Ring of Death - xbox 360


GermanDarkSide

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Bei allen Geräten außer der XBox360 würde ich dir zustimmen. In diesem besonderen Fall habe ich aber meine Zweifel.

Ein Kollege und ein Kumpel von mir haben beide im Blödmarkt ihre XBox gegen ein neues Gerät getauscht bekommen, nach 1 bzw. 2 oder 3 Monaten. Einmal RoD, einmal Laufwerkfehler... Ganz normale Gewährleistung.


GermanDarkSide ich fand Deine Stellungnahmen sehr hilfreich. Ich bin auch Deiner Meinung, dass man durch Rechtskenntnisse sehr viel ohne Anwalt erreichen kann. Da mein Semester in Recht schon eine Weile her ist, war mir die neue Rechtsgrundlage diesbezüglich neu. Ich habe es noch so gelernt, wie es in dem web.de Artikel stand.

Es gab halt eine große Schuldrechtreform, wo unter anderem auch das Fernabsatzgesetz mit eingeführt wurde (14 Tage Recht auf Rücksendung und Geld zurück bei Online oder Telefonbestellung, auch ohne Mangel). Kurz um - durch die Geschichte Verbrauchsgüterkauf, Gewährleistungsrecht u.s.w. wurden die Rechte des Käufers deutlich nach oben geschraubt, eben zum verbesserten Verbraucherschutz.


Ich glaube wir haben das Thema jetzt ausreichend diskutiert.

Das glaub ich aber auch...:crazy:


Was Web.de da geschrieben hat, scheint mir aber "journalistische Vereinfachung" (manche nennen sie auch Falschauslegung) zu sein. :D

So sehe ich das auch.... Ich meine, Web.de würde ja auch sicher viele Sponsoren verprellen, wenn sie ne genaue Anleitung zum Thema "Gewährleistungsrechte des Käufers" geben...:laugh2:
 

karmakaze

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Ein Kollege und ein Kumpel von mir haben beide im Blödmarkt ihre XBox gegen ein neues Gerät getauscht bekommen, nach 1 bzw. 2 oder 3 Monaten. Einmal RoD, einmal Laufwerkfehler... Ganz normale Gewährleistung.
Schön für ihn, Kulanz eben. Rechtlich ist die Sache aber nunmal nicht so klar. Aber, hey, ich bin ja selbst nicht ganz unbescholten: Da gingen auch schon TFTs und DVDs mit Verweis auf die Gewährleistung zurück. :D
So sehe ich das auch.... Ich meine, Web.de würde ja auch sicher viele Sponsoren verprellen, wenn sie ne genaue Anleitung zum Thema "Gewährleistungsrechte des Käufers" geben...:laugh2:
100% agree. Ein Schelm wer böses dabei denkt...;)
 

GermanDarkSide

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Schön für ihn, Kulanz eben. Rechtlich ist die Sache aber nunmal nicht so klar. Aber, hey, ich bin ja selbst nicht ganz unbescholten: Da gingen auch schon TFTs und DVDs mit Verweis auf die Gewährleistung zurück. :D

Wieso? Das hat doch absolut NULL mit Kulanz zu tun, man verlangt Nacherfüllung aufgrund Sachmangel in Form von Neulieferung einer Mangelfreien Ware. Händler wäre in der Beweislast zu beweisen das der Mangel nicht von Beginn an bestand. Das kann er nicht, also willigt Verkäufer in die Neulieferung sprich Umtausch ein und schickt defekte Konsole zum Hersteller zurück. Fertig - ist keine Kulanz, sondern ganz normale Gewährleistung.
 

Paul

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Wieso? Das hat doch absolut NULL mit Kulanz zu tun, man verlangt Nacherfüllung aufgrund Sachmangel in Form von Neulieferung einer Mangelfreien Ware. Händler wäre in der Beweislast zu beweisen das der Mangel nicht von Beginn an bestand. Das kann er nicht, also willigt Verkäufer in die Neulieferung sprich Umtausch ein und schickt defekte Konsole zum Hersteller zurück. Fertig - ist keine Kulanz, sondern ganz normale Gewährleistung.

