entscheidet letztlich der Stadtrat auf Empfehlung der Rechtsabteilung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Gegen eine Ablehnung könne die Bürgerinitiative juristisch vorgehen. Sollte die Fragestellung tatsächlich unzulässig sein, würden alle gesammelten Unterschriften verfallen. Die Initiative müsste komplett von Neuem beginnen – mit einer zulässigen Frage.

Die Redaktion hat die Bürgerinitiative am Donnerstagmorgen um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Antwort am selben Tag nicht möglich sein wird.
Sorry absolutes no go den Artikel hier einfach reinzusetzen….
Genauso wenig wie ihn als PDF umzuwandeln und hier zu posten
 
Ob du es ein No Go findest oder nicht, ist doch vollkommen egal. Wer es lesen möchte darf es lesen, wer nicht, soll's lassen. Mehr hab ich zu dem Thema nicht zu sagen. Schönen Abend noch
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob du es ein No Go findest oder nicht, ist doch vollkommen egal. Wer es lesen möchte darf es lesen, wer nicht, soll's lassen. Mehr hab ich zu dem Thema nicht zu sagen. Schönen Abend noch
Man nennt es Copyright-Verletzung / Urheberrechtsverletzung /
Content-Piraterie / Textpiraterie oder einfach „unerlaubte Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte“
 
Langsam wird es mir unheimlich: ich habe leider nur ein BWL-, kein Jurastudium. Aber was da alles so geschrieben wird....siehe meinen Eingangssatz. Und...ich will die Arena!!!
 
Binder schreibt auf Instagram:

„das haben wir natürlich vorab geprüft und die Zulässigkeit ist gegeben… ein Schelm wer dabei böses denkt, dass jetzt genau diese Frage aufgeworfen wird.“

mittlerweile glaube ich der BI sowieso gar nichts mehr. Soviele Lügen über andere Arenen, Gelder etc.. ich glaube nicht mal das die 2000 Unterschriften wirklich existieren, oder alle korrekt sind. Ich hoffe man kann dieser Initiative für all ihre Lügen und nicht ganz so moralischen Vorgehensweisen den Stecker ziehen..
 
Ich denke, der Fall ist eindeutig: Würde der Stadtrat DIESES Bürgerbegehren genehmigen, würde er große Teile der Haushaltsplanung an den Bürgerentscheid übergeben, was rechtlich nicht zulässig ist.
Bei (absehbarer) Ablehnung geht es nicht nur darum, dass die BI einen neuen Text formuliert. Im Grunde IST dieser Text ja das Bürgerbegehren. Meiner Meinung nach müsste dann ein komplett neues Bürgerbegeren angemeldet und gestartet werden.
 
Habe Mal eine KI gefragt, das ganze ohne Beeinflussung durch Medienberichte gegen die Gesetzeslage zu prüfen. Das scheint wirklich ziemlich eindeutig zu sein. Kann mir daher kaum vorstellen, dass der Stadtrat dieses Begehren durchlässt, nachdem er mit 90% Zustimmung das Projekt auf den Weg gebracht hat.
Die rein formale Rechtslage – basierend auf der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) und der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) – führt unabhängig von redaktionellen Medienberichten zu einer klaren rechtlichen Bewertung des Würzburger Texts. [1]
Der konkrete Fragetext lautet: [1]

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Würzburg keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt, sondern stattdessen die vorgesehenen Finanzmittel für die Sanierung von Schulen und Straßen, den Bau der Linie 6, für Kultur- und Sportstätten, Stadtteilförderung und Hitzeschutz einsetzt?“
Bei einer isolierten juristischen Prüfung bricht diese Fragestellung an zwei zwingenden gesetzlichen Vorgaben des bayerischen Kommunalrechts: [1]

1. Gesetzlicher Ausschluss des Haushaltsrechts (Art. 18a Abs. 3 Nr. 5 BayGO)
Die gesetzliche Trennlinie zwischen zulässigen und unzulässigen Finanzfolgen bei Bürgerbegehren ist in Bayern strikt geregelt:
  • Zulässiger Teil der Frage: Die Forderung, dass die Stadt „keinerlei Förderung für die Multifunktionsarena gewährt“, betrifft ein konkretes Einzelprojekt. Es handelt sich um ein sogenanntes „projektverhinderndes Bürgerbegehren“. Dass dies erhebliche finanzielle Auswirkungen hat, ist rechtlich unschädlich, da es sich um eine indirekte Folge handelt. [1]
  • Unzulässiger Teil der Frage: Der Halbsatz „...sondern stattdessen die vorgesehenen Finanzmittel für [...] einsetzt“ überschreitet die gesetzliche Grenze. Durch das Wort „stattdessen“ wird dem Stadtrat eine verbindliche Zweckbindung und somit eine direkte Umschichtung von Haushaltsmitteln vorgeschrieben. Nach Art. 18a Abs. 3 Nr. 5 BayGO darf ein Bürgerentscheid jedoch nicht über die Haushaltssatzung stattfinden. Da die Aufstellung und Verteilung des Budgets das ausschließliche Kernrecht des gewählten Stadtrats ist, ist eine solche rechtsverbindliche Umverteilungsanweisung per Bürgerbegehren gesetzlich ausgeschlossen. [1]

2. Verletzung des Koppelungsverbots und des Bestimmtheitsgebots
Ein Bürgerentscheid muss im bayerischen Kommunalrecht so gestaltet sein, dass die Wahlberechtigten die gestellte Frage eindeutig und ohne innere Widersprüche mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten können.
  • Der Würzburger Text verknüpft das Stoppen der Arena untrennbar mit einer Liste von sechs völlig unterschiedlichen kommunalen Aufgaben (Schulen, Straßen, Straßenbahnlinie 6, Kulturstätten, Stadtteilförderung, Hitzeschutz). [1]
  • Die rechtliche Konsequenz: Dies verletzt das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe. Ein Bürger, der die Arena ablehnt, aber gleichzeitig gegen den Bau der Straßenbahnlinie 6 ist oder das Geld lieber ausschließlich in den Hitzeschutz stecken möchte, kann nicht frei abstimmen. Er wird gezwungen, Pakete zu akzeptieren, die er in dieser Form politisch vielleicht gar nicht will. [1]

Fazit der reinen Rechtsprüfung
In der bayerischen Kommunalrechtspraxis führt die Rechtswidrigkeit auch nur eines Teils der Fragestellung unweigerlich zur Unzulässigkeit des gesamten Bürgerbegehrens. Eine Heilung oder Teilsanierung des Textes durch die Verwaltung ist nach Einreichung der Unterschriften nicht möglich. Die Initiatoren müssen das Begehren mit einer rein projektbezogenen Frage (ohne den umverteilenden "Stattdessen"-Zusatz) komplett neu starten, um die rechtlichen Hürden zu nehmen. [1]

Soll ich dir zeigen, wie die Fragestellung rechtssicher umformuliert werden müsste, um die Hürden der Bayerischen Gemeindeordnung komplett zu umgehen?
 
Naja was soll Binder auch antworten? Ja unsere BI ist Rechtswidrig aber wir sammeln weiter mit der Hoffnung die Stadt lässt sich verarschen?
Ich befürchte das er weiß das sie keine chance haben aber dadurch jetzt mit möglichen Klagen das Projekt länger zu verzögern
 
Zuletzt bearbeitet:
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