So ein Blödsinn. Ob jemand einen Helm trägt oder nicht hat doch nichts mit der Ursache für den Unfall zu tun.Der Präsident des Verkehrsgerichtstags staudinger fordert Schadensersatz bei Unfällen ohne Helm zu reduzieren.
![]()
Weniger Schmerzensgeld für Unfallopfer ohne Fahrradhelm: Wie ist Ihre Meinung?
Sollte es weniger Schmerzensgeld geben, wenn jemand ohne Helm auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird? Das hat der Präsident des Verkehrsgerichtstag in Goslar vorgeschlagen - und auf Österreich verwiesen.www.ndr.de
So ein Blödsinn. Ob jemand einen Helm trägt oder nicht hat doch nichts mit der Ursache für den Unfall zu tun.
Wenn es eine gesetzliche Helmpflicht gäbe von mir aus. Aber ich wüsste nicht, warum man jemandem, der keine Regeln missachtet und den Unfall nicht verursacht hat, weniger Schadensersatz zu sprechen sollte.Ja, aber der Schaden wäre möglicherweise geringer. Der Schadensersatz richtet sich ja nach dem Schaden. Das heißt ja nicht das es keinen Schadensersatz gibt, nur möglicherweise weniger.
Wie die Polizei mitteilte, wollte ein 61 Jahre alter Autofahrer mehrere Fahrzeuge überholen und stieß dabei mit entgegenkommenden Mopeds zusammen. Dabei wurden vier Menschen getötet. Am Donnerstagmorgen gab die Polizei bekannt, dass es sich bei den Toten um ein 14 Jahre altes Mädchen sowie drei männliche Teenager im Alter von 15, 16 und 19 Jahren handelt.
Im Dunkeln auf einer zweispurigen Landstraße mehrere Autos überholen... der muss doch sturzbesoffen gewesen sein, anders kann ich mir das gar nicht vorstellen. Und nun hat er 4 Menschen auf dem Gewissen.
Ich würd mir an seiner Stelle die Kugel geben.
Ich hoffe, dass er es nicht tut, aber wenn er ein Gewissen hat, wird er vermutlich mit dem Gedanken spielen.
Kurze Frage meinerseits: so wie ich den Artikel verstehe, ist das eine normale Landstrasse, sprich keine Autobahn. Es heisst aber, dass die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist. Ist das bei so Strassen üblich in Deutschland? In der Schweiz wäre da maximal 80 km/h möglich
Als Standardgeschwindigkeit (ohne abweichende Beschilderung) außerhalb geschlossener Ortschaften, ja.