Ruf mal bei meinem Saturn an und mach das für mich klar.
 

karmakaze

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Wieso? Das hat doch absolut NULL mit Kulanz zu tun, man verlangt Nacherfüllung aufgrund Sachmangel in Form von Neulieferung einer Mangelfreien Ware. Händler wäre in der Beweislast zu beweisen das der Mangel nicht von Beginn an bestand. Das kann er nicht, also willigt Verkäufer in die Neulieferung sprich Umtausch ein und schickt defekte Konsole zum Hersteller zurück. Fertig - ist keine Kulanz, sondern ganz normale Gewährleistung.
Nicht zwangsläufig, weil er bei der XBox360 günstiger kommt auf die Garantie von Microsoft und deren Umtauschprogramm zu verweisen. Er kann selbst auch den Umtausch durchführen lassen. Beides erfüllt den Zweck der Nacherfüllung. Eine Neukonsole muss er nicht herausgeben. Der Gesetzgeber sagt "unverhältnismäßig", eine Neukonsole statt Altkonsole ist im Vergleich zum kostenlosen Umtausch potentiell unverhältnismäßig. Und ob es unverhältnismäßig ist, entscheidet nicht der Kunde.
 

GermanDarkSide

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Und ob es unverhältnismäßig ist, entscheidet nicht der Kunde.

Aber doch auch nicht der Verkäufer... sondern Notfalls ein Gericht. Soweit sollte man es aber nicht kommen lassen, denn DAS wäre dann unverhältnismäßig. Nochmal: Du schließt den Kaufvertrag doch nicht mit Microsoft ab, sondern mit dem Händler! Demzufolge beziehen sich deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf den Kaufvertrag zwischen dir und dem Händler, und nicht auf die Garantie zwischen dir und dem Hersteller. Wozu gibt es denn bitte gesetzliche Gewährleistungsrechte, wenn sowieso bei fast allen Geräten eine Garantie von 2 Jahren ist? Wozu gab es die Schuldrechtreform zum besseren Verbraucherschutz, wenn sich weiterhin jeder Händler mit verweis auf den Hersteller und seine Garantie herauswinden könnte? Als Händler verkaufe ich ein mangelhaftes Produkt, muss es also nur an den Mann bringen - wenn der Kunde dann den Mangel entdeckt, und zu mir kommt, dann sage ich: "sorry, wenden sie sich an den Hersteller, der gibt Garantie!!" Sorry, das kanns nicht sein, und isses definitiv auch nicht!

Also Kunde bist du doch dadurch schlechter gestellt, wenn die XBox eingeschickt wird, anstatt das sie dir vom Händler umgetauscht wird. Eine Garantiebestimmung darf dich auch nicht schlechter stellen, als das Gesetz - fertig aus. Ich würde darauf pochen, das es für mich nicht zumutbar ist, und auf mein gesetzliches Recht auf Umtausch bestehen - einfach hartnäckig bleiben. Wie gesagt, hatte damit bisher immer Erfolg. Wie gesagt, die MS Garantie ist gut, habe sie selbst auch schon in Anspruch genommen. Aber innerhalb der ersten 6 Monate würde ich immer auf den Händler zurückgreifen.

@Paul - ich würde das alles schriftlich machen, genauso subsumieren. Telefonisch hat keinen Aussagewert, weil du da nix nachweisen kannst. Eine angemessene Frist setzen, bis zu der das Gerät getauscht werden soll, bei verstreichen der Frist rechtliche Schritte ankündigen.
 

