Richtig üble Ringrichterleistungen


timeout4u

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Ich meinte mit Zurufen ohne Zeit anhalten. Quasi anschreien, dass er in/an den Ring kommen muss um den Kampf zu stoppen.
So in diesem Zusammenhang darf der Ref. das nicht machen. Wäre ein Verstoss z.B. gegen die Neutralitätspflicht, weil so ja das regelwidrige Verhalten nicht geahndet wird und die Ecke noch "taktische" Tipps bekommen würde. Außerdem könnte so ein Zuruf auch den Kampfverlauf zwischen den beiden Boxern stören und sie irritieren. Wenn überhaupt: bräuchte es hier eine Unterbrechung, weil es eben eine Regelwidrigkeit war. Wenn der Ref. wie hier meint, dass es weitergehen kann.
Nach dem Handtuchsignal
Das BBBOC kennt kein Handtuchsignal. Der zuständige Trainer muss/sollte auf den Ringrand steigen und die Aufgabe dem Ref. signalisieren. Dazu kann er mit dem Handtuch wedeln. Nur in den Ring werfen darf er es nicht.

Ansonsten hilft hier zum Thema nur eins: man muss die gültigen Regeln eben lesen und entsprechend einordnen können. Ein Schachspiel z.B. macht auch wenig Sinn, wenn man die Regeln nicht kennt. Auch bedeutet z.B. eine DQ nicht automatisch, dass der Boxer keine Gage erhält. Kommt ua. auf die Art der Unsportlichkeit an, die Anhörung dazu, ob der Ref. überhaupt eine Empfehlung zur Einbehaltung der Gage ausgesprochen hat usw.

Klar, in der Praxis wird oft ein Auge zugedrückt, was gewisse Regeln angeht, so eben das Ding mit dem Handtuchwurf. Ich fand das Verhalten vom Ref. jetzt auch übertrieben und fehl am Platz, aber es bietet keinen sachlichen Grund für die Forderung nach einer Sperre oder für Inkompetenz, denn es ist/war nun mal regelgerecht vom Ref., abgesehen von mangelndem Fingerspitzengefühl oä.
 
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Gladio

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Das BBBOC kennt kein Handtuchsignal. Der zuständige Trainer muss/sollte auf den Ringrand steigen und die Aufgabe dem Ref. signalisieren. Dazu kann er mit dem Handtuch wedeln. Nur in den Ring werfen darf er es nicht
Die Formulierung eines Handtuchsignals und nicht des Handtuchwurfs, war schon bewusst gewählt.

Auch bedeutet z.B. eine DQ nicht automatisch, dass der Boxer keine Gage erhält. Kommt ua. auf die Art der Unsportlichkeit an,
Das ist so nicht korrekt. Jede DQ eines Boxers darf zu einem automatischen Gagenverlusst führen. Auch hier war meine Formulierung bewusst gewählt.

Ein Tipp von mir. Vielleicht solltest du keine Kommentare um zwei Uhr nachts von dir geben. Um Missverständnisse zu umgehen, hilft es wenn das Auffassungsvernögen voll da ist.
 

timeout4u

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hilft es wenn das Auffassungsvernögen voll da ist.
Hat nichts mit meinem Auffassungsvermögen zu tun, sondern mit dem Teufel in den Details eines Regelwerks: Wieso schreibst du Handtuchsignal? Wie gesagt: bei der BBBOC gibt es das nicht und der Ref. hat die Entscheidungsgewalt hier. Man kann/soll auf den Ringrand steigen und dem Ref. die Aufgabe signalisieren. Geht auch mit Handzeichen, Trinkflasche usw. Daher passt Handtuchsignal nicht.
Ähnlich der Verlust der Gage. Es gibt keinen Automatismus hier und nicht jede DQ darf dazu führen.
 

Gladio

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Wieso schreibst du Handtuchsignal?
Weil es auch in GB üblich ist das Handtuch zu heben und dabei Lautstark zu gestikulieren.
Ähnlich der Verlust der Gage. Es gibt keinen Automatismus hier und nicht jede DQ darf dazu führen.
Doch den Automatismus gibt es. Nach jeder DQ gibt es es eine Anhörung durch die jeweiligen Kontrollkommissionen. Bis dahin darf die vollständige Gage einhalten werden. Gegebenfalls wird nach dieser Anhörung entschieden das dieser Einbehalt der Gage permanent ist. Zudem kann eine zusätzliche Strafzahlung angeordnet werden, falls der Verstoß gravierens genug ist.

