Bundesliga 20/21 13.Spieltag Konferenz


L-james

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Wieso? Wenn ich jemanden auf dem Feld mit Absicht ins Gesicht schlage, kann das genauso eine Strafanzeige nach sich ziehen (im Unterschied zu einem normalen Foulspiel). Von daher ist ein gezieltes Anspucken ins Gesicht genauso bewertbar.

Und wie oft ist es zu einer Strafanzeige aufgrund einer Situation auf dem Feld gekommen?
 

VvJ-Ente

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Und wie oft ist es zu einer Strafanzeige aufgrund einer Situation auf dem Feld gekommen?
Hier oder hier oder hier oder hier.

Wenn es sich nicht um einen harten Zweikampf um den Ball handelt, ist immer eine Anzeige wegen Körperverletzung oder Beleidigung möglich. Dass es trotzdem relativ selten Anzeigen gibt, liegt an so einem Stammtischwissen, dass es gar keinen Sinn hätte, die Polizei zu rufen...
 

Max Power

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das war aber eine Arschgeige unter den Zuschauern, kein Gegenspieler. Für eine Aktion gegen einen Gegenspieler dürfte es tatsächlich kaum Beispiele geben, aber Covid ist in der Hinsicht halt auch etwas völlig anderes. Würds jetzt prinzipiell nicht ausschließen, dass da was kommt.
 

L-james

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Cantona wurde z.B. nach seinem Kungfu-Tritt strafrechtlich belangt.

Das kann man doch nicht beim besten Willen als Maßstab nehmen. Der hat einem Zuschauer auf der Tribüne ins Gesicht getreten.

Bleiben wir bei der Aktion von Thuram. Ich sage er wird nie im Leben dafür eine Strafanzeige erhalten. Mindestens 5 Spiele Sperre hat er sich aber verdient.
 

VvJ-Ente

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Für ein Foul gab es sogar schon eine Verurteilung: Rachid Bouaouzan gegen Niels Kokmeijer

Ob Posch gegen Thuram Anzeige erstattet, ist seine Sache, aber Thuram könnte definitiv straf- und zivilrechtlich für sein Spucken belangt werden. Wenn es irgendwelche internen Regeln der Bundesliga geben würde, die ihren Spielern derartige Anzeigen verbietet, wäre das für mich beschämend.
 

Angliru

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Thuram muss jetzt tatsächlich extrem hoffen, dass er in den nächsten Tagen nicht positiv getestet wird.

Ansonsten hab ich ja im Konjuktiv geschrieben (es kann Konsequenzen geben), juristisch ist das ganze auch ziemliches Neuland. Der Fußballplatz ist, sobald es um Handlungen geht, die nicht zum Spiel gehören, genauso zu behandeln wie das "öffentliche" Leben. Und wenn man in diesen Zeiten jemanden ins Gesicht anspuckt, dann kann man das Infektionsgeschehen erstmal nicht ausblenden.
 

VvJ-Ente

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Nein, er könnte auch belangt werden, wenn er nicht mit Corona infiziert ist.
 

L-james

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Geht ja nicht darum ob er in der Theorie belangt werden könnte, das trifft ja im Endeffekt auf alles erdenkliche zu (Tätlichkeiten, Beleidigungen...), nur wird es dazu nicht kommen, man hat kein Interesse auf einmal ein Präzedenzfall zu schaffen, auch in der Corona-Zeit nicht.
 

L-james

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Warum gilt in deutschen Stadien kein deutsches Recht, wenn Bundesligamannschaften spielen?

Wir sprechen hier von Aktionen und Reaktionen innerhalb eines Bundesligaspieles zwischen Spielern beider Mannschaften.
Das ist nicht gleichzusetzen mit Situationen im Alltag.
Da gibt es natürlich auch Grenzen, aber die üblichen Tätlichkeiten (Schlag ins Gesicht, Kopfstoß, anspucken...) wird niemand auf die Idee kommen strafrechtlich zu belangen.
Der Kopfstoß von Zidane gegen Materazzi bei einer Meinungsverschiedenheit eines Kunden bei seinem Gemüsehändler des Vertrauens und es gibt in mindestens 9 von 10 Fällen eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Materazzi hatte sogar Augenzeugen in Millarden-Anzahl.
 

