ErgÀnzend vielleicht dazu: es gibt ja auch einige Handlungsanweisungen, die man nicht unbedingt immer in den Regeln findet bzw. zur Auslegung werden. Z.B. soll derjenige geahndet werden, der das erste Foul begeht und nicht der, der darauf ebenfalls mit einem Foul zwangslÀufig antworten muss.
Oder eben: was, wenn der Ref. einen Fehler macht, aber der Kampf weiterlĂ€uft? Eindeutig hat der Ref. in diesem Fall falsch gehandelt. Und bei einem Protest wĂŒrde der Verband wahrscheinlich dazu kommen, dass ein Ringrichterfehler zwar vorliegt. Die Art und Weise der FortfĂŒhrung wird aber nicht ausreichen, um das Ergebnis zu Ă€ndern.
E. schien klar, wollte das AnzĂ€hlen verhindern. Der Ref. ging augenscheinlich davon aus, dass er mit der Freigabe den Nachteil seines spĂ€ten Eingreifens vorher kompensieren wollte und E. das AnzĂ€hlen ersparen bzw. als "Ausrutscher" auslegen wollte. Ich glaube, es gab auch kein "Stop!" vorher, sondern "nur" das "Break!" Jedenfalls gab der Ref. E. eine kurze Pause, kommunizierte mit ihm, bevor er den Kampf freigab und E. schien mit dieser Ermessensentscheidung völlig zufrieden. Dann entstand eine neue Situation, die unmittelbar danach zum KO fĂŒhrte.
Betrachtet man das alles als Ganzes: E. hĂ€tte angezĂ€hlt werden mĂŒssen, wurde es aber nicht, doch zumindest bekam er eine Ă€hnlich lange Pause. Von dem her kann man argumentieren, dass das Fehlverhalten des Refs. nicht zu einem völlig anderen Ergebnis fĂŒhrte, E. genause Erholungspause erhielt wie bei einem AnzĂ€hlen.
Es gab zudem kein Eingreifen von auĂen ĂŒber den Ersatzref. oder die "Supervision".
Mit solchen korrigierenden Tatsachen/Ermessensentscheidungen muss man als Boxer leben, denn niemand ist unfehlbar und im Grunde war es E., der sich ebenso "falsch" verhielt mit seinem Aufspringen nach dem Bodenbesuch, leider bzw. unglĂŒcklich gelaufen, denn hier dominierte "der keine SchwĂ€che zeigen bei einem Treffer"-Reflex.
So zumindest meine Erkenntnisse aus Regelmeetings/LizenzverlÀngerungen uÀ., was solche Ausnahmesituationen und die Folgen, Auslegung betrifft.