Das ist der Grund warum die Ecke nicht direkt nach einem, wie auch immer gearteten Kampfabbruchsversuch ihrerseits, direkt in den Ring steigt, ohne auf das Signal des Refs zu warten.
 

timeout4u

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:crazy: Und das hat jetzt mit meiner angeblich nicht vollständigen Auffassungsgabe was zu tun? Es ging um das Regelwerk und nicht, was üblich ist. Erst nach diesem Vorfall hat der BBBOC intern näher geklärt, dass in Zukunft die Sicherheit/der Gesundheitschutz über die Entscheidungsgewalt des Refs. gehen soll. Das Regelwerk hat man aber so belassen. Und nein: es gibt nicht nach jeder DQ eine Anhörung. Dafür muss z.B. eine grobe Unsportlichkeit stattgefunden haben und der zuständige Mann am Ring muss dafür erst das Verfahren in die Wege leiten. Bei einer DQ wegen z.B. "technischer" Fouls ohne Vorsatz passiert nada ebenso wird nichts passieren, wenn die Ecke in den Ring steigt, um ihren Boxer gesundheitlich zu schützen. Natürlich prüft der Verband auch im Nachgang jedes Ergebnis und damit auch eine DQ, aber deswegen allein erfolgt nicht automatisch eine Einbehaltung der Gage. Für mich ist das daher kein Automatismus, sondern einzelfallabhängig und geht eher in Richtung Antragsverfahren. Selbst Donovan z.B. hat seine Gage bei seiner DQ meines Wissens auch nicht automatisch verloren, sondern sogar noch einen Rückkampf als Zugabe drauf bekommen.
 
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Gladio

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:crazy: Und das hat jetzt mit meiner angeblich nicht vollständigen Auffassungsgabe was zu tun? Es ging um das Regelwerk und nicht, was üblich ist. Erst nach diesem Vorfall hat der BBBOC intern näher geklärt, dass in Zukunft die Sicherheit/der Gesundheitschutz über die Entscheidungsgewalt des Refs. gehen soll. Das Regelwerk hat man aber so belassen. Und nein: es gibt nicht nach jeder DQ eine Anhörung. Dafür muss z.B. eine grobe Unsportlichkeit stattgefunden haben und der zuständige Mann am Ring muss dafür erst das Verfahren in die Wege leiten. Bei einer DQ wegen z.B. "technischer" Fouls ohne Vorsatz passiert nada ebenso wird nichts passieren, wenn die Ecke in den Ring steigt, um ihren Boxer gesundheitlich zu schützen. Natürlich prüft der Verband auch im Nachgang jedes Ergebnis und damit auch eine DQ, aber deswegen allein erfolgt nicht automatisch eine Einbehaltung der Gage. Für mich ist das daher kein Automatismus, sondern einzelfallabhängig und geht eher in Richtung Antragsverfahren.
Es ist nicht so das ich mir die Regelungen ausdenke. Sie sind durch die Assesociation of Professional Boxing Commission festgelegt.

Es spielt dabei auch keine Rolle was du oder irgendein ander glauben wie man es zu verstehen hat.

Verhalten des Ringrichters bei einer ausgesprochenen Disqualifikation durch den Ringrichter:

•1.41 Im Falle der Disqualifikation eines Boxers muss der Ringrichter den Sachverhalt unverzüglich dem Veranstalter oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter melden und innerhalb von 48 Stunden nach dem Kampf einen vollständigen Bericht an die zuständige Kommission senden.

Strafe eines Boxers bei Disqualifikation durch den Ringrichter:

•1.42 Ein Boxer, der von einem Ringrichter in einem Kampf disqualifiziert wird, hat keinen Anspruch auf seine Gage, mit Ausnahme der Reisekosten, bis die Kommission gemäß Regel 9.16 über die Verteilung derselben entschieden hat. Der Veranstalter muss die Gage oder den Restbetrag der Gage innerhalb von 48 Stunden nach dem Kampf an den Sitz der zuständigen Kommission weiterleiten.
 

