Dinge, die keinen eigenen Thread verdienen


NYKrob

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Sobald irgendwo in Deutschland wieder ein Posten frei wird kommt er doch wieder ins Gespräch. Wie bei jedem Verein komischerweise:laugh2:
 

John Lennon

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Falls es noch User gibt, die es nicht mitgekriegt haben...

...Nachbars_Lumpi führt im Moment eine Wahl mit dem Titel "100 Sport-Momente für die Ewigkeit" durch. Rege Teilnahme ist erwünscht.

Weitere Infos gibt es hier.

:wavey:
 

reg31

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Jetzt auch noch Christian Schulz mit doppeltem Knochenbuch (Nasenbein und Finger) nach der Tätlichkeit von Marica. Sein Einsatz gegen Köln ist damit stark gefährdet.
Wie man soviel Verletzungspech haben kann in einer Saison ist mir schleierhaft...
 

domingo

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Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden. Ich habe selbst erlebt, wie man möglicherweise in ein Stadionverbot reinrutscht, weil man an der falschen Stelle gestanden hat. Da haben sie zwei rausgefischt, die 0,0 mit dem Pyro zu tun hatten.
 

Sanderson

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Es entspricht vollkommen meinem Rechtsempfinden. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass sie gute Gründe für ein Stadionverbot haben müssen. Wenn der falsche bestraft wird, dann ist das mehr als ärgerlich, ändert an der Sache aber nichts. Es geht darum ob die Vereine dieses Recht besitzen, nicht darum ob jemand schuldig oder unschuldig ist.

Alles andere als diese Entscheidung wäre grob fahrlässig gewesen. Ansonsten könnten wir auch alle Gerichte dicht machen, da es durchaus auch vorkommt, dass ein Unschuldiger verurteilt wird.

Natürlich muss man darauf achten das der Richtige bestraft wird, und nicht Unschuldige. Da bedarf es einer sorgsamen Untersuchung und ohne klare Beweise sollte da auch nicht viel möglich sein. Aber das Grundprinzip, das Vereine solch ein Stadionverbot verhängen können, ist komplett richtig.
 

domingo

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Es entspricht vollkommen meinem Rechtsempfinden. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass sie gute Gründe für ein Stadionverbot haben müssen. Wenn der falsche bestraft wird, dann ist das mehr als ärgerlich, ändert an der Sache aber nichts. Es geht darum ob die Vereine dieses Recht besitzen, nicht darum ob jemand schuldig oder unschuldig ist.

Alles andere als diese Entscheidung wäre grob fahrlässig gewesen. Ansonsten könnten wir auch alle Gerichte dicht machen, da es durchaus auch vorkommt, dass ein Unschuldiger verurteilt wird.

Natürlich muss man darauf achten das der Richtige bestraft wird, und nicht Unschuldige. Da bedarf es einer sorgsamen Untersuchung und ohne klare Beweise sollte da auch nicht viel möglich sein. Aber das Grundprinzip, das Vereine solch ein Stadionverbot verhängen können, ist komplett richtig.

Aus dem Artikel:
Vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe war nicht weniger als ein Grundsatzurteil in Sachen Stadionverbote erwartet worden, nun hat es gesprochen: Stadionverbote gegen Fußballfans sind auch dann zulässig, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.
Da kann es locker (und das tut es auch) Leute treffen, die nichts mit Randale zu tun haben. Was soll daran gut sein?
 

Romo

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Stadionverbote gegen Fußballfans sind auch dann zulässig, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.
ich bin ja kein Jurist, aber haben die Vereine in ihrem Stadion nicht das Hausrecht? Kann ich nicht in mein Haus/Stadion reinlassen wen ich will, und genauso den Zutritt verweigern?
Klar ist das hier eine andere Dimension, aber wenn ich das Hausrecht habe, also auch die Verantwortung trage, dann muß es mir doch auch erlaubt sein zu bestimmen, wer mein Territorium betreten darf und wer nicht. Unabhängig wer das ist und warum er eintreten will!
Sicherlich gibt es für öffentliche Veranstaltungen da auch besondere Bestimmungen, aber vom Grundsatz her kann ich das schon verstehen.

