Wie geht es weiter mit dem Sauerlandstall (Wassermann Boxing)? - News, Fakten und Gerüchte


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die folter-zustände in guantanamo haben meiner meinung nach überhaupt nichts mit einem anständigen verhalten vor gericht zu tun, oder soll er deiner meinung nach auch am besten noch ein sofa in den verhandlungssaal bekommen, falls er an der verhandlung liegend teilzunehmen gedenkt ?
 

Omega

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du nervst keineswegs (zumindest mich nicht) und ich hinterfrage mich immer wieder ob ich nicht zu "direkt" argumentiere.

Hier (bei diesem Prozess) fände ich es völlig in Ordnung wenn der Angeklagte zb. 4Wochen vom Prozess ausgeschlossen und im wiederholungsfall ganz ausgeschlossen würde.
Auch Befangenheitsanträge der Verteidigung würde ich in diesem Fall ausschließen.

Gewalt-Straftaten des Linken oder Rechten Spektrums sehe ich im übrigen völlig gleich. Wer mit dem Vorsatz losgeht anderen Menschen Gewalt anzutun oder sie auch nur mit Gewaltanwendung zu bedrohen, haben jegliche "Fürsorge" des Rechtsstaats verloren.
Nein, ich bin GEGEN die TS.
Was ist Deiner Meinung nach eigentlich Hauptaufgabe eines Strafprozesses? Und diese Frage meine ich ganz ernst.
 

KGZ49

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Omega
Was ist Deiner Meinung nach eigentlich Hauptaufgabe eines Strafprozesses? Und diese Frage meine ich ganz ernst.
die Rechtsprechung (Urteil) im Namen des Volkes und das ist eine ernstgemeinte Antwort.

Ich erwarte von einem Gericht das es jegliche Störung der Verhandlung sofort unterbindet und/oder (wie in diesem Fall) dafür sorgt das derartige Störungen
nicht mehr vorkommen.
 

Arielle

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*lol*


Meine Meinung zu diesem Prozess.

Dieser Daniel möchte im Mai eine Aussage machen. Vielleicht liegts am Wetter oder an den Maikäfern, warum er das im April noch nicht sagen kann .... bin ja gespannt, wie ein Maikäfer. :crazy:


Kurz, diese "fremdgesteuerten Typen" machen sich über das dt. Gericht lustig. Zehn Semester (habe ich grade nachgeschaut) fünf Jahre Studium (wenn alles gut läuft) .... und dann "darf" man solche Typen verteidigen, die keinerlei Respekt vor dem haben, an das man glaubt.


Ihr habt´s es auch nicht leicht. ;)
 

Omega

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das sind ja Verhö rmethoden wie in Guantanamo.

Pass mal auf. Gleich komme ich mit meiner Wasserpistole;)

jetzt mal im Ernst
KGZ490 schrieb:
Wer mit dem Vorsatz losgeht anderen Menschen Gewalt anzutun oder sie auch nur mit Gewaltanwendung zu bedrohen, haben jegliche "Fürsorge" des Rechtsstaats verloren.
Hierbei vergiist du mMn die 1. Aufgabe eines Prozesses, nämlich ob der Angeklagte überhaupt Täter ist.

Man kann nicht einigen Straftätern gewisse Rechte vorenthalten, "nur" wegen der angeklagten Tat. Sie könnten nämlich auch unschuldig sein, und trotzdem ein schlechtes Benehmen haben.
 

KGZ49

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Omega
Pass mal auf. Gleich komme ich mit meiner Wasserpistole;)

unglaublich diese kriminelle Energie panik:
a090.gif





Hierbei vergiist du mMn die 1. Aufgabe eines Prozesses, nämlich ob der Angeklagte überhaupt Täter ist.
Man kann nicht einigen Straftätern gewisse Rechte vorenthalten, "nur" wegen der angeklagten Tat. Sie könnten nämlich auch unschuldig sein, und trotzdem ein schlechtes Benehmen haben.

darum habe ich ja auch geschrieben.....Wer mit dem Vorsatz losgeht anderen Menschen Gewalt anzutun oder sie auch nur mit Gewaltanwendung zu bedrohen
und wenn dann eben auch noch ungebührliches Verhalten vor Gericht hinzukommt, sehe ich es als völlig legitim das diese Personen von der Verhandlung ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich bin ich der Meinung das der Umgang (besonders die Urteile) mit Gewaltverbrechern in D zu human ist.
Es mag sein das in den 50er/60er und auch noch in den 70er Jahren die Strafzubemessung evtl. zu hart waren und das man dann (zu recht) mehr auf Rehabilitation gesetzt hat, aber der Nachteil ist/war, das sich auch die Gesellschaft mehr zum negativen geändert hat.
Der Respekt vor Polizei/Gericht ist fast gänzlich abhanden gekommen (ich beziehe mich jetzt auf Gewalttaten) und von "Erziehung" im Sinne des gemeinsamen gesellschaftlichen Lebens ist kaum noch etwas zu sehen.
Ich habe das schon mal an anderer Stelle an einem Beispiel festgemacht und will es gerne wiederholen.
Bis in den 80er anfang der 90er war es (fast) ausgeschlossen das man (ich meine jetzt Erwachsenenbereich) einem Gegner der am Boden lag noch mit Tritten gegen ua. Kopf traktiert hat und heute treten Grundschüler am bodenliegende "Gegner" zusammen.
Ich denke das du verstehst was ich damit meine, bin aber gerne bereit das zu präzisieren.