karmakaze

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Aber doch auch nicht der Verkäufer... sondern Notfalls ein Gericht. Soweit sollte man es aber nicht kommen lassen, denn DAS wäre dann unverhältnismäßig.
Habe ich auch nicht behauptet. Der Verkäufer kennt aber im Normalfall die auf ihn zukommenden Kosten und kann einwilligen oder ablehnen. Erst infolge eines Rechtstreits wird dann klargestellt was unverhältnismäßig ist. Willigt er ein, ist das mMn Kulanz - er muss es nicht.
Nochmal: Du schließt den Kaufvertrag doch nicht mit Microsoft ab, sondern mit dem Händler! Demzufolge beziehen sich deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf den Kaufvertrag zwischen dir und dem Händler
Richtig, der Gesetzgeber regelt aber nicht wie die Nacherfüllung zu erfolgen hat, sondern nur dass sie zu erfolgen hat. Wenn der Händler dem Kunden das Austauschprogramm zu Herzen legt und ihm dabei hilft, erfüllt er mMn seine Pflicht. Es steht nirgendwo geschrieben, dass er sich selbst abbuckeln muss um die Fehler seines Lieferanten zu begleichen. Soll heißen: Der Händler übernimmt für den Kunden auf dessen Zustimmung die Verwaltung des Austauschprogramms (ist mir selbst auch schon passiert). Wenn der Händler ganz clever ist, kann er mMn sogar einfach ein paar funktionierende Reserve-Gebrauchtkonsolen lagern (die er vorher bei MS oder sonst irgendwo gekauft hat) um richtig Smarte, wie du einer bist, auszuhebeln.
Also Kunde bist du doch dadurch schlechter gestellt, wenn die XBox eingeschickt wird, anstatt das sie dir vom Händler umgetauscht wird. Eine Garantiebestimmung darf dich auch nicht schlechter stellen, als das Gesetz - fertig aus.
Das Warten auf eine Austauschkonsole, so lange sie auch dauert, ist keine Schlechterstellung, wie ich finde. Du hast eine gebrauchte Konsole abgegeben, die defekt ist und erhälst eine gebrauchte Konsole die nicht defekt ist. Wenn du aber eine gebrauchte abgibst und eine neue erhälst, ist das auch keine Schlechterstellung, es ist eine Besserstellung und davon steht im Gesetz nichts. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf. Wenn du die Wartezeit unbedingt am Händler auslassen willst, kannst du ihn ja um Schadenersatz für die Wartezeit, die der Händler auch nicht zu vertreten hat (es sind Engpässe bei MS die dazu führen) verklagen - aber auch nicht zwangsläufig in Form einer neuen Konsole. Wenn der Händler dich mag (kenne ich bei Apple-Stores so), bekommst du vielleicht nen Gutschein oder ein kleines Präsent. Das ist allemal billiger als cleveren Rechtsnutzern neue Konsolen zu übergeben. :)
 

GermanDarkSide

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Kulanz ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers oder Händlers in einer Sache, zu der er eigentlich nicht verpflichtet ist, weil z.B. die Gewährleistungs oder Garantiezeit überschritten ist. Wie wenn du z.B. bei deinem neuen BMW nach 2 Jahren und 10.000km nen Getriebeschaden hast, wird dir BMW mit Sicherheit ein neues Getriebe auf Kulanz geben, obwohl die Garantie/Gewährleistung abgelaufen ist.

Wenn mir ein Händler eine defekte Konsole innerhalb der Gewährleistungszeit umtauscht, ist das einfach um gottes Willen keine Kulanz, sondern GEWÄHRLEISTUNG!!!!

Btw - es steht im §439 Abs.2 geschrieben, das der Verkäufer (nicht Hersteller) die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat. Es ist ihm also sehr wohl zuzumuten, sich selbst abzubuckeln, und mich nicht an den Hersteller und desses Garantie zu verweisen. Herrje, wäre das Händler sein schön - ich muss nur verkaufen, Reklamation, Umtausch... nicht mit mir...:rolleyes:

Herrje, wir drehen uns im Kreis, ich hab keine Lust mehr, ich sage dazu nix mehr... ich handhabe es weiter so wie bisher, ich bin damit gut gefahren. du bist anderer Meinung, das ist dein gutes Recht. Wärst du Händler und ich Verbraucher, würden wir uns Notfalls vor Gericht treffen...:D

