LeZ
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Der Protest wäre auch gerechtfertigt, wenn der Torschuss und das Tor erst fallen WEIL der Pfiff für alle erkennbar das Spiel unterbrochen hat. Das hat aber in dem Moment NIEMAND wahrgenommen, dafür muss man sich die Zeitlupe ansehen. Damit wird es eine Tatsachenentscheidung, weil der Schiedsrichter garantiert nicht sehen konnte wo der Ball genau war als er pfeift. Sonst führt man hier den nachträglichen Videobeweis per Fernsehbilder statt per VAR ein, was zu noch grösseren Problemen führen würde. Dann müsste man nämlich jede solche "strittige Szene" nachträglich angreifen dürfen, und das nicht aufgrund des VAR sondern aufgrund von - klaren - Beweisbildern durch Dritte.
Die einzige Chance für Köln wäre, wenn der Schiedsrichter zu Protokoll geben würde, "ja ich habe gesehen dass der Ball noch nicht im Tor war, habe es aber aus Fairnessgründen trotzdem gegeben weil kein Kölner an den Ball kommen konnte!". Dann ist es eine fehlerhafte Regelanwendung und somit einspruchsfähig. Sonst ist es nur ein Tatsachenfehler, sprich der Schiedsrichter hat es nicht gesehen und deshalb die Regel nicht angewendet. Das darf man nachträglich nicht per Fernsehbild angreifen.
Die einzige Chance für Köln wäre, wenn der Schiedsrichter zu Protokoll geben würde, "ja ich habe gesehen dass der Ball noch nicht im Tor war, habe es aber aus Fairnessgründen trotzdem gegeben weil kein Kölner an den Ball kommen konnte!". Dann ist es eine fehlerhafte Regelanwendung und somit einspruchsfähig. Sonst ist es nur ein Tatsachenfehler, sprich der Schiedsrichter hat es nicht gesehen und deshalb die Regel nicht angewendet. Das darf man nachträglich nicht per Fernsehbild angreifen.
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