3. Liga:
Die 3. Liga ist die höchste Spielklasse, in der II. Mannschaften von Profivereinen zugelassen sind. Belegen daher zum Ende der Saison eine oder mehrere II. Mannschaften die Aufstiegsplätze, so rückt hierfür eine entsprechende Anzahl an in der Tabelle nächstplatzieren I. Mannschaften nach.
Im Gründungsjahr konnten sich maximal vier zweite Mannschaften von Vereinen der beiden Bundesligen für die 3. Liga qualifizieren. Diese Regelung wird in den folgenden Jahren jedoch ausgesetzt. Hätte dies zu einer Fehlentwicklung geführt (zu viele zweite Mannschaften in der 3. Liga), hätte man im Jahr 2010 die Regularien diesbezüglich überprüft. Es waren aber in den ersten drei Spielzeiten nie mehr als vier Zweitvertretungen gleichzeitig in der Liga. Im Gegenzug haben die Vereine der Bundesligen auf das Recht verzichtet, mit ihren zweiten Mannschaften im DFB-Pokal-Wettbewerb antreten zu dürfen. Zudem steht den Zweitvertretungen kein Anteil an den Fernsehgeldern zu.
RL:
Aus der 3. Liga in die Regionalliga absteigende Mannschaften werden entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den die jeweiligen Regionalligen umfassenden Landesverbänden eingegliedert. Ausnahmen sind nur für die II. Mannschaften der Profivereine nach Absprache unter den beteiligten Verbänden möglich, wenn ansonsten mehr als sieben II. Mannschaften gleichzeitig in einer Staffel der Regionalliga spielen würden.
In der Regionalliga dürfen II. Mannschaften von Profivereinen nur noch dann am Spielbetrieb teilnehmen, sofern die Profiabteilung des Vereins mindestens in der 2. Bundesliga spielt.
OL:
Oberliga-Staffeln seit 2012/13Unterhalb der Regionalliga folgt das Ligensystem nicht mehr einem einheitlichen Bezeichnungsschema und auch keiner einheitlichen Pyramidenstruktur, da die konkrete Ausgestaltung in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Regional- und Landesverbände liegt.