Ok, das wars dazu von mir.:wavey:
 

karmakaze

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Kulanz ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers oder Händlers in einer Sache, zu der er eigentlich nicht verpflichtet ist, weil z.B. die Gewährleistungs oder Garantiezeit überschritten ist. Wenn mir ein Händler eine defekte Konsole innerhalb der Gewährleistungszeit umtauscht, ist das einfach um gottes Willen keine Kulanz, sondern GEWÄHRLEISTUNG!!!!
Kulanz ist nur das Entgegenkommen des Händlers. Woraus dieses erwächst, ist irrelevant. Welchen Weg der Händler also einschlägt, den für ihn vorteilhaften oder nicht vorteilhaften, ist in seinem Ermessen. Macht er letzteres, kommt er dem Kunden per definitionem entgegen, er zeigt Kulanz.
Btw - es steht im §439 Abs.2 geschrieben, das der Verkäufer (nicht Hersteller) die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat.
Was er nach §439 Abs. 3 ablehnen kann, wenn sie unverhältnismäßig sind.
ich handhabe es weiter so wie bisher, ich bin damit gut gefahren. du bist anderer Meinung, das ist dein gutes Recht. Wärst du Händler und ich Verbraucher, würden wir uns Notfalls vor Gericht treffen...:D
Du bist ein wahrhaft guter Rechtsexperte. Ich war übrigens mal auf Händler-Seite tätig (Apple-Customerstore), weiß daher auch wie die Handhabe ist. Apple hat im übrigen auch dieses Problem kostenlosen Supports (1 Jahr GWLZ, danach AppleCare) und es wurde so gehandhabt. Ersatz-Mac-Produkte in Fällen besonderer Härte ja, Neu-Macs nein. Wär ja noch schöner, jeder Store, der keine eigene Reparaturwerkstatt hätte, würde binnen Wochen zugrunde gehen.
Ungeachtet dessen würde ich es (und habe es) genauso probieren wie du. In fast allen Fällen wird das auch gut gehen. Es soll ja aber auch Händler geben, die ihr "Handwerk" auch hier besser verstehen.

Eine herrliche Diskussion mit dir. Gerne wieder. :)

PS: Wie du ja sicherlich weißt, ist das alles nur meine Erfahrung, meine Meinung und meine Interpretation des BGB. Wie das nunmal so bei Gesetzen ist, es gibt kein wahr oder falsch, es gibt nur Spielräume. Ich sehe das so, du siehst das so. Würden wir uns vor Gericht treffen und du würdest gewinnen, tja, was solls. Shake hands! Aber schenken würde ich dir nichts... :D
 
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GermanDarkSide

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Wozu gibts denn ein Gewährleistungsrecht, wenns eh nur Kulanz ist, wenn der Händler was anderes macht, als die Herstellergarantie zu nutzen?

Du berufst dich immer nur auf deinem Unverhältnismäßig, und pochst darauf das sich jeder Händler auf deinem "UNVERHÄLTNISMÄSSIG" ausruhen kann. Ich habe nie gesagt, das ich ein Rechtsexperte bin, sondern nur was wir beim Schuldrecht gelernt haben, und wie meine Erfahrungen sind/waren... fertig.

Du stützt all deine Argumente einzig und allein und immer wieder auf deinem Begriff "unverhältnismäßig", und wiegelst damit ab. Auch ne gute Diskussionsgrundlage, da vor allem im Gesetz nicht definiert ist, was unverhältnismäßig ist. Wenn ich (oder der Anwalt) so argumtiere, das es NICHT unverhältnismäßig ist, wenn ich z.B. nach einem ROD defekt nach 1 Monat auch auch auf eine neue Konsole bestehe, anstatt dann vielleicht von MS ein Austauschgerät geschickt zu bekommen (auf welches ich dementsprechend lange warten muss, und ohne Gerät auskommen muss), welches vielleicht sogar nen Monat älter ist vom Produktionsdatum, als das das ich gekauft habe, dann kann ich da genauso Recht bekommen.

