KIRCHENKRITIK: "Boxen ist versuchter Mord"


Totila

Bankspieler
Beiträge
13.556
Punkte
113
tcschmidt schrieb:
Jau, denn wie will man Selbstmord eigentlich bestrafen :idiot: mit dem Tod :wall: :wall:

Mann... :gitche:

Mit längerm Fegefeuer, je nach weiteren delikten wohl auch mit der Hölle. So klar ist das eines Wissens aber bei den Katholen, bei den Protestanten gibt es immer noch Hoffnung
 

Super-Grimm

Bankspieler
Beiträge
1.366
Punkte
113
Bin da wohl auch jemand, der sich hinter seiner Doppelmoral versteckt. Mit der Ömme als primärem Kampfziel ist Boxen wohl wirklich extrem Altzheimer gefährdend. Jedoch wirkt das durch den ganzen darum herum gezogenen Regelapparat abgeschwächt und irgendwie doch kultiviert, wobei das Regelwerk glücklicherweise auch wahre Ringschlachten noch zuläßt.
Und in Ansätzen hat der Kirchenschreiberling ja schon recht, indem er von Gladiatorenkämpfen spricht. Ein wenig macht das ja auch den Reiz des Ganzen aus, wenn man mal ehrlich in sich hineinhorcht.
Finde aber durch die Technik, die traditionell alte Boxschule und die schönen geschmeidigen Bewwegungen verkörpert dieser Sport in seiner Brutalität auch viel Edles, erst recht, wenn man Fighter über sich selbst hinauswachsen sieht.

Kickboxen hingegen sehe ich weniger gern. Gerade das aneinander rumtreten hat etwas Entwürdigendes. Auch sind die Bewegungen durch dieses Gestackse weniger flüssig und harmonisch.
UFC und alles, wo es erlaubt ist auf liegende Gegner einzutreten oder zu schlagen erzeugt bei mir Ekel und Widerwillen, wobei dieser Ekel auch wieder an der Grenze zur Faszination liegt. Lasse mich darauf allerdings nicht ein. Aber jedem das Seine, bin da tollerant.
 

Mr. Hemming

Nachwuchsspieler
Beiträge
913
Punkte
0
Ort
Ludwigsburg/BW
Super-Grimm schrieb:
Kickboxen hingegen sehe ich weniger gern. Gerade das aneinander rumtreten hat etwas Entwürdigendes. Auch sind die Bewegungen durch dieses Gestackse weniger flüssig und harmonisch.
UFC und alles, wo es erlaubt ist auf liegende Gegner einzutreten oder zu schlagen erzeugt bei mir Ekel und Widerwillen, wobei dieser Ekel auch wieder an der Grenze zur Faszination liegt. Lasse mich darauf allerdings nicht ein. Aber jedem das Seine, bin da tollerant.

Sehe ich genauso.Hat keinerlei Charakter das Ganze.
 
C

Conny

Guest
Big Boxing BU schrieb:
juristisch ist es dermaßen falsch und auch sonst völlig unlogischer nonsens.

mord: setzt zum einen ein tötungsabsicht voraus und zwotens, dass der andere mit der vorsätzlichen tötungsabsicht nicht einverstanden ist.

Wenn du schon juristische Thesen in die Welt setzt, sollten sie wenigstens richtig sein. Mord (§ 211 StGB) setzt, wie auch Totschlag, lediglich (irgendeinen) Vorsatz voraus, nicht notwendig eine Absicht im engeren Sinne. So reicht auch ein Eventualvorsatz. Das bedeutet, es genügt, wenn der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, er muss ihn nicht beabsichtigen.

Conny
 

His Royness1

Administrator
Beiträge
15.460
Punkte
0
Ort
Hamburg
Conny schrieb:
Wenn du schon juristische Thesen in die Welt setzt, sollten sie wenigstens richtig sein. Mord (§ 211 StGB) setzt, wie auch Totschlag, lediglich (irgendeinen) Vorsatz voraus, nicht notwendig eine Absicht im engeren Sinne. So reicht auch ein Eventualvorsatz. Das bedeutet, es genügt, wenn der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, er muss ihn nicht beabsichtigen.

Conny

Was ist dann der Unterschied zwischen Mord und Totschlag? Und bei Körperverletzung mit Todesfolge... nimmt der da den Tod nicht evtl. auch billigend in Kauf?
 

Brotspinne79

Nachwuchsspieler
Beiträge
781
Punkte
28
His Royness schrieb:
Was ist dann der Unterschied zwischen Mord und Totschlag? Und bei Körperverletzung mit Todesfolge... nimmt der da den Tod nicht evtl. auch billigend in Kauf?

Mord ist ein Totschlag mit zusätzlichen (Qualifikations-)Merkmalen, entweder subjektive Beweggründe (Habgier, Eifersucht, Befriedigung des Geschlechtstriebs) oder die Tatausführung (Heimtücke, Grausamkeit, Gemeingefährlichkeit).

Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge besteht kein Tötungsvorsatz, aber Leichtfertigkeit hinsichtlich der Todesfolge (leichtfertig handelt derjenige, der unbeachtet läßt, was jedem einleuchtet). Leichtfertigkeit entspricht also in etwa grober Fahrlässigkeit.
 

