"Wenn sich ein Klub weigert zu spielen oder verantwortlich dafür ist, dass ein Spiel nicht ausgetragen oder nicht vollständig ausgetragen werden kann, betrachtet die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkommission dies als Spielaufgabe, disqualifiziert den betreffenden Klub und verhängt eine der folgenden Geldbußen: a. Vor oder während einer der Qualifikationsrunden: 10.000 Euro, b. Vor oder während der Play-offs: 50.000 Euro, c. Vor der Gruppenphase: 100.000 Euro, d. Während der Gruppenphase: 250.000 Euro (Minimum pro ausstehendem Spiel), e. Vor oder während des Achtelfinals: 350.000 Euro, f. Vor oder während des Viertel- bzw. Halbfinals: 500.000 Euro, Vor oder während des Endspiels: 1.000.000 Euro."
Unter Punkt 4 des Artikels 27 schreibt die UEFA noch: "In allen Fällen kann die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkommission weitere Maßnahmen ergreifen, wenn die Umstände es rechtfertigen."
Unter Punkt 5 des Artikels 27 heißt es außerdem: "Ein Klub, der sich weigert zu spielen oder verantwortlich dafür ist, dass ein Spiel nicht oder nicht vollständig ausgetragen werden kann, verliert alle Rechte an Zahlungen der UEFA."