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Schwerer Verlauf hieße Beatmung.Laut Liebler auf Radio Gong sind auch einige „schwerere Verläufe“ dabei. Damit meint er, dass manche Spieler richtig krank sind.
Hoffen wir das Beste!
Schwerer Verlauf hieße Beatmung.Laut Liebler auf Radio Gong sind auch einige „schwerere Verläufe“ dabei. Damit meint er, dass manche Spieler richtig krank sind.
Hoffen wir das Beste!
So hat es Liebler gesagt, nicht ich!Schwerer Verlauf hieße Beatmung.
Ein fehlerhafter PCR ist kein PCR, er hat keinerlei Aussagekraft. Die von der BBL geforderten Tests liegen dann gar nicht vor. Das hätte kommuniziert werden müssen. Schuld trifft alle Beteiligten einschließlich Testzentrum
Stand heute ja Wenn Gegenspieler unter Kontaktpersonen fallenWenn Omikron stimmt würde es im umkehrschluss heißen neben Bayreuth auch Alba in Quarantäne
der Filialleiter sollte halt auch noch mitteilen, dass Tests möglicherweise fehlerhaft durchgeführt wurden. Dann wäre die Filiale wohl geschlossen wordenNeben den sportlichen Aspekten gibt es aus meiner Sicht vor allem gesundheitliche Aspekte, die für eine rechtliche Auseinandersetzung sprechen.
Ich konstruiere jetzt einmal einen vergleichbaren Fall. Man stelle sich vor ein Filialleiter (=Liebler) aus einem Filialbetrieb (=Baskets) mit 10 Angestellten meldet der Firmenzentrale (=BBL), dass einige Mitarbeiter Covid-Symptome zeigen die aktuellen Testungen das aber nur teilweise oder gar nicht bestätigen. Er bittet präventiv um vorüber gehende Schliessung der Filiale. Die Zentrale lehnt ab und droht bei Zuwiderhandlung mit Sanktionen (z. B. Abmahnungen) für die Mitarbeiter und den Filialleiter (entspräche Punktabzug und Strafe durch BBL bei Nichantreten zum Spiel).
Das alleine würde schon für ein juristisches Vorgehen ausreichen. Jetzt kommt aber noch erschwerend dazu, dass sich kurz danach die Bedenken leider bestätigt haben (Erkrankungen durch Ansteckungen). Und es kommt auch noch dazu, dass Liebler nicht alleine war sondern Bayreuth auch aus Gesundheitsgefährdung nicht spielen wollte.
Ich habe nur laienhaftes juristisches Wissen, aber da müssten doch gute Chancen bestehen Regressansprüche für den entstanden Schaden (gesundheitlich und sportlich und den finanziellen Schäden die daraus entstehen) geltend zu machen.
Bei unsrer Defensive?Stand heute ja Wenn Gegenspieler unter Kontaktpersonen fallen
Mal sehen was die Experten am Freitag beschließen
er hat sicherlich starke Symptome gemeint. Manche haben keine oder minimale Beschwerden, andere heftige Grippesymptome (Kopf-, Gliederschmerzen, Übelkeit, erhöhte Temperatur usw.)So hat es Liebler gesagt, nicht ich!
Schwerere Verläufe und schwere Verläufe ist ein Unterschied!
made my dayBei unsrer Defensive?
der Filialleiter sollte halt auch noch mitteilen, dass Tests möglicherweise fehlerhaft durchgeführt wurden. Dann wäre die Filiale wohl geschlossen worden
Und woher soll der Filialleiter das wissen?der Filialleiter sollte halt auch noch mitteilen, dass Tests möglicherweise fehlerhaft durchgeführt wurden. Dann wäre die Filiale wohl geschlossen worden
Und Doreth ist jetzt ein Corona Test Fachmann?Doreth wurde laut Podcast darüber informiert
Mindestens hat die BBL grob fahrlässig gehandelt und aus kommerziellen Gründen billigend die Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen in Kauf genommen.Neben den sportlichen Aspekten gibt es aus meiner Sicht vor allem gesundheitliche Aspekte, die für eine rechtliche Auseinandersetzung sprechen.
Ich konstruiere jetzt einmal einen vergleichbaren Fall. Man stelle sich vor ein Filialleiter (=Liebler) aus einem Filialbetrieb (=Baskets) mit 10 Angestellten meldet der Firmenzentrale (=BBL), dass einige Mitarbeiter Covid-Symptome zeigen die aktuellen Testungen das aber nur teilweise oder gar nicht bestätigen. Er bittet präventiv um vorüber gehende Schliessung der Filiale. Die Zentrale lehnt ab und droht bei Zuwiderhandlung mit Sanktionen (z. B. Abmahnungen) für die Mitarbeiter und den Filialleiter (entspräche Punktabzug und Strafe durch BBL bei Nichantreten zum Spiel).
Das alleine würde schon für ein juristisches Anfechten ausreichen. Jetzt kommt aber noch erschwerend dazu, dass sich kurz danach die Bedenken leider bestätigt haben (Erkrankungen durch Ansteckungen). Und es kommt auch noch dazu, dass Liebler nicht alleine war sondern Bayreuth auch aus Gesundheitsgefährdung nicht spielen wollte.
Ich habe nur laienhaftes juristisches Wissen, aber da müssten doch gute Chancen bestehen Regressansprüche für den entstanden Schaden (gesundheitlich undrz sportlich und den finanziellen Schäden die daraus entstehen) geltend zu machen.