LeZ

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1.42 heißt aber, dass die Gage bis auf die Reisekosten nicht ausgezahlt werden darf. Sondern an die Kommission weitergeleitet wird, die über die Verteilung entscheidet. Da geht es also darum, dass die Kommission Strafen direkt einbehalten kann bevor der Rest ausgezahlt wird, damit die nicht jahrelang hinter dem Geld herlaufen und prozessieren müssen. Von einem vollständigen Verfall der Gage ist da keine Rede.
 

Gladio

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1.42 heißt aber, dass die Gage bis auf die Reisekosten nicht ausgezahlt werden darf. Sondern an die Kommission weitergeleitet wird, die über die Verteilung entscheidet. Da geht es also darum, dass die Kommission Strafen direkt einbehalten kann bevor der Rest ausgezahlt wird, damit die nicht jahrelang hinter dem Geld herlaufen und prozessieren müssen. Von einem vollständigen Verfall der Gage ist da keine Rede.
Ließ mal richtig, bevor du sich einmischt.
 

LeZ

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Das steht da wortwörtlich:

Strafe eines Boxers bei Disqualifikation durch den Ringrichter:

•1.42 Ein Boxer, der von einem Ringrichter in einem Kampf disqualifiziert wird, hat keinen Anspruch auf seine Gage, mit Ausnahme der Reisekosten, bis die Kommission gemäß Regel 9.16 über die Verteilung derselben entschieden hat. Der Veranstalter muss die Gage oder den Restbetrag der Gage innerhalb von 48 Stunden nach dem Kampf an den Sitz der zuständigen Kommission weiterleiten.
 

timeout4u

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Es spielt dabei auch keine Rolle was du oder irgendein ander glauben wie man es zu verstehen hat.
Dann solltest du noch die anderen Regeln/Richtlinien dazu zitieren. Entscheidend bei einer DQ ist, was im Kampfbericht des Refs. steht, von dem in deinem Zitat die Rede ist und der als Dokument unbedingt notwendig ist für mögliche Folgen. Der Ref. muss hier z.B. vermerken, dass das Foul vorsätzlich und/oder böswillig war bzw. den Sport in Verruf bringt. Dann gibt es Ermittlungen, Anhörung, Einbehalt der Gage usw.
Schreibt der Ref., dass die DQ in der Hitze des Gefechtes geschah/es keine grobe Unsportlichkeit war, dann gibt es keine Ermittlungen und die Gage wird ausgezahlt.
 

Gladio

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Dann solltest du noch die anderen Regeln/Richtlinien dazu zitieren. Entscheidend bei einer DQ ist, was im Kampfbericht des Refs. steht, von dem in deinem Zitat die Rede ist und der als Dokument unbedingt notwendig ist für mögliche Folgen. Der Ref. muss hier z.B. vermerken, dass das Foul vorsätzlich und/oder böswillig war bzw. den Sport in Verruf bringt. Dann gibt es Ermittlungen, Anhörung, Einbehalt der Gage usw.
Schreibt der Ref., dass die DQ in der Hitze des Gefechtes geschah/es keine grobe Unsportlichkeit war, dann gibt es keine Ermittlungen und die Gage wird ausgezahlt.
Das waren meine anfänglichen Kommentare zu diesem Thema.
So blöd wir das auch klingen mag. Nach dem Handtuchsignal des Chefsekundanten bzw. des Managers der jeweiligen Boxerecke, liegt es im Ermessen des Refs ob dieser den Fight beenden will. Das soll laut Regularien, Korruption aus der Boxerecke verhindern.

Der allgemeine Unterschied von einem Ref Abbruch zu einer, wie auch immer gearteten DQ ist folgender. Der Sportler muss bei einer DQ nicht bezahlt werden und darf nachträglich wegen Vertragsbruch, mit einer Strafzahlung belangt werden.

Von Anfang an war die Rede das bei einer Disqualifikation des Sportlers der Boxer nicht bezahlt werden muss. Sprich die vertraglich zugesicherte Summe, muss nicht wie vereinbart, direkt nach Beendigung des Kampfes ausbezahlt werden.

Die Gage wird automatisch einbehalten bis eine zuständige Kommission darüber entscheidet, ob die Börse weiterhin eingehalten und nicht ausbezahlt wird oder der Regelverstoß nicht gravierend genug für solch eine Maßnahme war. Ich wiedergole mich hier nochmal. Die Kampfbörse wird bei jeder DQ, egal wie geartet, bis zum endgültigen Beschluss, automatisch einbehalten.

Was anderes wurde nie von mir behauptet.
 
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