Dann führ doch mal aus, warum es deiner Meinung nach nicht stimmt.
Es gab, je nach Bundesland, lange für manche Betriebe überhaupt keine Auflagen, für einige gilt z.B. auch heute explizit kein Mindestabstand und z.T. auch keine Maskenpflicht. Von einem Zustand, in dem für alle Betriebe Regeln gelten die eine Infektion nahezu ausschließen, wie du geschrieben hast, sind wir also weit entfernt. Auch theoretisch.
Dann führ doch mal aus, warum es deiner Meinung nach nicht stimmt.
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Hinweise zur Testung von Patientinnen und Patienten auf SARS-CoV-2
Informationen zum direkten und indirekten Erregernachweis von SARS-CoV-2 und zur Interpretation der Befundewww.rki.de
"Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht vollständig aus. Falsch-negative Ergebnisse können z.B. aufgrund schlechter Probenqualität, unsachgemäßem Transport oder ungünstigem Zeitpunkt (bezogen auf den Krankheitsverlauf) der Probenentnahme nicht ausgeschlossen werden. Wenn ein Patient mit begründetem Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion in der initialen PCR negativ getestet wird, sollte mit dem Labor eine erneute Probenentnahme und -untersuchung abgesprochen werden. Das am besten geeignete Untersuchungsmaterial ist vom Zeitpunkt der Entnahme im Verlauf der Erkrankung abhängig. Bei tiefen Atemwegsinfektionen ist die alleinige Testung von Probenmaterial aus dem Oro- und Nasopharynx zum Ausschluss einer Infektion nicht geeignet, da in dieser Phase der Erkrankung ggf. nur Material aus dem unteren Respirationstrakt oder Stuhl in der PCR positiv sind."
Und wie vorher geschrieben, das Beispiel der Kanzlerin zeigt ja, dass man der Sache nicht zu 100% vertraut, ansonsten wäre sie nicht 14 Tage in Quarantäne geblieben.
Dass man ansteckend sein kann, obwohl das Virus noch nicht nachweisbar ist steht da nicht. Es wird auf verschiedene Ursachen für fehlerhafte Testergebnisse eingegangen. Bzgl. des Zeitpunkts der Infektion wird darauf verwiesen, dass bei einer Infektion der tiefen Atemwege ein Abstrich aus den oberen Atemwegen nicht ausreicht und das Testergebnis verfälschen kann. Zu einer Infektion der tiefen Atemwege kommt es meines Wissens aber erst im späteren Verlauf der Infektion. Das Ansteckungsrisiko ist dabei zu Beginn am größten, wenn sich das Virus in den oberen Atemwegen befindet. Dein Argument, man könne ansteckend sein, obwohl das Virus noch nicht nachweisbar ist, kann dies also nicht belegen, eher im Gegenteil. Die übrigen aufgezählten Ursachen möglicher fehlerhafter Ergebnisse (also schlechte Probenqualität, unsachgemäßer Transport etc.) können immer vorkommen, damit kann man bei einem ansonsten gut funktionierenden Test kein faktisches Berufsverbot begründen. Eigentlich kann man damit gar nichts begründen.
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