Der Fehler des Gerichts ist schon ungeheuerlich. Ich lach mich tot. Ein Richter, der zu blöd ist die Gesamtstrafe zu bilden (Mathe auf 2.Klasse Grundschulniveau und die anweisung steht wortwörtlich im Gesetz...., konkret 60 Tage sind 2 Monate. 14+2=16 Monate und drunter muss ich bleiben. Und da sage noch einer, die Instanzen brauchts nicht. Der Richter hat wohl noch DDR-Recht gelernt und das BRD-Recht nach 20 Jahren noch nicht verinnerlicht. Wer solche Fehler macht, der ist schon ein bissl fragwürdig.
Im Übrigen ist die Bezeichnung "Verbrechen" juristisch klar in § 12 I StGB definiert. Alles was mit Mindeststrafe einem Jahr Freiheitsstrafe und drüber bestraft wird ist ein Verbrechen, der Täter mithin ein Verbrecher. Alles was drunter ist, ist ein Vergehen und der Täter kein Verbrecher. So einfach ist das. Alles andere ist Unsinn auf wikipedia-Niveau. Leider wird so ein Schwachsinn auch noch für bare Münze genommen und "ahnungsvoll" verbreitet. Der Volksmund spricht vielleicht vom "Verbrecher", "Schwerverbrecher" usw., aber der Volksmund redet viel Müll. Diskussion sollte da jetzt nicht weiter geführt werden.