Was regt euch auf?


Ganz ehrlich - niemals bei sowas aus dem Zimmer rausgehen. Du hast doch eine bestätigte und bezahlte Buchung.

Da müssen die eben die neu ankommenden doppelt gebuchten Gäste in einem anderen Hotel unterbringen. Und wenn sie das nicht wollen, weil teuer, müssen sie dir anbieten, 2 Nächte zu erstatten. 1 sowieso, nämlich die heutige, wo du kein Zimmer hast.. und eine zweite als Angebot für die Mitwirkung.

Deren Unfähigkeit ist nämlich nicht dein Problem.
 
Ganz ehrlich - niemals bei sowas aus dem Zimmer rausgehen. Du hast doch eine bestätigte und bezahlte Buchung.

Da müssen die eben die neu ankommenden doppelt gebuchten Gäste in einem anderen Hotel unterbringen. Und wenn sie das nicht wollen, weil teuer, müssen sie dir anbieten, 2 Nächte zu erstatten. 1 sowieso, nämlich die heutige, wo du kein Zimmer hast.. und eine zweite als Angebot für die Mitwirkung.

Deren Unfähigkeit ist nämlich nicht dein Problem.

Danke für diesen Hinweis, so werde ich das beim nächste Mal auf jeden Fall machen. Obwohl ich nicht hoffe, dass das nochmal passiert... Nach einer Rückerstattung für diese zweite Nacht hatte ich, nachdem man mich in das Zimmer meiner Eltern "verlegt" hat, tatsächlich gefragt, aber das wurde verneint, weil ich die Nacht ja trotzdem im Hotel verbringen werde.
 
Danke für diesen Hinweis, so werde ich das beim nächste Mal auf jeden Fall machen. Obwohl ich nicht hoffe, dass das nochmal passiert... Nach einer Rückerstattung für diese zweite Nacht hatte ich, nachdem man mich in das Zimmer meiner Eltern "verlegt" hat, tatsächlich gefragt, aber das wurde verneint, weil ich die Nacht ja trotzdem im Hotel verbringen werde.
da brauch ich doch nicht mal einen anwalt für, um einschätzen zu können, dass das nicht korrekt sein kann. du hast für ein zimmer gezahlt, dass du nicht nutzen konntest und das hotel ist der meinung, dass, wenn du die nacht auf einem sofa verbringt, das eine zum eigenen hotelzimmer gleichwertige leistung sein soll? die nacht auf dem sofa ist meiner auffassung nach eine aufbettung. keine ahnung, was das für ein hotel war, aber das ist schon sehr, sehr frech. höflich um eine erstattung bitten und wenn die nicht reagieren, mit anwalt drohen und (auch wenn man gar keinen hat oder sich holen will) und alle bewertungskanäle befeuern, die es gibt.
 
@bisti21 ihr hattet ein Dreibettzimmer zum Preis von einem Einzelzimmer plus einem Doppelzimmer. Da könnte sogar eine Anzeige wegen Betrugs infrage kommen, wenn das Hotel auf dem alten Preis besteht.
 
Das ist mal richtig unverschämt, aber viele versuchen sowas, da vielen Menschen der Aufwand nicht wert ist - mein Problem ist, ich lasse solche Verbrecher ungern gewinnen
 
da brauch ich doch nicht mal einen anwalt für, um einschätzen zu können, dass das nicht korrekt sein kann. du hast für ein zimmer gezahlt, dass du nicht nutzen konntest und das hotel ist der meinung, dass, wenn du die nacht auf einem sofa verbringt, das eine zum eigenen hotelzimmer gleichwertige leistung sein soll? die nacht auf dem sofa ist meiner auffassung nach eine aufbettung. keine ahnung, was das für ein hotel war, aber das ist schon sehr, sehr frech. höflich um eine erstattung bitten und wenn die nicht reagieren, mit anwalt drohen und (auch wenn man gar keinen hat oder sich holen will) und alle bewertungskanäle befeuern, die es gibt.
Das war ziemlich genau deren Aussage. Die sagen, ich habe für die Übernachtung im Hotel bezahlt und ich übernachte ja auch im Hotel, also kein Problem. Aber ich werde vor der Abreise noch einmal mit denen reden, vielleicht kommen sie mir doch noch entgegen... Danke auf jeden Fall, für all die Antworten :)
 
Ich würde an deiner Stelle eine E-Mail schreiben. Damit landet dein Anliegen schon mal direkt in der Verwaltung und du hast die Dokumentation, dass du rechtzeitig reklamiert hast. In die Mail würde ich schreiben, dass dir gesagt wurde, dass du aus deinem Zimmer ausziehen musst, weil das Hotel einen Fehler bei der Buchung gemacht hat. Und dass sie dir daher die Kosten für das Einzelzimmer erstatten müssen, sowie deinen Eltern die 25% vom Preis für das Doppelzimmer für das Downgrade auf Dreibettzimmer. Dann hast du noch Verhandlungsmasse für einen Kompromiss, wie dass du einen angemessenen Preis für dein Frühstück bezahlst o.ä.
 
Danke für diesen Hinweis, so werde ich das beim nächste Mal auf jeden Fall machen. Obwohl ich nicht hoffe, dass das nochmal passiert... Nach einer Rückerstattung für diese zweite Nacht hatte ich, nachdem man mich in das Zimmer meiner Eltern "verlegt" hat, tatsächlich gefragt, aber das wurde verneint, weil ich die Nacht ja trotzdem im Hotel verbringen werde.
Haeh? Was sind denn das fuer unsinnige Argumente? "Weil sie hier auf der Couch im Flur schlafen duerfen, berechnen wir Ihnen den Preis fuer die Super-duper-Luxus-Hochzeitssuite. Ist ja schliesslich dasselbe Hotel." Also ehrlich, dreister geht's ja kaum.
 
