Ring of Death - xbox 360


GermanDarkSide

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.656
Punkte
0
Ort
Erfurt
Jetzt wird es aber bunt:
a) 14-Tage-Fernabsatz: Die Ware ist nahezu ungebraucht. Weist sie Gebrauchsspuren auf, kann der Händler einen Abschlag aushandeln. Nichts anderes steht in ca. 99% der AGBs die ich kenne. Was denkst du, warum der Abschlag denn überhaupt in Frage kommt? Richtig, weil damit der entgangene Wert beglichen wird.

Was ist NAHEZU ungebraucht? Gerät bekommen, ausgepackt, ausprobiert - keine Gebrauchsspuren, wieder sorgfältig in Originalkarton eingepackt und zurückgeschickt - fertig! So wird das Millionenfach gemacht. Ich musste noch nie nen Abschlag zahlen. Habe oft 2 Geräte bestellt, zum Beispiel beim Panasonic S-99 DVD Player damals und mit dem Denon 1930 DVD Player. Beide Geräte ausprobiert, dann einen zurück geschickt - NULL PROBLEME! Was passiert mit dem Denon? Auf den Müll? Der Händler stellt den zu ebay? *rofl*:laugh2:

Teufel zum Beispiel verlängert die 14 Tage auf 1 Monat, genauso wie Amazon um die Weihnachtszeit. Du hörst ein Teufel System probe, es gefällt dir nicht und schickst es ordentlich verpackt im Originalkarton zurück. Keine Gebrauchsspuren - keine Mängel. Hab kein Problem damit gehabt, trotz 1 Woche probehören. Was passiert mit dem Boxensystem? Aufn Müll? Ebay?:idiot:

Klamotten bestellen im Netz - man bestellt 4 Hosen, probiert alle an, behölt eine, die restlichen 3 gehen zurück. Absolut KEIN PROBLEM! Was passiert mit den 3 Hosen, die ich ja schonmal an hatte? Wegschmeissen? Zu ebay? Nochmal: *rofl*:laugh2:

Einzige Ausnahme natürlich: Software, Spiele, DVD's, CD's...

Glaubst du ernsthaft, MS schert es einen Dreck, wenn ein Händler ne Neukonsole statt einer Gebrauchtkonsole an jammernde Kunden herausgibt? :laugh2: MS kann sich einfach hinstellen und sagen: "Hättest sie einfach nur zu meinem Reparaturprogramm schicken müssen - Pech gehabt!". Für die Kulanz des Händlers muss MS kein Geld ausgeben.
Beweise mir erstmal, dass der Händler von MS eine Reparation/Ersatzlieferung bekommt, dann wird da vielleicht ein Schuh daraus.
[Der Händler kann MS gar nicht zu einer Reparation zwingen, da MS durch Verweis auf das für den Händler kostenlose Reparaturprogramm schon Abhilfe schafft. Mithin ist eine Einigung auf freiwilliger Basis immernoch möglich, so MS das Interesse hat den Händler nicht zu vergraulen. In diesem Fall kann der Händler diese Reparation an den Kunden weitergeben. Ich kann mir aber keinen Fall vorstellen, wo das notwendig sein sollte, da a) Händler für gewöhnlich nicht so dumm sein sollten MS und seiner Rechtsabteilung das anzukreiden und b) Händler kein Interesse daran haben einen umsatzträchtigen Artikel wegen ihrer eigenen Dummheit zu riskieren.]

Okay, dann landen alle Konsolen die ein Händler KULANTER WEISE (nach dir) zurück nimmt, auf dem Müll - denn MS schert sich ja einen Dreck darum was mit den Konsolen passiert, der Händler hätte sie ja nicht tauschen müssen, sondern das MS Garantieprogramm nehmen. In meinem Bekanntenkreis haben 2 Leute von Media Markt ne neue Konsole bekommen, RoD und Laufwerk defekt - die sind 100% auf dem Müll gelandet, denn MS nimmt die ja nicht, und zurück in den Handel kommen sie ja auch nicht. Rechne ich meinen Bekanntenkreis mal hoch auf die Masse... Hui, da muss ich echt mal in die Mülltonnen beim Blödmarkt gucken, da müsste sich ja die Technik nur so stapeln. Denn Panasonic hat auch nen Super Garantie Service, trotzdem hatte Media Markt meinen kaputten DVD Player (S51 oder 53 glaube) damals anstandslos zurückgenommen. Die schicken den natürlich nicht zum Hersteller, denn die scheren sich ja nen Dreck darum - der Kunde könnte ja selbst den Garantieservice nutzen....:gitche:

Komm doch endlich mal von deiner XBox weg - und guck mal WIE OFT in einem Media Markt oder Saturn oder bei nem anderen Händler Defekte Ware zurückgenommen wird. Meinste die sind alle OHNE Herstellergarantie?


Ich kann Spree eigentlich nur Recht geben, wir nerven - aber mich nervts einfach an, das du von deinem Apple Customer Service auf Gott und die Welt schließt und selbst die Weisheit mit Löffeln gefressen hast.

Machmers doch einfach so - die Verbraucher hier im Forum können ja bei Bedarf versuchen mit meinen Tipps, Erfahrungen und Rechtsauslegungen das beste für sich in Reklamationsfällen rauszuholen, die Händler hier im Forum hören auf deine Tipps, wie man die Reklamationen am besten abwimmelt und galant auf den Hersteller abwälzt. Ende, aus - fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:

karmakaze

Bankspieler
Beiträge
8.152
Punkte
113
Was ist NAHEZU ungebraucht? Gerät bekommen, ausgepackt, ausprobiert - keine Gebrauchsspuren, wieder sorgfältig in Originalkarton eingepackt und zurückgeschickt - fertig! So wird das Millionenfach gemacht. Ich musste noch nie nen Abschlag zahlen. Habe oft 2 Geräte bestellt, zum Beispiel beim Panasonic S-99 DVD Player damals und mit dem Denon 1930 DVD Player. Beide Geräte ausprobiert, dann einen zurück geschickt - NULL PROBLEME!
Schön für dich, ändert aber überhaupt nichts am System.
Was passiert mit dem Denon? Auf den Müll? Der Händler stellt den zu ebay? *rofl*:laugh2: Was passiert mit dem Boxensystem? Aufn Müll? Ebay?:idiot:
Klamotten bestellen im Netz - man bestellt 4 Hosen, probiert alle an, behölt eine, die restlichen 3 gehen zurück. Absolut KEIN PROBLEM! Was passiert mit den 3 Hosen, die ich ja schonmal an hatte? Wegschmeissen? Zu ebay? Nochmal: *rofl*:laugh2:
Wenn ein Siegel dran ist und dies aufgebrochen wurde, kann er refurbishen oder andere Absatzquellen nutzen - genau wie ich es sagte. Was ist daran so schwer zu verstehen? DU DARFST KEINE GEBRAUCHTE WARE ALS NEU VERKAUFEN! Und Siegel öffnen wird als Gebrauch gewertet. Irgendwie scheinst du nicht verstehen zu wollen, dass ich mich auf XBox360er beziehe, die alle versiegelt sind. Anders kann ich mir die dümmlichen Beispiele nicht erklären.
Und ja, ich sprach von Gebrauchsspuren. Wenn du alle Geräte aus- und einpacken kannst bzw. benutzen kannst, ohne sie in irgendeiner Art im Wert zu reduzieren, ist das für dich schön, es funktioniert aber nicht bei XBoxen!
Okay, dann landen alle Konsolen die ein Händler KULANTER WEISE (nach dir) zurück nimmt, auf dem Müll - denn MS schert sich ja einen Dreck darum was mit den Konsolen passiert, der Händler hätte sie ja nicht tauschen müssen, sondern das MS Garantieprogramm nehmen. In meinem Bekanntenkreis haben 2 Leute von Media Markt ne neue Konsole bekommen, RoD und Laufwerk defekt - die sind 100% auf dem Müll gelandet, denn MS nimmt die ja nicht, und zurück in den Handel kommen sie ja auch nicht. Rechne ich meinen Bekanntenkreis mal hoch auf die Masse...
a) Dein Bekanntenkreis ist nicht repräsentativ
b) Wer sagt denn, dass der Händler die wegwirft? Wo habe ich jemals was von Wegwerfen gesagt? Weißt du was z.B. MediaMarkt macht? Die verkaufen die Dinger z.B. bei der Metro, für 50€ weniger (und ganz hochoffiziell als B-Ware). Aber da du ja von Händlerseite Null Ahnung hast, kannst du das auch nicht wissen.
Denn Panasonic hat auch nen Super Garantie Service, trotzdem hatte Media Markt meinen kaputten DVD Player (S51 oder 53 glaube) damals anstandslos zurückgenommen. Die schicken den natürlich nicht zum Hersteller, denn die scheren sich ja nen Dreck darum - der Kunde könnte ja selbst den Garantieservice nutzen....:gitche:
Nochmal: Es geht um XBox360er! Was ein DVD-Player-Hersteller macht, ist mir völlig wurst.
aber mich nervts einfach an, das du von deinem Apple Customer Service auf Gott und die Welt schließt und selbst die Weisheit mit Löffeln gefressen hast.
Mich nervt, dass du erklären willst wie man mit Händlern umgeht, aber nicht mal ansatzweise weißt wie Händler mit Kunden umgehen. Das ist einfach nur naiv, genauso wie das "ich poche darauf ne neue XBox360 zu bekommen", egal was kommt.
 