Trotzdem einen angenehmen Tag :wavey:
 

Omega

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darum habe ich ja auch geschrieben.....Wer mit dem Vorsatz losgeht anderen Menschen Gewalt anzutun oder sie auch nur mit Gewaltanwendung zu bedrohen
Ja und da ist das Problem. Ob dies so war, wird erst in der Hauptverhandlung entschieden. Was du verlangst ist eine Vorabbewertung. Wenn, durch wen?

Du kannst das Verhalten vor Gericht (und wenn es noch so inakzeptabel ist) niocht mit dem angeklagten Verbrechen addieren und daraus besondere strafprozessuale Maßnahmen herleiten. Dann wäre der Richter nämlich tatsächlich befangen, weil er eine Verurteilung für zu sicher würde.

Du stellst die ganze Zeit nur auf die Verurteilung ab. Dies ist aber nur der 2. Punkt eines Strafprozesses und verlangt zwingend, dass das Gericht unvoreingenommen prüft, ob die vorliegeden Beweise ausreichend sind.

In der Strafzumessung kann dann das Verhalten miteinfließen, aber definitiv nicht im Prozess.
 

KGZ49

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Omega
formaljuristisch kann ich dir eh nicht das Wasser reichen (will ich auch garnicht), aber wir reden hier aneinander vorbei.
Es geht mir hier, wie bei ähnlichen Themen in anderen Threads, allein um meine (ohne juristische Ausbildung) denkweise im Bezug auf dem "Umgang" mit Gewaltverbrechen/Gewaltverbrechern.
Dazu kommt eben, wie in diesem Prozeß erlebt, das ungebürliche Verhalten eines Angeklagten gegenüber dem Gericht.
Ein Ausschluss vom nächsten Verhandlungstag oder eine spätere Zuführung zum Prozeß ist für meine Empfindung (als juristischer Laie) keine "Härte".

Du weißt wie ich auch, das die Ausführungen eines Anwalts sehr oft mit denen der Staatsanwaltschaft oder auch der des Richters auseinandergeht.
Das liegt (auch) an der unterschiedlichen Interpretation eines zb. Tatvorgangs uvam.

Meine Aussage lag in der Wertung auf Gewalttäter die mit dem VORSATZ aus dem Haus gehen, anderen Menschen Gewalt anzutun und nicht auf Tätern denen das erst noch durch einen schwierigen Indizienprozess zu beweisen ist.

Meine Einstellung dazu ist natürlich nicht immer durch § gedeckt, aber diesen Anspruch habe ich auch nicht.
 

Omega

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Meine Aussage lag in der Wertung auf Gewalttäter die mit dem VORSATZ aus dem Haus gehen, anderen Menschen Gewalt anzutun und nicht auf Tätern denen das erst noch durch einen schwierigen Indizienprozess zu beweisen ist.
Aber auch das muss erst dem Gericht bewiesen werden. Das ist auch nicht "formaljuristisch" sondern schlichtweg Grundlage unseres Rechtssatates. Auch da stellt sich doch die Frage, wer bewertet denn im Vorfeld, dass Beweise richtig, vollständig und geeignet sind? Deine Argumente zielen immer darauf ab, dass eine Art Vorverurteilung stattfindet, dass "ob" ist schon entschieden.

Auch Geständnisse sind nicht immer richtig, handfeste Beweise können falsch sein.

Da kannst du den Angeklagten nicht den ordentlichen Prozess vorenthalten (und das fändest Du zumindest richtig), noch nicht einmal wegen schlechten Benehmens. Dies kann gesondert geahndet werden und sollte es auch.

Beispiel. Ein Andreas Türck wurde wegen Vergewaltigung angeklagt. Ein widerwärtiges Verbrechen mit eindeutig gewaltsamen Charakter. Fällt definitiv unte Deine Definition. Das Opfer hat eindeutig ausgesagt, dass die Straftat begangen wurde, die StA hat der Aussage Glauben geschenkt und er ist freigesprochen worden. Keine schwierigen Indizien, aber was wäre denn geschehen, wenn ekein ordnungsgemäßer Prozess stattgefunden hätte.