@bisti21 du bist viel zu nett. Das ist eine verdammte Frechheit vom Hotel. Wenn sie das Zimmer doppelt vergeben haben, ist das zunächst mal ein Problem zwischen ihnen und den neuen Gästen. Dich aus dem Zimmer zu verjagen und es dir dann zu verrechnen, weil du ja trotzdem irgendwo im Hotel drin warst (Eigenes Zimmer, Couch im Zimmer der Eltern, als wäre das kein Unterschied :gitche:) grenzt ja schon fast an Betrug. Da würde ich auf die Hinterbeine stehen. Ruhig mit rechtlichen Schritten drohen, denn ich glaub auf keinem Planeten würden die damit durchkommen, wenn das wirklich vor Gericht gehen würde.
 
Das war ziemlich genau deren Aussage. Die sagen, ich habe für die Übernachtung im Hotel bezahlt und ich übernachte ja auch im Hotel, also kein Problem. Aber ich werde vor der Abreise noch einmal mit denen reden, vielleicht kommen sie mir doch noch entgegen... Danke auf jeden Fall, für all die Antworten :)
@bisti21 Hier mal meine Einschätzung. Ich bin kein Jurist aber im Bereich Compliance/Verträge unterwegs. Da ich Deinen konkreten Vetrag und die AGBs des Hotels nicht kenne kann ich das nur allgemein bewerten, nicht im letzten Detail, das dürfte aber am Ende wenig Unterschied machen, da man letztlich bestehendes Recht selten individuell aushebeln kann.

Die Position des Hotels ist rechtlich aus meiner Sicht nicht haltbar. Du hast einen Anspruch auf Rückzahlung des Zimmerpreises für die zweite Nacht, allenfalls gekürzt um tatsächlich genutzte Nebenleistungen wie das Frühstück.

Der Beherbergungsvertrag ist grundsätzlich ein gemischter Vertrag. Den Schwerpunkt bildet die Raumüberlassung nach Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), daneben stehen dienst- und kaufvertragliche Elemente wie Service und Frühstück.

In Deinem Fall liegt grundsätzlich eine Leistungsstörung vor. Hauptleistungspflicht ist die Überlassung des gebuchten Zimmers für die gesamte Vertragsdauer. Das Hotel hat Dein Zimmer neu vergeben und hat kein anderes frei (nicht Dein Problem). Für diese Nacht ist die Leistung damit unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Ob ein EDV- oder ein Bedienfehler die Ursache war, spielt tatsächlich keine Rolle: Das Hotel hat beides zu vertreten (§ 278 BGB). Der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB), das bereits Gezahlte ist zurückzugewähren (§ 326 Abs. 4 i. V. m. § 346 BGB). Mietrechtlich betrachtet kommt man zum selben Ergebnis: Der Entzug des Gebrauchs nach der Überlassung ist ein Mangel, und die Minderung tritt nach § 536 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ein, ohne dass Du sie erklären musst. Welche dieser Regeln vorrangig gilt, ist hier im Ergebnis ohne Bedeutung.

Hinsichtlich der Gleichwertigkeit, die das Hotel in Deinem Fall behauptet gilt aus meiner Sicht folgendes: Geschuldet ist ein eigenes Zimmer mit Bett, nicht eine Übernachtung irgendwo im Gebäude. Eine Schlafcouch im Zimmer Dritter, auch wenn es Familie ist, bietet keinen eigenen Raum, kein Bett und keine Privatsphäre. Jetzt kommen wir aber zum eigentlichen Punkt, der für Dich relevant ist: Die Couch ist keine Leistung, die das Hotel aus eigener Kapazität erbringt. Sie gehört zu dem Zimmer, das Deine Eltern unter ihrem eigenen Vertrag gebucht und bezahlt haben. Das Hotel will Deinen Vertrag also mit Raum erfüllen, den es bereits einem anderen Gast schuldet und der bereits vergütet ist. Eine Ersatzleistung, die das Hotel nichts kostet und die ein Dritter bezahlt hat, ist keine Erfüllung Deines Anspruchs.

Falls das Hotel argumentiert: du hättest das Zimmer geräumt und die Couch-Lösung angenommen. Kannst Du entgegenen: Du hast dies auf Veranlassung des Hotels und unter Druck getan, da es sonst keine Alternative gab. Du hast unmittelbar danach Erstattung verlangt. Das ist ein Vorbehalt, kein Verzicht. Ein Forderungsverzicht ist daher nicht erkennbar und den Beweis müsste am Ende das Hotel erbringen. Das Hotel könnte am Ende aus meiner Sicht lediglich eine Teilleistung z.B. für das Frühstück mit der vollen Zimmerrate verrechnen. Trotzdem sollte es Dir ca. 90% zurückerstatten. Wenn Frühstück nicht inkludiert 100%.

Vor dem Check-Out würde ich also per E-Mail ein Schreiben (Dich in Kopie) an das Hotel schicken: Rückforderung mit einer Frist (wichtig) von 14 Tagen. Zusätzlich den ausdrücklichen Hinweis, dass Du die Couch nur zur Schadensminderung und mangels Alternativen seitens des Hotels unter Vorbehalt angenommen hast. Als Beweis: Foto der Schlafsituation machen und alle Beleg sichern. Erstmal keine öffentliche Bewertung o.ä. für das Hotel posten und auch nichts dergleichen androhen, denn das kann Dir auf die Füße fallen.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.
 
Oben