Bei der
Einreise aus einem Land, in dem keine stabile COVID-19-Situation herrscht, ist die Einreise mit einem Gesundheitszeugnis (Anlage
B (PDF, 812 KB) und
C (PDF, 811 KB)) möglich. Die entsprechenden Länder sind in der
Anlage A2 (PDF, 193 KB) der Einreiseverordnung aufgezählt und sind derzeit (Stand: 27.07.2020): Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine,
Vereinigte Staaten (USA) und die Provinz Hubei in China.
Voraussetzung dafür ist, dass das ärztliche Gesundheitszeugnis (Anlage
B (PDF, 812 KB) und
C (PDF, 811 KB)) ei
nen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Ist die Testung im Ausland nicht möglich, kann die Einreise trotzdem gewährt werden und der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden in Österreich durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten, wofür eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen ist. Die Kosten für die Testung sowie allenfalls notwendige Unterkunft müssen selbst bezahlt werden.
Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.