Anderer Fall.
Ekelhaftes Verbrechen, aber unschuldig.

Die Möglichkeit, dass auch die jetzt Angeklagten unschuldig sind, darf man nie aus den Augen verlieren. Vielleicht auch nicht alle, aber evtl. einer.

Und nochmal: Das ist nicht formaljuristisch, sondern Rechtsstaat. Und die Mißachtung haben wir den Amis in Guantanamo vorgeworfen.
Besonders, dass diee Gefangenen keinen ordentlichen Prozess bekommen haben.

Und genau das Gleiche willst Du?
 

Grizzly

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KGZ49 lass dich doch nicht von unserem Forums-Juristen so veralbern, es ist doch unschwer zu erkennen, das er dich überhaupt nicht verstehen will.
 

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KGZ49 lass dich doch nicht von unserem Forums-Juristen so veralbern, es ist doch unschwer zu erkennen, das er dich überhaupt nicht verstehen will.

Blablablubb.

Echt schlimm, dieser Forums-Jurist Omega. Stellt überall Fallen und ist an einer ernsthaften Diskussion gar nicht interessiert. Früher hätte man so einen noch... :kgz:
 

Omega

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Ach bombenleger,

dass Dir einiges fehlt, um die Diskussion überhaupt zu verstehen, ist mir bekannt.

Mal zum Thema. Ein Journalist blogt über das Verfahren
http://www.swr.de/blog/sauerland-verfahren/?cat=14

Die Anwältin des Nichtaufstehers heißt übrigens Ricarda Lang. Nach google anscheinend eine ehemalige Richter Holt Anwältin, die wohl das Verhalten übernimmt:
Zitat des Richters:
Breidling: “Frau Rechtsanwältin, sie haben jetzt nicht das Wort. Ich kenne ja ihr Temperament. Und Temperament ist ja was Schönes. Aber nicht zur Unzeit. Man kann gemeinsam singen - jedoch nicht in diesem Prozess. Aber nicht gemeinsam reden, das funktioniert nie. Wenn Sie das Wort möchten, dann bitten Sie darum.”

:D

Auch noch aus diesem blog

In beiden Fällen wären die Konsequenzen erheblich: Käme der Antrag von Uden (bzw. von Verteidiger Engels, der einen fast identischen Antrag stellte) durch, so wären eventuell auch weitere Strafprozesse vor dem OLG Düsseldorf betroffen. Und Linkes Antrag stellt quasi alle Ermittlungsergebnisse in Frage - was Richter Breidling zur ungläubigen Frage brachte: “Sie meinen, wir sollten heute einfach aufhören?”

“Ja, so ist das gemeint”, entgegnete Anwältin Ricarda Lang selbstbewußt. Bundesanwalt Volker Brinkmann konnte dagegen in seiner Stellungnahme eine gewisse Belustigung über diese Vorstellung nicht verbergen.

:crazy:
 
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Arielle

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........Meine Aussage lag in der Wertung auf Gewalttäter die mit dem VORSATZ aus dem Haus gehen, anderen Menschen Gewalt anzutun und nicht auf Tätern denen das erst noch durch einen schwierigen Indizienprozess zu beweisen ist......

so wie ich Omega verstanden habe, wird in solchen Prozessen der Vorsatz eben "nachgewiesen oder auch nicht". Wenn die Indizien stichhaltig sind, dann werden diese Typen auch eingesperrt. Ergo wenn sie nicht eingesperrt werden, dann doch nur, weil die Indizien nicht ausreichten. Aber dafür können doch die Anwälte nix. ;)
 

Starkstrom

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ich behaupte mal dasKGZ49 etwas anderes meint, als es Omega zu erklären versucht. Unter ungebührlichen Verhalten sanktionieren und härter Anfassen,
ist sicher nicht zu verstehen das man die Angeklagten ohne Prozess aufknüpft. Das Angeklagte Gewaltverbrecher oftmals mit sehr geringen Strafen davonkommen, wird ja nicht nur von KGZ moniert, sondern auch von Politikern. Auch sind Bagatellstrafen für extrem gewalttätige Jugendliche längst ein Gesellschaftliches Thema.

Aber auf den Eingangsthread zurück zu kommen, es kann einem nur schaudern wenn man liest das diese selbsternannten Gotteskrieger möglichst viele Opfer in die Luft sprengen wollten. Dieses Gedankengut der Gotteskrieger ist ihnen hier in Deutschland vermittelt worden und das ist einfach unglaublich. Aber es muß offenbar tatsächlich erst solch ein Anschlag geschehen bis man begreift das falsche Toleranz solch eine Tat erst ermöglicht hat.
 