Sports Almanac

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Kein Spieler wird eine Strafanzeige wegen Spuckens im Fußballspiel bekommen.

Im April, als Alaba kurz vor Ende einer Trainingseinheit dem Zeugwart Sebastian Pflügler auf den Rücken sprang und ihn umarmte hagelte es Anzeigen in zweistelliger Zahl. Bestätigt von der Staatsanwaltschaft München. Alle Verfahren wurden eingestellt, aber wer Lust hat kann jetzt und jederzeit Strafanzeige gegen das Gladbacher Lama stellen
 

Angliru

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Wir sprechen hier von Aktionen und Reaktionen innerhalb eines Bundesligaspieles zwischen Spielern beider Mannschaften.
Das ist nicht gleichzusetzen mit Situationen im Alltag.
Da gibt es natürlich auch Grenzen, aber die üblichen Tätlichkeiten (Schlag ins Gesicht, Kopfstoß, anspucken...) wird niemand auf die Idee kommen strafrechtlich zu belangen.
Der Kopfstoß von Zidane gegen Materazzi bei einer Meinungsverschiedenheit eines Kunden bei seinem Gemüsehändler des Vertrauens und es gibt in mindestens 9 von 10 Fällen eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Das stimmt nicht, sobald ein Vorsatz erkennbar ist, ist es strafrechtlich ebenfalls relevant. Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum. Es muss halt einen Kläger geben und bei den meisten "Lapalien" (kleine Ohrfeige oder so) ist die Tat so gering, dass es sich grundsätzlich auch einfach nicht lohnt.

Die Besonderheit hier liegt eben vor, dass wir in einer Pandemie leben und Thuram seinen Gegenspieler aus kurzer Distanz direkt ins Gesicht spukt. Da spielt dann eben auch das Infektionsschutzgesetz mit rein. Und da ist es egal, ob das auf dem Platz oder in der U-Bahn passiert. Wenn mir jemand ins Gesicht spukt, würde ich dies aktuell auch zur Anzeige bringen.
 

MS

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Strafbar ist eine Körperverletzung nur, wenn sie rechtswidrig und schuldhaft begangen worden ist. An der Rechtswidrigkeit fehlt es in einem BL Spiel meistens, weil man von einer zumindest konkludenten rechtfertigenden Einwilligung der Teilnehmer ausgeht. Die Einwilligung hat natürlich ihre Grenzen.

Davon abgesehen ist nur die schwere Körperverletzung ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt. Die "normale" Körperverletzung muss dagegen "angezeigt" werden.
 

L-james

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aber wer Lust hat kann jetzt und jederzeit Strafanzeige gegen das Gladbacher Lama stellen

Dass jeder jederzeit für alles eine Anzeige stellen kann, ist ja klar.

Ansonsten gucken wir mal ob Thuram strafrechtlich belangt wird oder wie ich es von Beginn an sage, es wird diesbezüglich nichts passieren.
Dass irgendwelche Hoppelheim-Hools + Hopp selber Anzeige gegen Thuram stellen, schließe ich nicht aus, der hat ja selbst eine Hetzjagd gegen Minderjährige veranlasst.
 

Angliru

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Dass jeder jederzeit für alles eine Anzeige stellen kann, ist ja klar.

Ansonsten gucken wir mal ob Thuram strafrechtlich belangt wird oder wie ich es von Beginn an sage, es wird diesbezüglich nichts passieren.
Dass irgendwelche Hoppelheim-Hools + Hopp selber Anzeige gegen Thuram stellen, schließe ich nicht aus, der hat ja selbst eine Hetzjagd gegen Minderjährige veranlasst.
Es wurde ja nur auf die Möglichkeit darauf hingewiesen. Natürlich ist die Hürde groß und es ist grundsätzlich eher unwahrscheinlich, da gehe ich mit. Hier spielt dann auch das Infektionsschutzgesetz mit rein. Ist juristisch insgesamt ziemlich viel Neuland, da vor kurzem auch geändert. Aber was passiert, wenn Thuram die Tage noch positiv getestet wird?

Anspucken aus kürzester Distanz ist an sich schon extrem ekelhaft und asozial, in diesen Zeiten aber noch eine Spur übler.
 

JamiLLX

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Möglicherweise mit Platz in der Startelf
 
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