In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Nach Abstimmung der Länder und der Bundesregierung hat das BMI eine Musterverordnung erstellt, deren Regelung die Bundesländer im Wesentlichen übernommen haben.
Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem
Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage
- müssen Sie sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben,
- sich dort häuslich absondern bis ein negatives Testergebnis vorliegt (Einzelheiten hierzu unter: Ausnahme: negatives Testergebnis nachweisbar) und das negative Testergebnis den zuständigen Behörden, i.d.R. Gesundheitsamt, auf Anforderung nachweisen und
- sich per E-Mail oder Telefon bei der für Sie zuständigen Behörde, i.d.R. Gesundheitsamt am Wohnort/Unterkunft melden.
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt außerdem eine Pflicht sich testen zu lassen. Weitere Informationen zu den Pflichttests so finden Sie
hier.
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Ausnahme: negatives Testergebnis nachweisbar
Wenn Sie nachweisen können, sich nicht mit Covid-19 infiziert zu haben, ist in den meisten Bundesländern keine Quarantäne erforderlich. In bestimmten Bundesländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.
Keine Einreisebeschränkungen seit dem 11. Juni 2022 Seit 11.06.2022, sind sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt sind Einreisen nach…
www.auswaertiges-amt.de