🇩đŸ‡č VST + Weltcup Bischofshofen: 05.01.-09.01.2022


Biathlon-Fan

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Weiß jemand, ob man in D grundsĂ€tzlich 14-Tage in QurantĂ€ne muss? In Oberhof wurde ein russischer Sportler gerade damit verdonnert. Dies macht einen Start fĂŒr die Springer in Titisee und Willingen ja quasi unmöglich, wenn man nicht Olympia verpassen will.
In anderen LĂ€ndern sind es nur 10 Tage bzw. teilweise auch Freitestung mit negativem Ergebnis.
 

Brigadier

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Also in BIschofshofen kann er nicht teilnehmen. Der russische Athlet.
 

Benjamin

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Ja, ein schöner leichter Aufwind ist im Hang, da geht das Springen natĂŒrlich etwas leichter von der Hand.
 

Finn-Lady

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Weiß jemand, ob man in D grundsĂ€tzlich 14-Tage in QurantĂ€ne muss? In Oberhof wurde ein russischer Sportler gerade damit verdonnert.

Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht,

  • sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
  • sich dort hĂ€uslich absondern (QuarantĂ€ne). Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiete mĂŒssen sich Einreisende sich fĂŒr 10, nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet fĂŒr 14 Tage hĂ€uslich absondern.

Bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) gilt:

Die QuarantĂ€ne endet vorzeitig, wenn ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ĂŒber das Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de) ĂŒbermittelt wird. Im Falle eines Tests, darf die Testung allerdings frĂŒhestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen.

FĂŒr Kinder unter 6 Jahren endet die QuarantĂ€ne auch ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise (statt 10 Tagen).

Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt:

Eine VerkĂŒrzung der QuarantĂ€ne ist grundsĂ€tzlich nicht möglich. Wenn das entsprechende Land wĂ€hrend der QuarantĂ€ne als Hochrisikogebiet eingestuft wird und somit kein Virusvariantengebiet mehr ist, greifen die Regelung fĂŒr Hochrisikogebiete mir den oben genannten Ausnahmemöglichkeiten.

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_0
 
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