sueddeutsche.de schrieb:Der Bundesgerichtshof billigt Stadionverbote gegen Fußballfans bei bloßem Verdacht. Auch wenn deren Beteiligung an Randalen nicht nachgewiesen ist.
Es entspricht vollkommen meinem Rechtsempfinden. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass sie gute Gründe für ein Stadionverbot haben müssen. Wenn der falsche bestraft wird, dann ist das mehr als ärgerlich, ändert an der Sache aber nichts. Es geht darum ob die Vereine dieses Recht besitzen, nicht darum ob jemand schuldig oder unschuldig ist.
Alles andere als diese Entscheidung wäre grob fahrlässig gewesen. Ansonsten könnten wir auch alle Gerichte dicht machen, da es durchaus auch vorkommt, dass ein Unschuldiger verurteilt wird.
Natürlich muss man darauf achten das der Richtige bestraft wird, und nicht Unschuldige. Da bedarf es einer sorgsamen Untersuchung und ohne klare Beweise sollte da auch nicht viel möglich sein. Aber das Grundprinzip, das Vereine solch ein Stadionverbot verhängen können, ist komplett richtig.
Da kann es locker (und das tut es auch) Leute treffen, die nichts mit Randale zu tun haben. Was soll daran gut sein?Vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe war nicht weniger als ein Grundsatzurteil in Sachen Stadionverbote erwartet worden, nun hat es gesprochen: Stadionverbote gegen Fußballfans sind auch dann zulässig, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.
ich bin ja kein Jurist, aber haben die Vereine in ihrem Stadion nicht das Hausrecht? Kann ich nicht in mein Haus/Stadion reinlassen wen ich will, und genauso den Zutritt verweigern?Stadionverbote gegen Fußballfans sind auch dann zulässig, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.
domingo schrieb:Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden.
Lange kein Stadion betreten zu dürfen, in die Datei "Gewalttäter Sport" aufgenommen zu werden und Dauerkarten wie Vereinsmitgliedschaft zu verlieren, trifft sie mehr als andere Geldstrafen oder Punkte in Flensburg.
Nein, so einfach ist dies nicht.ich bin ja kein Jurist, aber haben die Vereine in ihrem Stadion nicht das Hausrecht? Kann ich nicht in mein Haus/Stadion reinlassen wen ich will, und genauso den Zutritt verweigern?
Kulturgut, aha, deswegen braucht man auch so viel Polizei dafür... aber Fußball ist in meinen Augen immer noch Allgemein-und Kulturgut.
Nein, so einfach ist dies nicht.
Wenn jemand ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, dann gestattet er grundsätzlich jedem den Zutritt ohne besondere Kontrolle. Deswegen braucht er einen besonderen Grund um sein Hausrecht auszuüben. Das ist mit dem Urteil sehr weit gefasst worden.
Mmm aber ein Clubbesitzer hat doch auch das Hausrecht und kann jeden Gast, den er nicht möchte, ablehnen oder rausschmeissen, auch ohne Gründe. Wo ist da der Unterschied?