§ 2 Qualifikation:
§2.1. Gastgeber:
Als Gastgeber qualifiziert sind
- Bretagne
- Friesischer Bund
- Slawonien
- Südtirol
§2.2. Qualifikation nach Vorrunde (12 Teams + 4 Gastgeber):
Nach grober Durchsicht von Resultaten der 2- jährigen Vorrunde haben sich darüber hinaus folgende Teams für die EM sportlich qualifiziert:
- Katalonien
- Baskenland
- Schlesien
- Ruhrpott
- Republik Eifel
- Steiermark
- Big City Berlin
- Lappland
- Elsass
- Bayern
- Saarland/Plalz
- Pommern
§2.3. Ausschlüsse:
Infolge unvollständiger Kader, ungedeckter Schecks, fragwürdiger Pässe, Wettbetrug, Gewaltexzesse wurden Einsprüche gegenüber dieser Big 16 mit 16 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Die sportlich eigentlich qualifizierte Vojvodina darf sich wie alle anderen Kandidaten erneut bewerben für den 2. Sportforen-EM-Cup aber mit diesmal vollständigen Kadern, glaubhafter Grenzführung und/oder gedeckter Schecks.
Aufgrund des EUFA-Mottos:
"Notwendige Betreuung statt teurer Nötigung" haben folgende Nationen die Qualifikation nicht erfüllt:
- Vojvodina
- Kreta
- Krim
- Berg-Karabach / Arstsakh
§2.3.1. Einsprüche angenommen:
Die wütenden Proteste von Korsen, Szilianern, Kurden und Hooligans aus dem Rhein-Main gegen eine fragwürdige Bevorzugung von u.a. gegenüber der Pommern und natürlich mal wieder Big City Berlin fanden Gehör und darum wurde die Teilnehmerzahl auf 20 Teams erhöht.
Nach der aktualisierten EUFA-Rangliste rücken die beiden bestplatzierten Völker nach. Dadurch ebenfalls qualifiziert:
§2.3.2. Einspruch abgelehnt:
Die
Vojvodina bleibt ausgeschlossen.
§2.4. Play-in:
Die restlichen 2 Plätze für den EUFA-EM-Cup werden über direkte Duelle zwischen gemeldeten Völkern vergeben. Die Auslosung ergab folgende Paarungen:
- Kurdistan - Sizilien
- Sardinien - Korsika
§2.4.1 Spielort:
Beide Spiele finden statt in Stepanakert (Artsakh).
§2.4.2. Modus Play-In:
Die jeweiligen (beiden) Sieger qualifizieren sich für das 20er Teilnehmerfeld.