Brotspinne79
Nachwuchsspieler
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Laut Wettkampfbestimmungen des DBV (§ 12 - 3. Ab dem 30. Lebensjahr ist eine weitere Wettkampftätigkeit nur mit Zustimmung des Landesverbandsarztes erlaubt. Ab dem 37. Lebensjahr ist jede Wettkampftätigkeit untersagt. Maßgebend ist der Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 30. bzw. 37. Lebensjahr vollendet wird. Boxanfänger dürfen bei ihrem ersten Wettkampf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.) könnte ich (bin 36) möglicherweise erstmals einen Startausweis beantragen, den ich bis zum 31.12.2007 nutzen könnte.
Ich will UNBEDINGT einige Amateurkämpfe machen. Habe mit 26 oder so bei den dt. Hochschulmeisterschaften gekämpft. Einen Startausweis gab es damals aber nicht oder habe ich zumindest nicht gesehen. Weiß einer von Euch, ob der Nachweis, dort gekämpft zu haben ausreicht, oder muss man einen alten Startausweis vorlegen um den ersten Wettkampf bis zum 30. Lebensjahr nachzuweisen? Wäre sehr dankbar, wenn irgend jemand etwas dazu weiß.
Hatte schon mal im Trash nachgefragt; mein Trainer glaubt, man bräuchte einen alten Startausweis als Nachweis. Kennt sich jemand von Euch mit dieser Regelung aus oder erteilt diese gar? Würde mich wahnsinnig über Hinweise freuen. Man braucht wohl auch eine besondere Erlaubnis vom Landesverbandsarzt. Kosten der Untersuchung und für die Beantragung des Startausweises würde ich natürlich selbst tragen, da mein Verein finanziell auf wackeligen Füßen steht.
Ich will UNBEDINGT einige Amateurkämpfe machen. Habe mit 26 oder so bei den dt. Hochschulmeisterschaften gekämpft. Einen Startausweis gab es damals aber nicht oder habe ich zumindest nicht gesehen. Weiß einer von Euch, ob der Nachweis, dort gekämpft zu haben ausreicht, oder muss man einen alten Startausweis vorlegen um den ersten Wettkampf bis zum 30. Lebensjahr nachzuweisen? Wäre sehr dankbar, wenn irgend jemand etwas dazu weiß.
Hatte schon mal im Trash nachgefragt; mein Trainer glaubt, man bräuchte einen alten Startausweis als Nachweis. Kennt sich jemand von Euch mit dieser Regelung aus oder erteilt diese gar? Würde mich wahnsinnig über Hinweise freuen. Man braucht wohl auch eine besondere Erlaubnis vom Landesverbandsarzt. Kosten der Untersuchung und für die Beantragung des Startausweises würde ich natürlich selbst tragen, da mein Verein finanziell auf wackeligen Füßen steht.
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