Ein Novum. Wer hätte gedacht, dass Uli Hoeneß uns noch so zusammenführt.
Zeigt eben die soziale Ader, die sich Hoeneß auf die Fahne geschrieben hat ... er bringt halt nicht nur Bayern-Fans zusammen, sondern auch richtige Menschen (oder so ähnlich).
Ein Novum. Wer hätte gedacht, dass Uli Hoeneß uns noch so zusammenführt.
Zeigt eben die soziale Ader, die sich Hoeneß auf die Fahne geschrieben hat ... er bringt halt nicht nur Bayern-Fans zusammen, sondern auch richtige Menschen (oder so ähnlich).
so weit ich weiß, müsste dann die StA auch Revision einlegen. Ansonsten kann sich das Urteil imo nicht verschlechternMit 3 Jahren 6 Monaten ist er doch gut bedient, wäre ja witzig falls es zur Revision kommt, dann gibt es bestimmt noch paar Jahre drauf.
Dreieinhalb Jahre Haft klingen womöglich härter als das, was Uli Hoeneß nun im Fall einer endgültigen Verurteilung und des Antritts der Haft bevorstehen würde: Zum einen ist es möglich, dass die Strafe bereits nach der Hälfte der Zeit zur Bewährung ausgesetzt wird, etwa wenn sich Hoeneß im Gefängnis gut führt und die Rückfallgefahr als gering eingeschätzt wird. Auch ist es möglich, dass Hoeneß bereits nach wenigen Wochen das Gefängnis tagsüber wieder verlassen darf. Über den Freigang zur Arbeit in Freiheit entscheidet der Gefängnisleiter.
Dazu bestimmt auf der Zelle 24/7 Internetzugang usw...auch wenn es wegen des Stigmas Gefängnis natürlich unmöglich ist, aber theoretisch könnte Uli wohl auch als Knasti seine Geschäfte weiterführen.
Sowas macht ein Sozialschmarotzer nicht, n'est pas?
Finde ich irgendwie krass. 3,5 Jahre Gefängnis und u.U. sind es tatsächlich nur ein paar Wochen, in denen der Verurteilte den ganzen Tag "hinter Gittern" sitzen muss. Danach vllt. tagsüber Freigang und nach der Hälfte der Haftzeit raus. Dazu bestimmt auf der Zelle 24/7 Internetzugang usw...auch wenn es wegen des Stigmas Gefängnis natürlich unmöglich ist, aber theoretisch könnte Uli wohl auch als Knasti seine Geschäfte weiterführen.
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Er hätte ja gut und gerne den Ausgang des Steuerabkommens abwarten können, als dermaßen öffentliche Person, um Schaden vom Verein abzuwenden etc. Verständlich. Aber als das Abkommen gescheitert ist hätte er (wenn es ihm doch so ernst mit der Steuerehrlichkeit gewesen ist) sofort die Anzeige in Auftrag geben sollen und hätte spätestens Anfang 2013 eine wasserdichte Anzeige abgeben können. Oder er hätte schon parallel zu den Verhandlungen die Anzeige vorbereiten lassen können, um diese 1-2 Tage nach einem möglichen Scheiterns einzureichen.
Aber dann verstreichen nach dem Scheitern des Abkommens zig Wochen und nichts geschieht bis es dann zu dieser Nacht- und Nebelaktion kommt....da darf er sich auch nicht aufregen, wenn ihm keiner die Nummer abnimmt.
wow das ist ja mal echt ein hartes urteil.
Wie schön, es gibt extra nen ARD-Brennpunkt zu dem Thema.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und von Schutzbefohlenen in sechs Fällen muss der 32-Jährige für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.