Wir motzen über ARD und ZDF - der Sammelthread


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Ray

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Ich hab von Naidoo nicht viel mitbekommen aber wundere mich das er als "Nationalistisch" bezeichnet wird..damals hatte er doch ein Lied gegen Nazis gesungen.Aber gut das ist auch locker 10-12 Jahre her und seit dem kann sich viel verändert haben
 

steve53

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Die entscheidende Frage war doch gewesen: Wäre er für die BRD GmbH angetreten? Neuschwabenland? Und die Leitung, unter der man für ihn hätte anrufen können, wäre sie ebenso besetzt gewesen wie Deutschland? :crazy:
 

Tuco

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Ich sehe gerade zum ersten mal "heute+". Was ist das denn bitte? Hat man beim ZDF jetzt auch aufgegeben, seriöse Nachrichten zu machen?

Wozu man das ZDF (plus anhängiger Spartensender) überhaupt braucht, habe ich sowieso nie verstanden. Die "Grundversorgung" würde doch von den ARD-Sendern allein mehr als ausreichend gewährleistet.
 

masula

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Ich sehe gerade zum ersten mal "heute+". Was ist das denn bitte? Hat man beim ZDF jetzt auch aufgegeben, seriöse Nachrichten zu machen?

Wozu man das ZDF (plus anhängiger Spartensender) überhaupt braucht, habe ich sowieso nie verstanden. Die "Grundversorgung" würde doch von den ARD-Sendern allein mehr als ausreichend gewährleistet.

Überschuss unserer Zwangsgebühren rausballern? Bloß nicht dem Bürger mitteilen das er evtl. zuviel zahlt. Nein, da eröffnet man lieber noch 25 Spartenkanäle auf denen Wiederholungen irgendwelcher Serien aus den 70'ern laufen, die sich keine Sau mehr anschaut. Und dann heisst es später wir müssen die Gebühren erhöhen, weil's nicht reicht. Ja ne ist klar.....
 

Knurrhahn

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Der typische Versuch des ZDF wieder besonders jugendlich und innovativ zu wirken. Viele der alten "heute-nacht" Zuschauer dürften weggefallen sein, ich zapp da auch nur noch weiter.
 

Tuco

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Sehe es gerade als Trailer in der CL-Pause: Seit wann ist denn dieser unerträgliche Gätjen beim ZDF? Etwas phantasieloseres als "Stars" von Privatsendern abzuwerben, gibt es wirklich nicht - ganz davon abgesehen, dass sowas den Gebührengeldern geschieht. Leider schon lange gängige Praxis der ÖR.
 

Eric

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Deutschland kann aufatmen. Die ÖR haben sich die Übertragungsrechte für die nächste EM gesichert. Grundversorgung und Bildungsauftrag sind also weiterhin gesichert.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/ard-und-zdf-uebertragen-fussball-em-2020-a-1115233.html

Mich wundert, dass es noch keinerlei Versuche gegeben hat, sowas auf europäischer Ebene zu verbieten. Es gibt doch sicher auch private Anbieter, die gerne Fußball übertragen würden und keinen Bock darauf haben, dauernd von einem semi-staatlichen Anbieter überboten zu werden, der keinem ernsthaften wirtschaftlichen Druck ausgeliefert ist, der zig Millionen Zwangs-Abonnenten frei Haus geliefert bekommt und an Zwangsgebühren erheben kann, was immer er selbst für notwendig für seine "Grundversorgung" hält.
 

liberalmente

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Am allermeisten ärgert es mich eigentlich, dass sich ARD und ZDF die Fußball Großveranstaltungen nicht aufteilen. Einer die EM, einer die WM. Und dann fährt man mit einem Team dort hin und produziert es. Der Sender, der die EM bekommt (etwas weniger Quoten, vermute ich), kann ja dafür die olympischen Sommerspiele bekommen, der andere die Winterspiele. Oder man überträgt es gemeinsam, aber nur ein Sender produziert es.