Du als Händler würdest also Notfalls immer bis vor Gericht ziehen, weil du alles für Unverhältnismäßig hältst. Das genau das aber vielleicht der unverhältnismäßigste Weg ist, anstatt ein Gerät zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung umzutauschen, würde für dich als Händler scheinbar nicht in Frage kommen. Auch so könnte ein Store zu Grunde gehen...:D

Naja, für dich ist aus Händlersicht jedes Gewährleistungsrecht, außer Reparatur, unverhältnismäßig - für mich eben nicht. Das haben wir nun aus dieser Diskussion mitgenommen... wie schön.:idiot:
 

karmakaze

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Du berufst dich immer nur auf deinem Unverhältnismäßig, und pochst darauf das sich jeder Händler auf deinem "UNVERHÄLTNISMÄSSIG" ausruhen kann.

Naja, für dich ist aus Händlersicht jedes Gewährleistungsrecht, außer Reparatur, unverhältnismäßig - für mich eben nicht. Das haben wir nun aus dieser Diskussion mitgenommen... wie schön.:idiot:
Das ist nunmal aber so bei Gesetzen die allgemein gültig sein sollen. Kann ich ja auch nix dafür. Und wenn das immer alles so klar wäre, wozu bräuchten wir dann noch Gerichte?

PS: Ach ja, bei vielen Produkten kann Tausch gegen ein Neuprodukt oder Geld zurück durchaus sinnvoll sein. Bei der XBox360 eben nicht.

Gute Nacht!
 
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real

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ich hab sehr gute erfahrungen mit der gewährleistung gemacht.

meine erste xbox die ich bei saturn gekauft hab, hatte gleich mal ein kaputtes laufwerk hat nicht alle spiele gelesen und mir auch noch das zum bundle gehöhrende splinter cell zerkratzt.
nach weihnachten sofort hin zum saturn, ihm die lage geschildert, er tauscht mir das spiel sofort um, darauf erklär ich ihm das das spiel nicht schon zerkratzt war sondern die konsole es zerkratzt hat, 2 minuten später war er mit einer neuen konsole auch da.

also wenn in der frist was is würd es auf jeden fall zuerst beim händler versuchen. ich denk die meisten machen da auch keine probleme.
 

Paul

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ich hab sehr gute erfahrungen mit der gewährleistung gemacht.

meine erste xbox die ich bei saturn gekauft hab, hatte gleich mal ein kaputtes laufwerk hat nicht alle spiele gelesen und mir auch noch das zum bundle gehöhrende splinter cell zerkratzt.
nach weihnachten sofort hin zum saturn, ihm die lage geschildert, er tauscht mir das spiel sofort um, darauf erklär ich ihm das das spiel nicht schon zerkratzt war sondern die konsole es zerkratzt hat, 2 minuten später war er mit einer neuen konsole auch da.

also wenn in der frist was is würd es auf jeden fall zuerst beim händler versuchen. ich denk die meisten machen da auch keine probleme.

Es ist in der frist und die machen es nicht.
Einer vom Saturn kommt Donnerstag vorbei und will sich den fehler anschauen.
 

karmakaze

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also wenn in der frist was is würd es auf jeden fall zuerst beim händler versuchen. ich denk die meisten machen da auch keine probleme.
Absolut. Ausprobieren würde ich es auf jedenfall. Im Einzelfall, hier XBox360 und ein partout nicht-höriger Händler, würde ich aber nunmal nicht auf Rechten pochen die so klar nicht sind.
 

real

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Absolut. Ausprobieren würde ich es auf jedenfall. Im Einzelfall, hier XBox360 und ein partout nicht-höriger Händler, würde ich aber nunmal nicht auf Rechten pochen die so klar nicht sind.

wobei sie ja bei der xbox 360 keine so großen probleme haben. ich bin sicher die haben meine kaputte zu microsoft zur reperatur geschickt (die ja gratis ist) dann wieder als neue verkauft. oder halten sie zumindest für einen umtausch bereit für einen anderen kunden ...