Spree

Bankspieler
Beiträge
22.700
Punkte
113
mein bester kumpel arbeitet beim saturn und weiß logischerweise wie es bei solchen dingen abläuft. habe ihm diese seite verlinkt, er hats mal durchgelesen und meinte, dass GermanDarkSide mehr im recht ist, also schüttelt euch die hände and back to topic. ;)

ps. kumpel erzählt mir desöfteren geschichten von gebrauchten waren die zurückkommen und was damit alles angestellt wird, ist nicht mehr lustig. ob darf oder nicht, diese sachen werden desöfteren weiter verkauft und als neu angegeben! sie sind ja auch neu, nur weil kurz angefasst und angemacht bedeutet ja nicht gleich "gebraucht - weg damit". es wird halt überprüft, neu verpackt und weiterverkauft.

jedoch weiß ich nicht wie es mit den siegeln aussieht, hab danach nicht gefragt. aber wenn diese geöffnet sind, darf es logischerweise nicht als neu weiterverkauft werden bzw. erst überprüft und neu aufgeklebt werden. jedoch war hier nirgends die rede von aufgebrochenen siegeln. wenn man die konsole zB kauft, anschliesst und testet, keinen gefallen daran findet und sie zurückgibt, wird sie weiter als neu verkauft und davon weiss auch keiner bescheid außer den verantwortlichen selbst.

kann nur das weitergeben was ich gehört habe, habe sonst keinen schimmer von solchen sachen. von daher, versuche ich mich erst gar nicht mit dir karma oder euch anzulegen. :D ich denke mal, dass ihr beide irgendwo recht habt und es überall verschieden abläuft, schön und fair ist unsere welt leider nicht. man be*******t und vertuscht wo es nur geht (wenn möglich!)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

karmakaze

Bankspieler
Beiträge
8.152
Punkte
113
ps. kumpel erzählt mir desöfteren geschichten von gebrauchten waren die zurückkommen und was damit alles angestellt wird, ist nicht mehr lustig. ob darf oder nicht, diese sachen werden desöfteren weiter verkauft und als neu angegeben!
Was natürlich kein Händler selbst zugibt. Es gibt immer schwarze Schafe und bei Produkten wo ein kurzer Gebrauch den Wert auch nicht senkt, ist es ja auch kein Problem. Nur, wo soll das bei einer XBox360 der Fall sein? Du musst zwangsläufig die Verpackung öffnen, alle Tüten für die Kabel, Controller und Handbücher aufreißen und, und, und. Das ist in meinem Sinn "Gebrauch".
sie sind ja auch neu, nur weil kurz angefasst und angemacht bedeutet ja nicht gleich "gebraucht - weg damit". es wird halt überprüft, neu verpackt und weiterverkauft.
Wer packt denn bitte XBoxen neu ein? Das darf nur MS oder ein Dienstleister und bisher ist mir nichts davon zu Ohren gekommen, dass Händler das selbst machen. Für sowas gibt es Dienstleister - und die verkaufen auch nicht neu.

