Mit anderen Worten, gepfiffen hat er zwar, aber er "wollte" ja eigentlich gar nicht - dann zählt ein Pfiff doch nicht, meint der Herr Horstmann! Jemand der einen berechtigten Protest mit so einer hanebüchenen Ausrede abbügelt die dem schriftlichen Regelwerk offensichtlich und eklatant widerspricht, einfach weil er nicht will, gehört mit einer Schadenersatzklage wirtschaftlich beerdigt. Dafür müsste allerdings erstmal ein Schaden entstehen und belegbar sein, z.B. durch entgangene Werbeeinnahmen beim Verpassen von Playoffs usw.
Ich fang' mal hinten an, weil das am Leichtesten ist: Der Protest ist nicht mit diesem Zitat abgelehnt worden. Das ist nicht das, was die Baskets schriftlich vorliegen haben, sondern ein Zitat aus Medien oder einer Pressemitteilung (weiß nicht mehr genau, woher das kommt). Man darf es sich nicht zu einfach machen und das als einzige Begründung ansehen.
Des Weiteren entsteht der Schaden nicht in durch die Ablehnung des Protests durch den Spielleiter, die Fehlentscheidung im Spiel wird keinen Schaden gerichtsfest begründen. Und wenn man den Fehler des Referees bejaht, würde niemand, der ansatzweise klar denkt im Sport, den Referee auf Schadenersatz verklagen - und wenn man es versuchen würde, würde ich dem Ganzen nicht besonders gute Aussichten geben, auch gerade in diesem speziellen Fall nicht. Zuletzt werden weder Liga noch DBB für den Fehler haftbar gemacht werden können - wie auch? Kurzum: Schadenersatz ist Quatsch.
Ein grossartiges Interesse gegen Würzburg muss da niemand haben, es reicht unerträgliche Arroganz dabei, als Schiedsrichter eine offensichtliche Fehlentscheidung sofort nach der Situation partout nicht zugeben zu wollen, und als Verbandsfuzzi nach dem Spiel diesen Schiedsrichter nicht bestrafen zu wollen sondern den Mantel des Schweigens über den Teppich der Ignoranz auszubreiten. Wer, wenn nicht ich, und wieso, wenn ich nicht will ? Ich bin der Verband, ich entscheide, basta.
Du hast persönliches Interesse unterstellt, nicht ich. Und es bleibt die Frage offen, welchen Grund der Spielleiter haben sollte, den Fehler zu decken, sowie welchen Grund der TK und zwei weitere Referees hatten, einen angeblich so offensichtlichen Fehler nicht zu korrigieren. (Und, wenn ich die Frage stellen darf, wer, wenn nicht der Verband, soll entscheiden?) Plus: Du kannst mir doch sicherlich sagen, welcher Mittel sich der Spielleiter bedienen kann, um die Situation nachträglich zu bewerten, oder? Insbesondere die Frage mit dem TK dürfte nicht unerheblich sein, da im Fall EnBW Ludwigsburg vs BBL eben das Wiederholungsspiel auch deswegen vom Sportgericht abgesagt wurde, weil der TK die Entscheidung der Referees, den Dreier von Giedraitis trotz Ablauf der Uhr zählen zu lassen, bestätigt hat - ziemlich genau wie hier.
Wir können schlecht diskutieren wenn Du den Begriff Tatsachenentscheidung nicht kennst oder seine Bedeutung ignorierst. Ob etwas ein Foul war oder nicht ist eine Tatsachenentscheidung. Wenn ein Spieler den Ball beim Einwurf direkt in den Korb wirft ist es keine "Tatsachenentscheidung" wenn der trotzdem gezählt wird, sondern ein klarer Regelverstoss. Ebenso wenn nach einem Timeout sich einer den Ball schnappt bevor angepfiffen ist und einfach mal beim Gegner dunkt, da kann auch kein Schiedsrichter ankommen "Ich zähle den - Tatsachenentscheidung!".
Aus meiner Sicht ist das allerdings der entscheidende Punkt, der a) über die Rechtsfolge entscheidet und der b) nicht so leicht beantworten kann, wie du es tust: Haben wir es hier nicht mit einer Tatsachenentscheidung zu tun, weil der Schiedsrichter nicht innerhalb der Regeln handelt - oder ist es eine Tatsachenentscheidung, weil er die Regel falsch anwendet. Man kann da natürlich zu einer der beiden Seiten tendieren bzw. sich auf diese festlegen, ich würde mich dennoch davor hüten, die andere von vornherein als völligen Quatsch abzutun.