Omega

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@Flosse
Richtig:thumb:

flosse_1
ich behaupte mal dasKGZ49 etwas anderes meint, als es Omega zu erklären versucht. Unter ungebührlichen Verhalten sanktionieren und härter Anfassen,
ist sicher nicht zu verstehen das man die Angeklagten ohne Prozess aufknüpft.
es zeigt sich wieder mal, dass du nichts verstehst

Es ist in D (bedauerlicherweise) so, das auch solchen Kreaturen ein ordentlicher Prozess zusteht. :skepsis:
Unschuldsvermutung?

Hier (bei diesem Prozess) fände ich es völlig in Ordnung wenn der Angeklagte zb. 4Wochen vom Prozess ausgeschlossen und im wiederholungsfall ganz ausgeschlossen würde.
Auch Befangenheitsanträge der Verteidigung würde ich in diesem Fall ausschließen.
Ordentlicher Prozess?

darum habe ich ja auch geschrieben.....Wer mit dem Vorsatz losgeht anderen Menschen Gewalt anzutun oder sie auch nur mit Gewaltanwendung zu bedrohen
und wenn dann eben auch noch ungebührliches Verhalten vor Gericht hinzukommt, sehe ich es als völlig legitim das diese Personen von der Verhandlung ausgeschlossen werden.

Für KGZ sind die Täter schuldig, obwohl noch kein ordentliches Gericht ein Urteil gesprochen hat. Das ist soweit noch in Ordnung, weil so ein emotionaler post ja keinen Schaden anrichtet.

Was jetzt aber kommt und gar nicht geht, ist die Foderung, dass diese Vorverurteilung auch die Rechte des Angeklagten beeinflussen soll. Ein ordentlicher Prozess ist "bedauerlich und weil er ein Gewalttäter ist (sein soll) muss sein ungebührliches Verhalten anders und schärfer behandelt werden".

Das ist ein klarer Verstoß gegen unseren Rechtssaat, reine Willkür, weil irgendeiner dies ohne ordentlichen Prozess entscheiden müsste (wer überhaupt: Bild, der Mob oder wer sonst).

Und genau dieses haben die Amis in Guantanamo gemacht und einerr der größten Kritiker war kgz. jetzt aber will er das Gleiche in deutschland. Wegsperren ohne ordentlichen Prozess.

Un das ist kein formaljuristischer Unsinn, sondern die Grundlage unseres Systems, alles andere geht Richtung Willkürherrschaft. Dass unseren Gerichten überhaupt zu lasche Urteil vorgehalten werden können, weil sie transparent sind, ist eine Errungenschaft der Demokratie (Politiker hierfür als komptetente Beurteiler anzusehen ist allerdings:laugh2:).

Ihr meint immer auf Grund von Einzelfällen, die euch nicht passen oder die vielleicht mal falsch laufen, das ganze System ändern zu müssen. Aber ihr wendet nicht einmal 10 Sekunden dafür auf über die Konsequenzen nachzudenken. Und ein besseres system habt Ihr erst recht nicht anzubieten.


Und gleich kommt bestimmt wieder mein Lieblingsuser mit einem sinnlosen Einzeiler, der nur seine Dummheit zeigt. Ich freue mich schon darauf:love2:
 

wirr

...
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neben der Frage, ob (vorab) schuldig oder nicht, muss dann auch geklärt, werden, wer nun wiederum als besonders abscheulich schuldig (oder so) anzusehen ist und damit eine Willkürbehandlung ala KGZ verdient hat.

Für mich ist das ungerecht. Warum werden etwa Dealer, Betrüger oder "normale" Gewaltverbrecher nicht auch gleich so verknackt? Wenn schon Willkür, dann bitte auch für alle! :thumb:
 

Bombe

Bankspieler
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Sehr interessant finde ich im übrigen, dass Bombenleger gestern um 12.54 Uhr KGZ Recht gibt, Flosse heute um 7.13 Uhr darauf was erwidert und Starkstrom um 11.09 Uhr darauf antwortet…welch eine Farce... :skepsis:
 

VvJ-Ente

Verdammter Wohltäter
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Sehr interessant finde ich im übrigen, dass Bombenleger gestern um 12.54 Uhr KGZ Recht gibt, Flosse heute um 7.13 Uhr darauf was erwidert und Starkstrom um 11.09 Uhr darauf antwortet…welch eine Farce... :skepsis:

Omega schrieb:
Und gleich kommt bestimmt wieder mein Lieblingsuser mit einem sinnlosen Einzeiler, der nur seine Dummheit zeigt. Ich freue mich schon darauf

hey, wo bleibt eigentlich mein lieblingsmoderator und erklärt, dass spekulationen über gewisse doppelaccounts verboten sind? :saint:
 
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