His Royness1

Administrator
Beiträge
15.460
Punkte
0
Ort
Hamburg
Kapier ich dann nicht, wenn Conny als letztes schreibt, er müsste ihn nichtmal zwingend beabsichtigen... :crazy:

******-Rechtssystem! :belehr: :D
 

tcschmidt

Nachwuchsspieler
Beiträge
259
Punkte
0
Ort
Rande des Sauerlandes NRW
Kicken

Mr. Hemming schrieb:
Sehe ich genauso.Hat keinerlei Charakter das Ganze.

Kickboxen hat keinen Charakter? Öhmm.. vielleicht mal anmerken darf, dass es mehrere Kickbox"systeme" gibt.. von Pointfighting über Semi Kontakt bis hin zu Fullkontakt. Charakterlos nur weil die Beine eingesetzt werden? naja..

Dann jibbet noch K1 und dessen Abwandlungen wo dann auch mal gefegt (nicht mit dem Besen) werden darf und Würfe, knie usw. erlaubt sind.

Beim UFC ist fast alles erlaubt. Es gibts da noch Sumo, Ringen, diverse andere Kontaktkampfsportarten, die nicht nur die umwickelten Fäustchen :D einsetzen.. Ist das echt alles charakterlos ??

Grmpf.. also ich mache den Charakter eigentlich mehr am Sportler aus, als an der Sportart und wenn ich mir insb. die asiatischen Stile (also mitte Fussekens) so anschaue, dann haben die Kämpfer dort oft mehr "Charakter" als so mancher geldgierige Boxprofi.. Aber ich will da nichts verallgemeinern und Ausnahmen bestätigen die Regel.. .

Gruß
 

Der alte Mann

Nachwuchsspieler
Beiträge
14.622
Punkte
0
Ort
Rostock
@HR: Absicht ist als dolus directus 1.Grades eine von drei Vorsatzformen.
Wenn ich jemanden dreimal in die Brust schieße um an seine Breiftasche zu kommen, handele ich nicht in der Absicht ihn zu Töten - ich ja nur seine Kohle.
Mir ist aber durchaus bewußt, daß er an den Schußverletzungen sterben kann, dies nehme ich billigend in Kauf um an das Geld zu kommen. Daher handele ich auch hinsichtlich eines, je nach Erfolgseintritt versuchten od. vollendeten, Tötungsdeliktes vorsätzlich.
 

Devil

Bankspieler
Beiträge
17.419
Punkte
113
Mord is es doch nur , wenn man auch Eifersucht oder zur Befriedigung des Triebes , etc tötet , oder?

Wenn ich aus Spaß einen erschieße , ists doch totschlag , oder?

Will jetzt aber nix falsches sagen :skepsis:
 

Minos

Bankspieler
Beiträge
1.940
Punkte
113
Ort
Ruhrpott
Devil schrieb:
Mord is es doch nur , wenn man auch Eifersucht oder zur Befriedigung des Triebes , etc tötet , oder?

Wenn ich aus Spaß einen erschieße , ists doch totschlag , oder?

Will jetzt aber nix falsches sagen :skepsis:

Mord ist, wenn bei einer vorsätzlichen Tötung eines anderen ein Mordmerkmal (s. § 211 II StGB) erfüllt ist:

"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."

Wenn man jemanden einfach nur so aus Spaß tötet, trifft sicherlich das Merkmal "aus niedrigen Beweggründen", evtl. auch Mordlust, zu. Also auf jeden Fall Mord.

Eifersucht hingegen muss nicht Mord sein. Kommt auf den Sachverhalt an. Wenn Dir jemand unvermittelt ins Gesicht sagt, er habe mit Deiner Frau geschlafen und sich noch darüber lustig macht und Du bringst ihn deshalb um, würdest Du sehr wahrscheinlich nur wegen Totschlag gem. § 212, eventuell - wenn Du unter Eindruck dieser Kränkung die Tat begehst und einen guten Anwalt/Richer hast - wegen eines minder schweren Fall des Totschlags nach § 213 bestraft.

Ich hoffe, was ich geschrieben habe, ist noch nicht überholt. Meine Kenntnisse bzw. Gesetzestexte sind schon etwas älter.
 

Devil

Bankspieler
Beiträge
17.419
Punkte
113
Minos schrieb:
Mord ist, wenn bei einer vorsätzlichen Tötung eines anderen ein Mordmerkmal (s. § 211 II StGB) erfüllt ist:



Wenn man jemanden einfach nur so aus Spaß tötet, trifft sicherlich das Merkmal "aus niedrigen Beweggründen", evtl. auch Mordlust, zu. Also auf jeden Fall Mord.

Eifersucht hingegen muss nicht Mord sein. Kommt auf den Sachverhalt an. Wenn Dir jemand unvermittelt ins Gesicht sagt, er habe mit Deiner Frau geschlafen und sich noch darüber lustig macht und Du bringst ihn deshalb um, würdest Du sehr wahrscheinlich nur wegen Totschlag gem. § 212, eventuell - wenn Du unter Eindruck dieser Kränkung die Tat begehst und einen guten Anwalt/Richer hast - wegen eines minder schweren Fall des Totschlags nach § 213 bestraft.

Ich hoffe, was ich geschrieben habe, ist noch nicht überholt. Meine Kenntnisse bzw. Gesetzestexte sind schon etwas älter.


hab vorhin mit meinem vater telefoniert und der hats auch so gesagt wie du es geschrieben hast!
 
Oben