Ach ja, zum Deutlichmachen:
GermanDarkSide darf mal raten was diese Firma hier macht, http://esalesinc.net/ wo sie ihre Konsolen herbekommt und was sie preislich verlangt.
Kleiner Tipp:
Lowest prices available.
:laugh2:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

GermanDarkSide

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.656
Punkte
0
Ort
Erfurt
Ach ja, zur Deutlichmachung:
GermanDarkSide darf mal raten was diese Firma hier macht, http://esalesinc.net/ wo sie ihre Konsolen herbekommt und was sie preislich verlangt.
Kleiner Tipp:
Lowest prices available.
:laugh2:

Ja bitte Karmaze, bitte, bitte sag mir, wo die ihre Konsolen her bekommen, WENN DOCH KEIN HÄNDLER DEFEKTE KONSOLEN ZURÜCK NEHMEN MÜSSTE/BRÄUCHTE/WÜRDE??? SAG ES MIR BITTE? Die Konsolen sind sicher alle von Händlern, die zu doof sind, nicht so nen Top Rechtsberater wie dich zu haben, der weiß was UNVERHÄLTNISMÄSSIG bedeuet, und wie man es auslegt!!! :jubel: :D :gitche: :jubel:


Nochmal: Es geht um XBox360er! Was ein DVD-Player-Hersteller macht, ist mir völlig wurst.

Klar, andere Beispiele aus dem Technik-Bereich und anderswo her zählen für dich ja nicht, das Gewährleistungsrecht und Fernabsatzgesetz findet ja auch nur auf XBox 360 und Apple seine Anwendung...:wall:


Du musst zwangsläufig die Verpackung öffnen, alle Tüten für die Kabel, Controller und Handbücher aufreißen und, und, und. Das ist in meinem Sinn "Gebrauch".

Super was in DEINEM Sinn Gebrauch ist!!! Wird ja immer toller... Ich öffne die Verpackung, alle Tüten für meine Kabel, Controller und Handbücher, und, und, und... - und schon habe ich ne XBox 360 IN GEBRAUCH? :idiot:


Mich nervt, dass du erklären willst wie man mit Händlern umgeht, aber nicht mal ansatzweise weißt wie Händler mit Kunden umgehen. Das ist einfach nur naiv, genauso wie das "ich poche darauf ne neue XBox360 zu bekommen", egal was kommt.

Ich sag ja, du hast die Weißheit mit Löffeln gefressen! Du weisst wie Händler mit Kunden umgehen, weil du im Apple Customer Service gearbeitet hast. Nochmal, ich wollte lediglich Tipps geben - aber DU weisst absolut Bescheid, großer Meister! Sorry, ich habe verloren...:rolleyes:
 

real

Nachwuchsspieler
Beiträge
564
Punkte
0
Du musst zwangsläufig die Verpackung öffnen, alle Tüten für die Kabel, Controller und Handbücher aufreißen und, und, und. Das ist in meinem Sinn "Gebrauch".

es wird NUR die konsole ausgetauscht. controller, headset etc, die ja in ordnung waren, behält der kunde. somit bleibt schon mal nur mehr eine tüte übrig.
so wars halt bei mir, ich bekam keinen neuen karton mit neuen kabeln etc, sondern nur eine neue konsole OHNE tüte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anklebreaker

Nachwuchsspieler
Beiträge
268
Punkte
16
so meine kaputte xbox wurde jetzt endlich am montag abgeholt....hoffe mal, dass microsoft jetzt so schnell ist, dass ich sie nächste woche zurück habe
 

karmakaze

Bankspieler
Beiträge
8.152
Punkte
113
Ja bitte Karmaze, bitte, bitte sag mir, wo die ihre Konsolen her bekommen, WENN DOCH KEIN HÄNDLER DEFEKTE KONSOLEN ZURÜCK NEHMEN MÜSSTE/BRÄUCHTE/WÜRDE??? SAG ES MIR BITTE? Die Konsolen sind sicher alle von Händlern, die zu doof sind, nicht so nen Top Rechtsberater wie dich zu haben, der weiß was UNVERHÄLTNISMÄSSIG bedeuet, und wie man es auslegt!!! :jubel: :D :gitche: :jubel:
:laugh2: Herrlich!
Nochmal in der Zusammenfassung, vielleicht siehst du es ja dann (sorry für den Tonfall, aber derzeit bist du einfach nur kindisch):
a) Händler müssen keine Neukonsolen herausgeben.
b) Sie können es aber tun - man nennt das Kulanz.
c) Viele tun dies - was ich auch gar nicht abstreite.
d) Die, die es tun, können diese anderweitig weiterverwerten - sie müssen sie nicht wegschmeißen, wie blöderweise von dir behauptet.

In keinem dieser Sätze steckt ein Widerspruch.
Klar, andere Beispiele aus dem Technik-Bereich und anderswo her zählen für dich ja nicht, das Gewährleistungsrecht und Fernabsatzgesetz findet ja auch nur auf XBox 360 und Apple seine Anwendung...:wall:
Lies vielleicht den Thread-Titel und worauf ich mich beziehe. XBox360-Konsolen.
Ob du nun Kleidungsstücke oder HomeCinema-Geräte ansprichst, es hat für diesen Thread keine Auswirkung.
Super was in DEINEM Sinn Gebrauch ist!!! Wird ja immer toller... Ich öffne die Verpackung, alle Tüten für meine Kabel, Controller und Handbücher, und, und, und... - und schon habe ich ne XBox 360 IN GEBRAUCH? :idiot:
Reiß dochmal alles auf, geh in den Laden, gib es zurück und frage den Händler ob er es so als neu wieder in die Ladentheke stellt.
Meine Güte, deine Idee dahinter ist schon :gitche:
Ich sag ja, du hast die Weißheit mit Löffeln gefressen! Du weisst wie Händler mit Kunden umgehen, weil du im Apple Customer Service gearbeitet hast. Nochmal, ich wollte lediglich Tipps geben - aber DU weisst absolut Bescheid, großer Meister! Sorry, ich habe verloren...:rolleyes:
Du hast durchaus gute Ratschläge gegeben. Die Diskussion war auch schon beendet, bevor du aber unbedingt nochmal nachhaken musstest und dann auch noch unsachlich werden musstest. Aber bitte: Ein Ratgeber kann nur empfehlen was in bestimmten Situationen machbar ist und was nicht. Ich habe dir versucht zu zeigen, dass es bei diesem Fall nunmal nicht so eindeutig ist wie du es gerne hättest. Was jetzt deine Ratsuchenden daraus ziehen, ist nicht mein Bier. Aber hoffentlich ist es nicht so naiv wie dein Verständnis vom Einzelhandel.
real schrieb:
es wird NUR die konsole ausgetauscht. controller, headset etc, die ja in ordnung waren, behält der kunde. somit bleibt schon mal nur mehr eine tüte übrig.
so wars halt bei mir, ich bekam keinen neuen karton mit neuen kabeln etc, sondern nur eine neue konsole OHNE tüte.
War vielleicht etwas missverständlich formuliert: Es ging um das Nicht-Gefallen.
Aber hey, ist eine XBox360, die einen ROD hatte, gegen eine neue ausgetauscht wurde und statt derer in den (sonst vollständig unbenutzten) Karton gelegt wurde, etwa nicht gebraucht...? Es ändert nichts: Einmal in Benutzung, ist eine XBox360 gebraucht.
 

real

Nachwuchsspieler
Beiträge
564
Punkte
0
War vielleicht etwas missverständlich formuliert: Es ging um das Nicht-Gefallen.
Aber hey, ist eine XBox360, die einen ROD hatte, gegen eine neue ausgetauscht wurde und statt derer in den (sonst vollständig unbenutzten) Karton gelegt wurde, etwa nicht gebraucht...? Es ändert nichts: Einmal in Benutzung, ist eine XBox360 gebraucht.


mir gings nur darum, dass ich auch wie GDS der meinung bin das manche händler nicht so genau nehmen mit gebrauchten artikeln und neuverkaufen. ich mein der typ beim saturn brachte mir damals zuerst einfach mal ein neues splinter cell (da meines zerkratzt war) ohne hülle, gabs in meine hülle, dann brachte er eine neue xbox 360 ohne karton oder tüte und gab sie in meinen karton und nahm meine defekte dafür und fertig. und das schien mir die standardprozedur zu sein, der schien das nicht das erste mal so zu machen, das ging sehr schnell. hätt mich auch interessiert woher er die sachen brachte und was mit meinen defekten sachen gemacht wurde, aber ich wollt nicht groß nachfragen da ich weit problemloser als gedacht das bekam was ich wollte...
auch spree hat dir ja bestätigt das das nicht immer so genau geommen wird mit der gesetzlage, also auch wenn du rechtlich gesehn recht hast, glaub ich auch , dass es oft durchaus anders abläuft...
daruf wollt ich nur hinaus. und für mich ist das thema damit beendet.

noch mal zum eigentlich wesentlichen für leute mit problemen mit ihren boxen, wenn ihr in der frist seit AUF JEDEN FALL als erstes zum händler, damit kann man viele probleme meist mit ein wenig glück rasch lösen...
 
Zuletzt bearbeitet:

karmakaze

Bankspieler
Beiträge
8.152
Punkte
113
auch spree hat dir ja bestätigt das das nicht immer so genau geommen wird mit der gesetzlage, also auch wenn du rechtlich gesehn recht hast, glaub ich auch , dass es oft durchaus anders abläuft...
daruf wollt ich nur hinaus. und für mich ist das thema damit beendet.
Habe ich doch schon von Anfang an nicht bestritten:
karmakaze schrieb:
c) Es gibt immer schwarze Schafe. Deswegen ist das ganze aber deswegen nicht rechtlich abgesichert.
real schrieb:
noch mal zum eigentlich wesentlichen für leute mit problemen mit ihren boxen, wenn ihr in der frist seit AUF JEDEN FALL als erstes zum händler, damit kann man viele probleme meist mit ein wenig glück rasch lösen...
Na klar, würde und habe ich auch nicht anders gemacht. Es gibt aber keine so eindeutige rechtliche Handhabe wie GDS das gerne haben möchte.
 

GermanDarkSide

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.656
Punkte
0
Ort
Erfurt
Es gibt aber keine so eindeutige rechtliche Handhabe wie GDS das gerne haben möchte.

Junge, junge - die einzige "eindeutige" rechtliche Handhabe auf die du dich stützt, ist dein Passus "unverhältnismäßig" im Gesetz, wo du auch nicht mal klären und beweisen kannst (genauso wenig wie ich), ob das wirklich unverhältnismäßig ist. Du sagt, bei der Gewährleistung als Händler das Gerät bei Defekt zu tauschen wäre unverhältnismäßig, auf diesen Gesetzespassus könnte sich der Händler berufen. Ich vertrete halt die andere Meinung, das es in dem Fall nicht unverhältnismäßig ist.

Du legst das Gesetz für dich so aus, ich für mich so! Deine rechtliche Handhabe ist ebenfalls keinesfalls eindeutig.

Genauso wie ich mit dir immer weiter streiten würde, ob ein Gewährleistungsanspruch nach Gesetz (den man beim Mangel nun mal hat) wie von dir beschrieben als Kulanz gilt, nur weil der Händler als Art der Nacherfüllung die geforderte Neulieferung akzeptiert. Egal ob Preisminderung, Reparatur, Neulieferung, Schadenersatz... alles Gewährleistung innerhalb der Frist, nix Kulanz!