Ich will gar nicht wissen, wie hoch die Einsparungen wären, wenn man nicht jedes Mal zwei volle Produktionsteams um die Welt schicken würde. Und vor allem ist das komplett ohne Mehrwert für den Zuschauer.

Über Bildungsauftrag und Grundversorgung usw. kann man sich ja noch unterhalten. Aber dass beide Sender bei allen Großveranstaltungen vor Ort sein müssen ist pure Geldverschwendung.
 

Murphy

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Überschuss unserer Zwangsgebühren rausballern? Bloß nicht dem Bürger mitteilen das er evtl. zuviel zahlt. Nein, da eröffnet man lieber noch 25 Spartenkanäle auf denen Wiederholungen irgendwelcher Serien aus den 70'ern laufen, die sich keine Sau mehr anschaut. Und dann heisst es später wir müssen die Gebühren erhöhen, weil's nicht reicht. Ja ne ist klar.....

Naja. ZDF kultur und Eins Festival haben ihr Daseins zum 30.09.16 beendet.
 

Hans A. Jan

zu gut für die 3. Liga
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Naja. ZDF kultur und Eins Festival haben ihr Daseins zum 30.09.16 beendet.

Dafür wurde ein hipper Jugendkanal fürs Internet namens "Funk" installiert, der nur im Web erreichbar ist und schlappe 45 Millionen pro Jahr an Gebühren verschlingt. Auch dort ein wettbewerbswidriges Angebot meiner Meinung nach.


Was die EM angeht, aber Gott sei Dank. Mir reichen die Qualispiele bei RTL schon. Ein Grauen.
 

MadFerIt

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ich glaube, im non-sports gibt es einen gez-thread. aber da darf ich ja nicht...

Rundfunkbeitrag: Kontopfändung rechtens, Verweigerung aus Glaubensgründen nicht

an sich finde ich den artikel gar nicht so spannend. allein der letzte satz lässt mich aufhorchen:
Eine Gewissensentscheidung befreie außerdem laut Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der Zahlung von Steuern.

stellt das bundesverfassungsgericht hier den rundfunkbeitrag also mit einer steuer gleich? wie geht das einher damit, dass immer felsenfest behauptet und argumentiert wurde, dass es sich dabei nicht um eine steuer handelt und handeln darf? wenn dem nun doch so sei, ist das ganze konstrukt doch hinfällig, da steuern nicht zweckgebunden sein dürfen. und genau das ist der rundfunkbeitrag. wer hü sagt, muss auch hott sagen.
 

Big d

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Ich könnte mir vorstellen, dass es irgendwann entweder gekippt wird (ÖR wird verschlüsselt und nur noch wer es haben will zahlt) oder aber man macht eine steuer draus.

noch wird das nicht passieren, aber in Zukunft wird sich der medienkonsum noch mehr vom fernsehen ins Internet verlegen und wenn irgendwann in 20 jahren mal die hälfte der leute sagen wir brauchen kein fernsehen und Radio mehr wird das schwer zu halten sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Flöpper

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stellt das bundesverfassungsgericht hier den rundfunkbeitrag also mit einer steuer gleich? wie geht das einher damit, dass immer felsenfest behauptet und argumentiert wurde, dass es sich dabei nicht um eine steuer handelt und handeln darf? wenn dem nun doch so sei, ist das ganze konstrukt doch hinfällig, da steuern nicht zweckgebunden sein dürfen. und genau das ist der rundfunkbeitrag. wer hü sagt, muss auch hott sagen.

Nö, da wird auf ein ganz anderes Urteil des BVerfG verwiesen (Steuerbefreiung wg. Ablehnung der Rüstungspolitik). Das VG Neustadt zieht das lediglich zur Argumentation heran. Der Urteilstext ist doch in dem von dir geposteten Artikel auch verlinkt, da auf S. 12.
 

