Rhaegar
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Erst einmal muss man dazu sagen, dass es nicht in den Regeln steht (in den Regeln steht nur "Absicht muss vorliegen") und auch in den Anmerkungen findet sich der Begriff der "Fläche vergrößern" nicht. Das hat sich nur als Interpretation der unnatürlichen Hand- bzw. Armhaltung abgeleitet, ist regeltechnisch aber überhaupt nicht verankert.Diese Debatte ist doch alter Käse, eben weil man das Argument "Fläche vergrößern" als entscheidend eingepflegt hat und somit war das ein klarer Elfer. Solange das eben einheitlich gepfiffen wird (siehe Köln) eine eigentlich leicht verständliche Angelegenheit, statt dubioser "absichtlich/unabsichtlich" Auslegungssache.
Davon abgesehen, geht es mir aber überhaupt nicht darum, sondern nur um die Aussage "In Kauf nehmen" und "Intention" wäre dasselbe, was natürlich Unsinn ist.