Rising Sun
Mountain Girl
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Super Ziga â€â€â€
Oh vielleicht sieht man Opi ja jetzt*hals verrenk*
Ok vorletzteVorletzteâŠdie letzte war auch schon nix. War auch nicht oft dabei glaube ich
und darunter vermutest du Opi? hmmm
Mumiiiii â€
Die weiten sind unheimlich. Gleich verkĂŒrzen sie wieder und dann landen sie alle bei 120-125Roman!!!
Weià jemand, ob man in D grundsÀtzlich 14-Tage in QurantÀne muss? In Oberhof wurde ein russischer Sportler gerade damit verdonnert.
Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht,
- sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
- sich dort hĂ€uslich absondern (QuarantĂ€ne). Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiete mĂŒssen sich Einreisende sich fĂŒr 10, nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet fĂŒr 14 Tage hĂ€uslich absondern.
Bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) gilt:
Die QuarantĂ€ne endet vorzeitig, wenn ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ĂŒber das Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de) ĂŒbermittelt wird. Im Falle eines Tests, darf die Testung allerdings frĂŒhestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen.
FĂŒr Kinder unter 6 Jahren endet die QuarantĂ€ne auch ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise (statt 10 Tagen).
Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt:
Eine VerkĂŒrzung der QuarantĂ€ne ist grundsĂ€tzlich nicht möglich. Wenn das entsprechende Land wĂ€hrend der QuarantĂ€ne als Hochrisikogebiet eingestuft wird und somit kein Virusvariantengebiet mehr ist, greifen die Regelung fĂŒr Hochrisikogebiete mir den oben genannten Ausnahmemöglichkeiten.