In mein Haus kommt keiner rein, den ich da nicht haben will! Es sei den er hat von einer berechtigten Institution das Recht zugesprochen bekommen. Und da fällt mir im Moment nur der Gerichtsvollzieher und die Polizei samt Hausdurchsuchungsbefehl ein!
 

John Lennon

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domingo schrieb:
Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden.

Meinem auch nicht.

Kommentar auf sueddeutsche.de

Lange kein Stadion betreten zu dürfen, in die Datei "Gewalttäter Sport" aufgenommen zu werden und Dauerkarten wie Vereinsmitgliedschaft zu verlieren, trifft sie mehr als andere Geldstrafen oder Punkte in Flensburg.

Wird man nach Ablauf des Stadionverbots eigentlich wieder aus der Datei gelöscht?
 

Omega

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ich bin ja kein Jurist, aber haben die Vereine in ihrem Stadion nicht das Hausrecht? Kann ich nicht in mein Haus/Stadion reinlassen wen ich will, und genauso den Zutritt verweigern?
Nein, so einfach ist dies nicht.

Wenn jemand ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, dann gestattet er grundsätzlich jedem den Zutritt ohne besondere Kontrolle. Deswegen braucht er einen besonderen Grund um sein Hausrecht auszuüben. Das ist mit dem Urteil sehr weit gefasst worden.
 

Hans A. Jan

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Ich bin nun wahrlich kein Anhänger der Besserfankultur, aber dieses Urteil entsetzt mich ein wenig. Sicher, Hausrecht und Zivilrecht und jeder kann alleine bestimmen, wer in seine Hütte darf und wer nicht. Alles schick, aber Fußball ist in meinen Augen immer noch Allgemein-und Kulturgut. Und diese Pauschalverurteilungen öffnen den Verantwortlichen alle Tore, ganze Fangruppen aus den Stadien zu verbannen und mehr Platz für Sitzklatscher und 80. min nach Hausegeher zu schaffen.

Wenn einer einen Knaller wirft pauschal 70 Leute mit SV zu belegen, kann in meinen Augen keine richtige Rechtssprechung sehen. Mal sehen was das Verfassungsgericht dazu sagt.
 

Hans A. Jan

zu gut für die 3. Liga
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Die Polizei brauchst du bei vielleicht 5-10% der Spiele, auch das wird immer gerne aufgebauscht. Große Teile der Saison laufen völlig ohne Zwischenfälle durch.
 

xEr

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Nein, so einfach ist dies nicht.

Wenn jemand ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, dann gestattet er grundsätzlich jedem den Zutritt ohne besondere Kontrolle. Deswegen braucht er einen besonderen Grund um sein Hausrecht auszuüben. Das ist mit dem Urteil sehr weit gefasst worden.


Mmm aber ein Clubbesitzer hat doch auch das Hausrecht und kann jeden Gast, den er nicht möchte, ablehnen oder rausschmeissen, auch ohne Gründe. Wo ist da der Unterschied?
 

Omega

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Wenn eine Disco einen Türsteher hat, dann gibt sie zu verstehen, dass sie im Einzelfall entscheiden will. Das ist beim Fußball nicht so. Auch die Eingangskontrolle ist etwas anderes, da die Karte da schon gekauft ist.

Natürlich ist der Verzicht nicht endgültig, bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreiber davon Gebrauch machen.

Das Problem des Urteils ist, es braucht eben keinen Verstoß sondern nur einen Verdacht.
 

Ken

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Mmm aber ein Clubbesitzer hat doch auch das Hausrecht und kann jeden Gast, den er nicht möchte, ablehnen oder rausschmeissen, auch ohne Gründe. Wo ist da der Unterschied?

Der Discobesitzer erteilt dir aber kein bundesweites Clubverbot. Ein Verbot nur auf Verdacht kann das schon heftig für den Einzelnen sein.
 

Cânhamo

Von uns geschieden im Jahr 2015
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Stimmt.
Der Name Achim Stocker war und bleibt auf ewig mit der Erfolgsgeschichte des SC Freiburg verbunden.
Ehre seinem Andenken.

Hoffentlich geht es beim Sportclub jetzt nicht den Bach (die Dreisam) runter.
 

Romo

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Schwere Zeiten für die 60er
knapp vor dem Abstieg und jetzt von Bayern verklagt :clown: - Die Zahlen anscheinend nicht das vereinbarte Catering.
 
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