timeout4u
Bankspieler
- Beiträge
- 6.858
- Punkte
- 113
So in diesem Zusammenhang darf der Ref. das nicht machen. Wäre ein Verstoss z.B. gegen die Neutralitätspflicht und könnte auch den Kampfverlauf zwischen den beiden Boxern stören. Wenn überhaupt: bräuchte es hier eine Unterbrechung, weil es eine Regelwidrigkeit war.Ich meinte mit Zurufen ohne Zeit anhalten. Quasi anschreien, dass er in/an den Ring kommen muss um den Kampf zu stoppen.
Das BBBOC kennt kein Handtuchsignal. Der zuständige Trainer muss/sollte auf den Ringrand steigen und die Aufgabe dem Ref. signalisieren. Dazu kann er mit dem Handtuch wedeln. Nur in den Ring werfen darf er es nicht.Nach dem Handtuchsignal
Ansonsten hilft hier zum Thema nur eins: man muss die gültigen Regeln eben lesen und entsprechend einordnen können. Ein Schachspiel z.B. macht auch wenig Sinn, wenn man die Regeln nicht kennt. Auch bedeutet z.B. eine DQ nicht automatisch, dass der Boxer keine Gage erhält. Kommt ua. auf die Art der Unsportlichkeit an, die Anhörung dazu, ob der Ref./die Offiziellen überhaupt eine Empfehlung zur Einbehaltung der Gage ausgesprochen haben usw.
Klar, in der Praxis wird oft ein Auge zugedrückt, was gewisse Regeln angeht, so eben das Ding mit dem Handtuchwurf. Ich fand das Verhalten vom Ref. jetzt auch übertrieben und fehl am Platz, aber es bietet keinen sachlichen Grund für die Forderung nach einer Sperre oder für Inkompetenz.
Zuletzt bearbeitet: