Benjamin
Zahlenfreund
- Beiträge
- 38.525
- Punkte
- 113
Ich habe mal in der IWO nachgeschaut und bin fündig geworden. Falls die Norweger protestieren, sollte das eigentlich nicht durchgehen:
IWO, Artikel 514.3
(...)
Jeder Wettkämpfer ist verpflichtet zwei Transponder während des gesamten
Wettkampfes zu tragen. Sie sind an beiden Beinen oberhalb der Knöchel anzubringen.
(...)
Internationale Skiwettkampfordnung
Selbst wenn er ihn also am Start noch hatte und ihn dann irgendwo verloren hat, müsste das also zur Disqualifikation führen. Höchstens wenn er ihn gar nicht verloren hat sondern wenn der Transponder aufgrund eines technischen Defekts nicht funktioniert hat, könnte ich mir eine Aufnahme ins Endergebnis vorstellen.
IWO, Artikel 514.3
(...)
Jeder Wettkämpfer ist verpflichtet zwei Transponder während des gesamten
Wettkampfes zu tragen. Sie sind an beiden Beinen oberhalb der Knöchel anzubringen.
(...)
Internationale Skiwettkampfordnung
Selbst wenn er ihn also am Start noch hatte und ihn dann irgendwo verloren hat, müsste das also zur Disqualifikation führen. Höchstens wenn er ihn gar nicht verloren hat sondern wenn der Transponder aufgrund eines technischen Defekts nicht funktioniert hat, könnte ich mir eine Aufnahme ins Endergebnis vorstellen.