Froome positiv bei Vuelta getestet


Drahtbeen

Von uns geschieden im Jahr 2018
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Konsequenz wäre jetzt, wenn klar gestellt wird, aus welchen Gründen die WADA die Einstellung empfohlen hat und wie in Zukunft bei der Nutzung des Sprays gehandelt wird. Wird die erlaubte Dosis allgemein erhöht?
 
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Gast_482

Guest
Im Endeffekt durfte dieser Fall niemals an die Öffentlichkeit gelangen da dies ein AAF ist.
Davon gibt es jährlich über 100, davon bekommen wir nur nichts mit. (ich weiß das wollen hier 90% nicht wahr haben)

Am Ende bleibt eine Rufschädigung...
 
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Gast_482

Guest
Genau, doppelt so hoher Salbutamol-Wert wie erlaubt aufgrund der höheren Dosis von Froome und am Ende ist es eine Rufschädigung :laugh::jubel:
Ja weil du immer noch nicht das System verstehst. So etwas wird intern von der WADA verfolgt, zb. allein 2016 gab es ca. 160 AAF die verfolgt worden, hast du die auch alle verfolgen können? (wenn du bei der WADA arbeiten solltest dann vllt. ja)
Da gehen also über 99% so aus wie jetzt auch, die Leute sind richtiger weise nicht genannt und haben keine Rufschädigung davon getragen.
Der Fall Froome wurde an die Zeitung verkauft natürlich ist das eine Rufschädigung.

Das dir Froome und das Reglement nicht passen ändert nix an den Tatsachen!
 
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Gast_482

Guest
Genau, doppelt so hoher Salbutamol-Wert wie erlaubt aufgrund der höheren Dosis von Froome und am Ende ist es eine Rufschädigung :laugh::jubel:
Auch die höhere Dosis von Froome ist falsch das wurde dir ja vorgestern offiziell wiederlegt...;)

Er hatte einen doppelt so hohen Wert, die Dosis war normal sonst hätte es eine Sperre gegeben.
 

theGegen

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Dieser Wert konnte anhand einer holländischen Studie unter Berücksichtigung von Faktoren wie Deydrierung auf nur noch ca. ein Drittel über Normwert runtergerechnet werden. Dazu weitere Faktoren und Normabweichung.. und damit wäre Froome auf 1030 mg Salbutamol gekommen und damit innerhalb der Regeln.
Die WADA hat der UCI wohl selbst dazu geraten, dass die Grenzwert-Ermittlung nicht sämtlichen Einwänden standhalten kann.

Schade: denn wenn es zu einem Verfahren gekommen wäre, hätte man die vorgelegten Ausnahme-Gutachten eventuell auch widerlegen können.
 
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