MadFerIt

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Nö, da wird auf ein ganz anderes Urteil des BVerfG verwiesen (Steuerbefreiung wg. Ablehnung der Rüstungspolitik). Das VG Neustadt zieht das lediglich zur Argumentation heran. Der Urteilstext ist doch in dem von dir geposteten Artikel auch verlinkt, da auf S. 12.

ich habe den urteilstext nicht gelesen, aber im letzten absatz des textes steht, dass

1. man sich nicht allein aus religiösen gründen von der zahlungspflicht befreien lassen kann.
2. dass es ein früheres urteil des ovg rheinland-pfalz gibt, das ähnlich entschieden hat und dass sich auf dieses urteil berufen wurde.
3. dass eine gewissensentscheidung außerdem laut bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der zahlung von steuern befreie (und hier ist der text auch so zu verstehen, dass das verwaltungsgericht neustadt dies als unterstützendes argument in dem fall sieht).

was für ein sinn macht der letzte satz dann in dem kontext rundfunkbeitrag? warum argumentiert man mit etwas, was keinen zusammenhang haben soll? ich kann doch im fußball nicht argumentieren, dass das im basketball kein out of bounds gewesen wäre.
 

Flöpper

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ich habe den urteilstext nicht gelesen, aber im letzten absatz des textes steht, dass

1. man sich nicht allein aus religiösen gründen von der zahlungspflicht befreien lassen kann.
2. dass es ein früheres urteil des ovg rheinland-pfalz gibt, das ähnlich entschieden hat und dass sich auf dieses urteil berufen wurde.
3. dass eine gewissensentscheidung außerdem laut bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der zahlung von steuern befreie (und hier ist der text auch so zu verstehen, dass das verwaltungsgericht neustadt dies als unterstützendes argument in dem fall sieht).

was für ein sinn macht der letzte satz dann in dem kontext rundfunkbeitrag? warum argumentiert man mit etwas, was keinen zusammenhang haben soll? ich kann doch im fußball nicht argumentieren, dass das im basketball kein out of bounds gewesen wäre.

Weil die Argumentation aus Sicht des VG Neustadt und des OVG vergleichbar ist. Denn eine Äußerung des BVerfG zur Vereinbarkeit von Gebühren mit der Gewissensfreiheit gibt es noch nicht. Kann man auch anders sehen, aber ist die übliche methodische Herangehensweise in solchen Fällen. Das OVG RhPf. führt aus:

n der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits geklärt, dass die Pflicht zur Steuerzahlung den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit nicht berührt (...) Eine Gewissensentscheidung, die beispielsweise die Organisation und Finanzierung der Verteidigung ablehnt, berührt grundsätzlich nicht die Pflicht zur Steuerzahlung. (...) Durch die strikte Trennung von Steuererhebung und haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung gewinnt der Staat rechtsstaatliche Distanz und Unabhängigkeit gegenüber dem ihn finanzierenden Steuerpflichtigen und ist deshalb allen Bürgern – mögen sie erhebliche Steuerleistungen erbringen oder nicht zu den Steuerzahlern gehören – in gleicher Weise verantwortlich. Andererseits nimmt er dem Steuerzahler Einflussmöglichkeit und Verantwortlichkeit gegenüber den staatlichen Ausgabeentscheidungen. Dementsprechend ist die individuelle Steuerschuld aller Steuerpflichtigen unabhängig von der zukünftigen Verwendung des Steueraufkommens, mag der Staat Verteidigungsaufgaben finanzieren oder auf sie verzichten. Auf der Grundlage dieser strikten Trennung zwischen steuerlicher Staatsfinanzierung und haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung ist für den einzelnen Steuerpflichtigen weder rechtserheblich noch ersichtlich, ob seine Einkommensteuerzahlungen an die Landesfinanzbehörden, in den Bundes- oder in den Landeshaushalt fließen und für welchen konkreten Verwendungszweck innerhalb einer dieser Haushalte seine Zahlungen dienen. Die Pflicht zur Steuerzahlung lässt mithin den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) unberührt (so BVerfG, Beschluss vom 26. August 1992 – 2 BvR 478/92 –, juris, Rn. 3 und Beschluss vom 2. Juni 2003 – 2 BvR 1775/02 –, juris, Rn. 3).

