aber da geht es nur um Bayerns Status als verein, oder? als AG könnte Bayern auch ohne externen Investor weiter agieren, oder?
Verstehe deine Frage nicht so ganz. Das hängt mMn schon zusammen. Problematisch ist das alles, weil es ja gewissermaßen nicht den FC Bayern als solchen gibt, sondern er besteht im Wesentlichen aus zwei Instituationen: der FC Bayern München e.V. und die FC Bayern München AG, welche im Prinzip die Profiabteilung des Vereins darstellt (der Verein hält 75% davon). Die Frage ist nun einfach, was der Verein im Sinne des Vereinsrecht überhaupt darf und ob er dadurch womöglich Rechtsformverfehlungen begangen hat, weil er wirtschaftlich mehr macht als ein Verein nach § 21 machen dürfte. Dann wäre die Löschung wohl die Folge, weil er kein "Verein" im Sinne des BGB wäre. Es ist aber durchaus denkbar (wenn auch für mich nicht überzeugend), dass das Gericht den Verein FC Bayern München e.V. nicht aus dem Vereinsregister löschen wird, jedoch in anderer Hinsicht Druck macht. Das wird auch im von mir zitierten Zeit-Artikel kurz angesprochen:
"Handelt das Amtsgericht München konsequent, müsste es den FC Bayern München e. V. entweder löschen. Was wohl nur eine theoretische Möglichkeit ist, der Verein ist politisch wichtig und mächtig. Oder es müsste ihn dazu drängen, seinen Einfluss auf die Profiabteilung deutlich zu verringern.
Das wäre ein großer Einschnitt, laut Satzung des FCB ist der Vereinspräsident zugleich der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Derzeit ist das Karl Hopfner, bald wahrscheinlich wieder Uli Hoeneß. Der Aufsichtsrat bestimmt über das operative Geschäft mit, ernennt oder entlässt zum Beispiel die Vorstände. Das dürfte er wohl nicht mehr, wenn das Amtsgericht die gleichen Maßstäbe wie beim ADAC anlegt."
Ich persönlich finde diesen Weg nicht wirklich überzeugend, weil es wieder Fisch noch Fleisch ist. Entweder der FC Bayern München e.V. handelte als Verein im Sinne des BGB rechtmäßig, dann würde sich nichts ändern. Oder aber er handelte rechtswidrig, dann wäre die Löschung aus meiner Sicht eigentlich der einzige Weg. Diese Art "Zwischenlösung" leuchtet mir aus juristischer Sicht nicht richtig ein. :confused:
Aber es gibt ja die Rechtsprechung des BGH, welche dafür spricht, dass das Konzerngeflecht des FC Bayern e.V. bzw. der AG in Ordnung ist. Mal sehen, was das Amtsgericht daraus macht. In der Vergangenheit hat es sich nicht wirklich für die (uralte) BGH Rechtsprechung interessiert (Urteil war von 1982). Siehe die Ausführungen im Artikel, falls du das noch nicht komplett gelesen hast.