@ paul : der hd tv ist halt doch eine preisklasse höher, die haben da angst dass sie selber draufzahlen, deswegen machens dir leider so viel ärger...
nicht die nerven verlieren, nicht ungut werden, aber lästig bleiben, repariern werden sie ihn dir auf jeden fall müssen.
 

karmakaze

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wobei sie ja bei der xbox 360 keine so großen probleme haben. ich bin sicher die haben meine kaputte zu microsoft zur reperatur geschickt (die ja gratis ist) dann wieder als neue verkauft.
Dürfen sie nicht - das wäre Betrug - gebrauchte Konsolen als neue zu verkaufen. Selbst wenn sie sie noch wie reparieren, säubern, neu einpacken (klassisches Refurbishment, was Apple ja sehr gern und häufig macht), sie darf nicht als Neuware deklariert werden.
oder halten sie zumindest für einen umtausch bereit für einen anderen kunden ...
Das ist möglich - ich würde als Händler beim ersten Rechtekenner so handeln. :)
 

GermanDarkSide

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Dürfen sie nicht - das wäre Betrug - gebrauchte Konsolen als neue zu verkaufen. Selbst wenn sie sie noch wie reparieren, säubern, neu einpacken (klassisches Refurbishment, was Apple ja sehr gern und häufig macht), sie darf nicht als Neuware deklariert werden.

*rofl* - was meinst du, wie viele reparierte Handys dir als NEU verkauft werden? Was passiert mit der "gebrauchten Ware" die per Fernabsatzgesetz nach bis zu 14 Tagen zum Onlinehändler zurück geschickt wird, obwohl das Gerät getestet wird? Was passiert mit ALL DEN Sachen, die aufgrund irgend nem Mangels, der behoben werden kann, ohne das er danach erkennbar ist, zurückgegeben wurden? Mal nicht nur auf MS bezogen? Die geht immer zum Hersteller zurück, und dann? Der Hersteller schmeisst das Ding weg oder wie? Da wird soviel wieder als neu verkauft, was anderes können sie die Händler gar nicht leisten.

Ich meine, wenn du Online nen TV bestellst, probierst ihn aus, er sagt dir nicht zu, und du lässt ihn innerhalb von 14 Tagen zurück gehen - was passiert damit, weil er gebraucht ist? Er ist Mangelfrei, aber per Fernabsatzgesetz schickst du ihn zurück. Die schmeissen ihn weg? :wall: Der kommt nicht mehr in den Verkauf? In deiner Apple Customer Service Welt vielleicht...:gitche:

Was mit der Konsole passiert, wenn sie von Saturn, MM oder sonst wem bei MS eingeschickt und repariert wird fragst du? Die bekommt ein ganz normaler Kunde, der seine Konsole via Garantie an MS einschickt, als Austauschkonsole zurück geschickt. Bedarf dafür hat MS sicher genug. Und der Händler bekommt sicher von MS irgend nen Ersatz (neue Konsole, Gutschrift, was auch immer), da die Konsole ja von Beginn an bereits bei Übergabe Mangelhaft war, was anderes konnte nicht bewiesen werden, wäre zumindest UNVERHÄLTNISMÄSSIG diesen Beweis anzutreten.:smoke: Aber den Nachteil den Saturn durch so ne Geschichte hat, das sie ne kaputte Konsole zurück nehmen, und ne neue rausgeben, zeig mir mal bitte.
 