Auch wenn es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne handelt, lässt sich diese Rechtsprechung auf ihn übertragen. Zwar wird der Beitrag – anders als die Steuer – zu einem konkreten Zweck, nämlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, erhoben. Allerdings steht auch hier nicht fest, für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet wird. Der Beitragsschuldner, der sich auf seine Glaubens- und Gewissensfreiheit beruft, kann nicht davon ausgehen, dass sein konkreter Beitrag für Sendungen verwendet wird, deren Inhalt er aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnt.

Kann man sicherlich anders sehen, aber das Argument das Steuern und Beiträge im Bezug auf fehlende Einflussnahme und Zweckbindung vergleichbar sind, ist erstmal nicht von der Hand zu weisen.

Den ganzen Beschluss gibts hier: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BD76AB2B-E7F4-4D25-916D-94CE16A6F21D}

Hab die Entscheidungen nur partiell überflogen, aber da stand der Kläger hätte auch Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sofern das BVerfG die zur Entscheidung annimmt (oder es nicht tut und dem OVG direkt zustimmt) wissen wir mehr.
 

MadFerIt

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Rassismus zur besten Sendezeit: Guido Cantz mit "Blackfacing" bei "Verstehen Sie Spaß?"

bei der afd versteht man mit sicherheit nicht, was daran jetzt so schlimm dran sein soll. verstörend ist allerdings, dass man beim swr offenbar auch nicht versteht, was daran nun so rassistisch sein soll.

wer übrigens die nerven hat, sollte sich mal die kommentare unter dem artikel zu gemüte führen. man verliert jede hoffnung in die gesellschaft, wenn man davon ausgeht, dass das ein querschnitt selbiger sein könnte.
 

Apollo Schwabing

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Weiss ich nicht.
Dann weiss man ja was sich der Gauland und seine besorgte Entourage heute abend im TV ankucken wird. Da ist ja bei solch plumpem Rassismus "aus der guten alten Zeit" fuer etliche Schenkelklopfer gesorgt.
 

theGegen

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Randbelgien
Der KStA hatte gestern auch darüber berichtet;

http://www.ksta.de/kultur/kommentar...---die-ard-zeigt-beschaemenden-humor-24993042

Minstrel%2Bbing%2Bcrosby%2B1943.jpg
 

Eric

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Gestern gab es vor dem Amtsgericht Berlin einen Verhandlungstermin bzgl. der Klage einer ZDF Reporterin (Frontal 21) gegen ihren Arbeitgeber. Die langjährige und angeblich sogar preisgekrönte Reporterin fühlt sich geschlechtsspezifisch diskriminiert, da ihre männlichen Kollegen durchweg mehr verdienen. Ein Feldversuch meinerseits mit der Google-Maschine hat ergeben, dass viele deutschsprachige Publikationen über den Fall berichten, teils auch aus dem Ausland. Es scheint jedoch so zu sein, dass keine einzige öffentlich-rechtlich Plattform irgendwas dazu zu sagen hat. Womöglich hat der Vorgang einfach keine besondere Relevanz.
 

masula

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Gestern gab es vor dem Amtsgericht Berlin einen Verhandlungstermin bzgl. der Klage einer ZDF Reporterin (Frontal 21) gegen ihren Arbeitgeber. Die langjährige und angeblich sogar preisgekrönte Reporterin fühlt sich geschlechtsspezifisch diskriminiert, da ihre männlichen Kollegen durchweg mehr verdienen. Ein Feldversuch meinerseits mit der Google-Maschine hat ergeben, dass viele deutschsprachige Publikationen über den Fall berichten, teils auch aus dem Ausland. Es scheint jedoch so zu sein, dass keine einzige öffentlich-rechtlich Plattform irgendwas dazu zu sagen hat. Womöglich hat der Vorgang einfach keine besondere Relevanz.

Hoffentlich bekommt die kein Recht. Was meinst Du wer dafür aufkommen darf?
 
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