Und ob Threadtitel Hin oder her - es ist doch bei deiner Argumentationskette vollkommen irrrelevant ob XBox oder anderes HomeCinema Gerät, wir streiten doch über die Gesetzesauslegung im Gewährleistungsfall. Und die wird für andere HomeCinema Geräte nicht anders ausgelegt, als für ne XBox 360 (außer bei dir).
 

karmakaze

Bankspieler
Beiträge
8.152
Punkte
113
Du legst das Gesetz für dich so aus, ich für mich so! Deine rechtliche Handhabe ist ebenfalls keinesfalls eindeutig.
Du sagst: Nacherfüllung oder Geld zurück oder Schadensersatz - der Kunde hat die Wahl, auch bei der Art der Nacherfüllung.
Ich sage: Das ist nicht eindeutig und hängt von der Interpretation ab.
Was lernen wir daraus? Es ist nicht eindeutig. :D
Genauso wie ich mit dir immer weiter streiten würde, ob ein Gewährleistungsanspruch nach Gesetz (den man beim Mangel nun mal hat) wie von dir beschrieben als Kulanz gilt, nur weil der Händler als Art der Nacherfüllung die geforderte Neulieferung akzeptiert. Egal ob Preisminderung, Reparatur, Neulieferung, Schadenersatz... alles Gewährleistung innerhalb der Frist, nix Kulanz!
So ein Mist aber auch, den Spieß kann ich auch rumdrehen:
Du kannst nicht beweisen, dass es eine rechtliche Handhabe gibt - also ist jegliche Aktion seitens des Händlers zu seinem Nachteil Kulanz. :laugh2:
Und die wird für andere HomeCinema Geräte nicht anders ausgelegt, als für ne XBox 360 (außer bei dir).
Es gibt im Falle der XBox360 besondere Umstände, die eine Nacherfüllung ermöglichen (was nicht bei jedem Produkt per se möglich ist), ohne dass der Händler ein Neugerät herausgeben muss (was ebenfalls nicht per se immer gegeben ist).

Aber hey, wir können ruhig noch stundenlang so weitermachen. Du sagst das, ich sage das Gegenteil. Was bleibt, und das kannst du durch diese Diskussion gar nicht ändern, ist, dass dein ursprünglicher Ratschlag durchaus sinnvoll ist (erstmal zum Händler gehen, alles versuchen), rein rechtlich aber umstritten bleibt (es gibt keinen nachweislichen Anspruch auf eine Neukonsole oder Geld zurück). Und bevor jetzt das übliche "dann hätten wir uns ja alles sparen können", kommt: Ich hab mit der Rechtsverdreherei nicht angefangen. Ich konnte es nur irgendwann nicht mehr ertragen, wie naiv diese ist.

Gute Nacht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

GermanDarkSide

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.656
Punkte
0
Ort
Erfurt
Du kannst nicht beweisen, dass es eine rechtliche Handhabe gibt...

:idiot: Diese rechtliche Handhabe steht doch sogar im Gesetz!

§439 BGB (1) Der Käufer KANN als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlangen.

Wenn ich nun die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlange (demzufolge Umtausch), und der Händler geht drauf ein (weil er es nicht als unverhältnismäßig ansieht), dann ist das keine Kulanz, sondern ein Gewährleistungsrecht des Käufers der Nacherfüllung nach §439 (1) BGB, ergo gibt es eine rechtliche Handhabe...
 

karmakaze

Bankspieler
Beiträge
8.152
Punkte
113
:idiot: Diese rechtliche Handhabe steht doch sogar im Gesetz!

§439 BGB (1) Der Käufer KANN als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlangen.
So ein Ärger, dass der Paragraph mehrere Absätze hat: Wir hatten das schon... :D (Abs. 3)
 

GermanDarkSide

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.656
Punkte
0
Ort
Erfurt
So ein Ärger, dass der Paragraph mehrere Absätze hat: Wir hatten das schon... :D (Abs. 3)

So ein Ärger, das du überhaupt nicht liest, oder lesen WILLST was ich schreibe!? :wall: Denn ich habe geschrieben:

Wenn ich nun die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlange (demzufolge Umtausch), und der Händler geht drauf ein...

WO BITTE GEHT DA JEMAND AUF DEINEN ABSATZ 3 EIN??? WO? WO FINDET DEIN DÄMLICHER ABSATZ 3 DA ANWENDUNG, WENN DER VERKÄUFER AUF MEINE NACHERFÜLLUNGSFORDERUNG EINGEHT, UND SICH ÜBERHAUPT NICHT AUF DEINE UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT BERUFT?

