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Nein, gesetzlich ist das nicht zwingend notwendig. Im Normalfall gibt es hierfür Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag. Aber es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, d.h. wenn dort nix drin steht, dann hat man auch keinen Anspruch.Wieso? Das ist illegal. Dir stehen Feiertagszuschläge und Sonntags-Zuschläge zu.