Der Fiebiger-Vertrag
Bei dem Besucher, der diesen Erdrutsch auslöste, soll es sich um Volker Fiebiger, seines Zeichens Boss der in Kaiserslautern ansässigen „Fiebiger GmbH Architekten und Ingenieure“ gehandelt haben. Sein Entwurf eines neuen KSC-Stadions war es, der 1996 vom damaligen KSC-Geschäftsführer Klaus Fuchs bei einer berühmten Jahres-Pressekonferenz mit dem Titel „Der KSC auf dem Weg ins Jahr 2000“ in den Räumen von S&G vorgestellt wurde. Zu dieser Zeit gehörte der KSC zu den Top-Teams der Ersten Liga, hatte gerade die Verträge mit Trikotsponsor Ehrmann, Ausrüster adidas, Bierlieferant Hoepfner und Cheftrainer Winnie Schäfer um fünf Jahre verlängert und wollte zum Millenium ein neues Wildparkstadion beziehen. Veranschlagte Baukosten: rund 170 Millionen Mark. In der „Krone“ im pfälzischen Heyna wurde dieses Modell, auch zusammen mit Vertretern des Karlsruher Gemeinderates, als zukünftiges KSC-Stadion in geselliger Runde lebhaft begrüßt, wie sich der damalige KSC-Präsident Roland Schmider erinnert.
Vertragsärger nach Abstieg
Allerdings musste dieses Stadionmodell später auch aus Gründen des Landschaftsschutzes erheblich abgespeckt werden, verlor dabei seine markanten Ecktürme und sollte nur noch 90 Millionen Mark kosten. Als man endlich soweit war, den Umbau zusammen mit der Stadt Karlsruhe auf den Weg zu bringen, stieg der KSC in die Zweite Liga ab und mit ihm die Pläne für ein neues Stadion. Nicht mit abgestiegen waren die Honorarforderungen des Architektenbüros Fiebiger für die geleisteten Dienste. Zwar soll der damalige Rechtsberater des KSC, Peter Schäufele, der auch Mitglied im Verwaltungsrat war, dem damaligen Präsidium um Roland Schmider versichert haben, dass Fiebiger bei einem Abstieg keine Forderungen geltend machen könne. Dies erwies sich aber als Trugschluss, obwohl Schäufele selbst diesen Vertrag mit Fiebiger konzipiert hatte, wie Roland Schmider dem KURIER auf Anfrage sagte. Fiebigers Forderung war berechtigt, da der Architekt entsprechende Leistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erbracht hatte. Zwischen dem KSC und seinem Rechtsberater Peter Schäufele kam es deshalb zu einer heftigen Auseinandersetzung, die sogar in einen Rechtsstreit ausartete. Der Sportclub wollte von dem Rechtsanwalt Schadenersatz für die seiner Meinung nach falsche Beratung, konnte sich mit dieser Auffassung aber nicht durchsetzen, da die Frist von zwei Jahren für eine entsprechende Klage überschritten war. Schäufele trat schließlich als Verwaltungsrat zurück und aus dem KSC aus.
Der KSC zahlt
Der KSC musste notgedrungen die Fiebiger-Forderung in seine Bilanz aufnehmen, was bei einer Mitgliederversammlung in dieser Zeit zu heftigen Unmutsäußerungen führte. Aber der Fiebiger-Vertrag war gültig und das Architekturbüro setzte seine Arbeiten für ein neues Wildparkstadion fort. Im Jahr 2000 schließlich sollen sich der damalige KSC-Präsident Detlef Dietrich und der damalige KSC-Geschäftsführer Wilfried de Buhr mit Volker Fiebiger gegen Zahlung eines Betrages von rund 800 000 Mark auf die Beendigung der Geschäftsbeziehungen verständigt haben, wie sich der damalige Schatzmeister des KSC, Herbert Heiler erinnert, den der KURIER dazu befragte. Den exakten Wortlaut dieses Vertrages hat Heiler allerdings nicht mehr präsent und Detlef Dietrich war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Offensichtlich beendete diese Zahlung, so sie erfolgt ist, aber immer noch nicht die Geschäftsbeziehungen zwischen dem KSC und Fiebiger, der dem KSC weiter als Vertragspartner bei einem Stadionbau erhalten blieb. Würde also der KSC als Bauherr des neuen Stadions einen anderen Architekten mit der Planung betrauen, wäre dies Vertragsbruch von Seiten des KSC gewesen. Dann hätte Fiebiger seine Honorarforderungen, beziehungsweise seinen dadurch entgangenen Gewinn, durch Rechnungsstellung geltend machen können. Die Höhe einer solchen Forderung soll nach Informationen des KURIER zwei bis drei Millionen Euro betragen haben. Da der KSC aber diese Forderung (bei bestehenden Verbindlichkeiten von etwa fünf Millionen Euro) nicht hätte erfüllen können, ohne gegen die Lizenzauflagen zu verstoßen, hätten Konkurs oder Lizenz-Entzug die Folgen eines solchen Szenariums sein können. Die Prüfung durch verschiedene Rechtsanwälte, die der KSC vornehmen ließ, ergab offenbar, dass dem Sportclub keine andere Möglichkeit blieb, als sich von der gemeinsamen Besitzgesellschaft mit der Stadt Karlsruhe und damit von dem Projekt „Stadionbau in eigener wirtschaftlicher Verantwortung“ zu verabschieden.