Es ist echt vollkommen sinnlos,... *kopfschüttel*

Aber wie du willst, §439 (3) BGB regelt die Kulanz des Händlers für Karmaze...:idiot:
 

karmakaze

Bankspieler
Beiträge
8.152
Punkte
113
So ein Ärger, das du überhaupt nicht liest, oder lesen WILLST was ich schreibe!? :wall: Denn ich habe geschrieben:

WO BITTE GEHT DA JEMAND AUF DEINEN ABSATZ 3 EIN??? WO? WO FINDET DEIN DÄMLICHER ABSATZ 3 DA ANWENDUNG, WENN DER VERKÄUFER AUF MEINE NACHERFÜLLUNGSFORDERUNG EINGEHT, UND SICH ÜBERHAUPT NICHT AUF DEINE UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT BERUFT?

Es ist echt vollkommen sinnlos,... *kopfschüttel*

Aber wie du willst, §439 (3) BGB regelt die Kulanz des Händlers für Karmaze...:idiot:
Wenn du es nicht anerkennen willst, ist das dein Problem. Meine Güte, bist du naiv. Du berufst dich auf §439, also musst du auch alle Absätze dieses Paragraphen beachten, nicht nur einfach den der in deine naive Sichtweise passt.

Aber bitte, extra für dich nochmal zum Mitschreiben:
GDS schrieb:
Wenn ich nun die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlange (demzufolge Umtausch), und der Händler geht drauf ein...
a) Wenn du die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangst, verlangst du NACHERFÜLLUNG im Sinne des §439. In keinem anderen Paragraph des ganzen BGB steht vergleichbares.
b) Damit kannst du nach Abs. 1 wählen welche Art erfolgen soll. Du wählst den Umtausch gegen eine Neukonsole.
c) Nun HAT der Händler nach Abs. 3 das Recht, dies zu verweigern, sollte es unverhältnismäßig sein.
d) Im Fall der XBox360 ist es durchaus möglich, dass dies für den Händler unverhältnismäßig ist. Er KANN ablehnen.
e) Tut er dies nicht, entsteht für den Händler ein Nachteil, den er NICHT hinnehmen MUSSTE, da er es hätte ablehnen können. So ein Vorgang nennt sich KULANZ.

Also noch verdeutlicht: Nicht dass er Nacherfüllung leistet ist Kulanz, sondern wie er hier diese Nacherfüllung leistet - zu seinem Nachteil - ist Kulanz.

Meine Güte, ich hatte anfangs gedacht, du verstehst dieses Gesetz. Mir scheint aber, ich liege da vollkommen falsch. :laugh2:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

real

Nachwuchsspieler
Beiträge
564
Punkte
0
Meine Güte, ich hatte anfangs gedacht, du verstehst dieses Gesetz. Mir scheint aber, ich liege da vollkommen falsch. :laugh2:


also geh ich recht in der annahme das du ahnung von jus hast? also jurist bist, oder zumindest am fertig werdender jus student bist?

würd mich nur interessiern um zu wissen wie viel ich von deiner interpretation halten kann.
 

GermanDarkSide

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.656
Punkte
0
Ort
Erfurt
also geh ich recht in der annahme das du ahnung von jus hast? also jurist bist, oder zumindest am fertig werdender jus student bist?

würd mich nur interessiern um zu wissen wie viel ich von deiner interpretation halten kann.

Er hat bei Apple im Customer Service gearbeitet, das ist deutlich höher anzusehen, als wenn er Jurist wäre. Er kennt sich halt nur komplett mit der juristischen Handhabe auf Händlerseite aus...
 

Spree

Bankspieler
Beiträge
22.700
Punkte
113
ich werd mal zusehen, dass ich die köln arena für ein wochenende buchen darf, dann treffen wir uns mal alle im ring und veranstalten nen "kulanz in the bank ladder match" der sieger bekommt das recht und wird zum juristen ermittelt, der verlierer bekommt immerhin nen apple. :D

na einverstanden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben