Ist die öffentliche Klage bereits erhoben und wird die Selbstanzeige vom Gericht (nach vorausgegangenem Strafbefehl oder Eröffnungsbeschluss) erst aufgrund einer Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung als wirksam anerkannt, ist durch Urteil auf Freispruch, nicht auf Einstellung zu erkennen (OLG...