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karmakaze

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*rofl* - was meinst du, wie viele reparierte Handys dir als NEU verkauft werden? Was passiert mit der "gebrauchten Ware" die per Fernabsatzgesetz nach bis zu 14 Tagen zum Onlinehändler zurück geschickt wird, obwohl das Gerät getestet wird? Was passiert mit ALL DEN Sachen, die aufgrund irgend nem Mangels, der behoben werden kann, ohne das er danach erkennbar ist, zurückgegeben wurden? Mal nicht nur auf MS bezogen? Die geht immer zum Hersteller zurück, und dann? Der Hersteller schmeisst das Ding weg oder wie? Da wird soviel wieder als neu verkauft, was anderes können sie die Händler gar nicht leisten.
Jetzt wird es aber bunt:
a) 14-Tage-Fernabsatz: Die Ware ist nahezu ungebraucht. Weist sie Gebrauchsspuren auf, kann der Händler einen Abschlag aushandeln. Nichts anderes steht in ca. 99% der AGBs die ich kenne. Was denkst du, warum der Abschlag denn überhaupt in Frage kommt? Richtig, weil damit der entgangene Wert beglichen wird.
b) Andere Rückgabe-Aktionen: Das kann ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen. Neueinpackung eines alten Gerätes ist Refurbishment, und das muss zumindest bei Apple kenntlich gemacht werden. Wie das ominöse Händler in anderen Bereichen machen, weiß ich nicht und ist mir auch ziemlich schnuppe.
c) Es gibt immer schwarze Schafe. Deswegen ist das ganze aber deswegen nicht rechtlich abgesichert.
d) Gibt es für Gebrauchtgeräte und Rücktausch-Aktionen andere Absatzkanäle. Du darfst dreimal raten was viele Händler immer mit "bulk" meinen oder bei Amazon und eBay hineinstellen.

Worauf ich mich bezog: XBox360-Konsolen sind nunmal versiegelte Systeme. Da MS als Hersteller keine Verpackungsmaterialien, Zubehörteile, Anleitungen und vorallem neue Siegel allein verkauft, gibt es für den geneigten Händler gar keine Möglichkeit ohne Fälschung oder Täuschung alte XBox360er als neue zu verkaufen. Bei Apple ist es genauso. Und da MS meines Wissens nach (wenn doch: Quelle?) kein Refurbishment betreibt, erübrigt sich auch jede andere [legale] Option.
Was mit der Konsole passiert, wenn sie von Saturn, MM oder sonst wem bei MS eingeschickt und repariert wird fragst du? Die bekommt ein ganz normaler Kunde, der seine Konsole via Garantie an MS einschickt, als Austauschkonsole zurück geschickt. Bedarf dafür hat MS sicher genug. Und der Händler bekommt sicher von MS irgend nen Ersatz (neue Konsole, Gutschrift, was auch immer), da die Konsole ja von Beginn an bereits bei Übergabe Mangelhaft war, was anderes konnte nicht bewiesen werden, wäre zumindest UNVERHÄLTNISMÄSSIG diesen Beweis anzutreten.:smoke:
Glaubst du ernsthaft, MS schert es einen Dreck, wenn ein Händler ne Neukonsole statt einer Gebrauchtkonsole an jammernde Kunden herausgibt? :laugh2: MS kann sich einfach hinstellen und sagen: "Hättest sie einfach nur zu meinem Reparaturprogramm schicken müssen - Pech gehabt!". Für die Kulanz des Händlers muss MS kein Geld ausgeben.
Beweise mir erstmal, dass der Händler von MS eine Reparation/Ersatzlieferung bekommt, dann wird da vielleicht ein Schuh daraus.
[Der Händler kann MS gar nicht zu einer Reparation zwingen, da MS durch Verweis auf das für den Händler kostenlose Reparaturprogramm schon Abhilfe schafft. Mithin ist eine Einigung auf freiwilliger Basis immernoch möglich, so MS das Interesse hat den Händler nicht zu vergraulen. In diesem Fall kann der Händler diese Reparation an den Kunden weitergeben. Ich kann mir aber keinen Fall vorstellen, wo das notwendig sein sollte, da a) Händler für gewöhnlich nicht so dumm sein sollten MS und seiner Rechtsabteilung das anzukreiden und b) Händler kein Interesse daran haben einen umsatzträchtigen Artikel wegen ihrer eigenen Dummheit zu riskieren.]
 
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