Meine Aussage lag in der Wertung auf Gewalttäter die mit dem VORSATZ aus dem Haus gehen, anderen Menschen Gewalt anzutun und nicht auf Tätern denen das erst noch durch einen schwierigen Indizienprozess zu beweisen ist.
Aber auch das muss erst dem Gericht bewiesen werden. Das ist auch nicht "formaljuristisch" sondern schlichtweg Grundlage unseres Rechtssatates. Auch da stellt sich doch die Frage, wer bewertet denn im Vorfeld, dass Beweise richtig, vollständig und geeignet sind? Deine Argumente zielen immer darauf ab, dass eine Art Vorverurteilung stattfindet, dass "ob" ist schon entschieden.
Auch
Geständnisse sind nicht immer richtig, handfeste
Beweise können falsch sein.
Da kannst du den Angeklagten nicht den ordentlichen Prozess vorenthalten (und das fändest Du zumindest richtig), noch nicht einmal wegen schlechten Benehmens. Dies kann gesondert geahndet werden und sollte es auch.
Beispiel. Ein Andreas Türck wurde wegen Vergewaltigung angeklagt. Ein widerwärtiges Verbrechen mit eindeutig gewaltsamen Charakter. Fällt definitiv unte Deine Definition. Das Opfer hat eindeutig ausgesagt, dass die Straftat begangen wurde, die StA hat der Aussage Glauben geschenkt und er ist freigesprochen worden. Keine schwierigen Indizien, aber was wäre denn geschehen, wenn ekein ordnungsgemäßer Prozess stattgefunden hätte.
Anderer
Fall.
Ekelhaftes Verbrechen, aber unschuldig.
Die Möglichkeit, dass auch die jetzt Angeklagten unschuldig sind, darf man nie aus den Augen verlieren. Vielleicht auch nicht alle, aber evtl. einer.
Und nochmal: Das ist nicht formaljuristisch, sondern Rechtsstaat. Und die Mißachtung haben wir den Amis in Guantanamo vorgeworfen.
Besonders, dass diee Gefangenen keinen ordentlichen Prozess bekommen haben.
Und genau das Gleiche willst Du?