Es kommt letztlich immer auf den Einzelfall an.
Wenn ein Sportler zweifelsfrei belegen und beweisen kann, dass er
(1.) unabsichtlich und ohne jegliches Wissen mit einer verbotenen Substanz kontaminiert wurde und dieser Beleg dazu führt, dass
(2.) absichtliches bzw. vorsätzliches Doping zu 100...