Kann sein dass die Frage schon gestellt wurde (stolper jetzt erst hier drüber), aber zählen auch offizielle Download-Alben?
Vielleicht verschießt du dein Pulver noch nicht und lässt dir Raum für den von allen Teilnehmenden sehnlichst erwarteten Votingbericht?Liste und links sind fertig. Morgen noch ein paar Sätze schreiben und in Reihenfolge bringen
Meine Möglichkeiten sind unbegrenzt, im Gegensatz zum Leseverständnis der User hier, bei menen Votingberichten.Vielleicht verschießt du dein Pulver noch nicht und lässt dir Raum für den von allen Teilnehmenden sehnlichst erwarteten Votingbericht?
Ich muss nicht erwähnen, dass ich alle Bands live gesehen habe
ich muss nicht erwähnen, dass das keinen interessiert.
Doch. Mich und das reicht und gilt auch für alles was ich schreibeich muss nicht erwähnen, dass das keinen interessiert.
Das ist @Kinski doch egal. Freue mich schon, wenn er irgendeinen Helene Fischer Schund nominiert hat und als Anekdote erwähnt wie er ihr seinen Schlüpfer aus der ersten Reihe zuwarfMich interessiert das aber.
Auf mich trifft das komischerweise fast gar nicht zu. Für das meiste aus meiner Liste bin ich zu jung. Drei oder vier dürften es sein, die ich live gesehen habe.
Leider gibt es von vielen tollen Live-Acts, die ich gesehen habe, keine probate oder regelkonforme Tonträger.
Stattdessen habe ich viele Klassiker genommen, die mir irgendwann richtig viel bedeutet haben oder weil sie zeitlos gut sind.
Gut, dann kann ich mein Wochenende immerhin anders nutzen. Schade, aber anders kann ich guten Gewissens leider keine Liste abgeben.Nur auf physischen Trägermedien veröffentlichte Alben sind zulässig.
OK. Dann muss ich ein der zwei streichen. Is aber nicht schlimmNur auf physischen Trägermedien veröffentlichte Alben sind zulässig.
OK. Dann muss ich ein der zwei streichen. Is aber nicht schlimm
Gut, dann kann ich mein Wochenende immerhin anders nutzen. Schade, aber anders kann ich guten Gewissens leider keine Liste abgeben.
Ich finde die Regel mit dem physischen Tonträger für 2021 etwas kleinkariert, das wäre vor 10-20 Jahren noch angebracht gewesen - heute nicht mehr, finde ich. Aber ich will da jetzt auch kein Fass aufmachen, es fällt dadurch halt für mich ein potenzieller Nr.1-Kandidat heraus, da macht es dann einfach weniger Sinn für mich.Die Reaktion wiederum finde ich schade, kann es aber natürlich verstehen. Nur kann ich so kurz vor knapp die Regeln nicht mehr ändern, das wäre für die Leute unfair, die bereits eingereicht haben. Aber vielleicht kriegst Du ja doch noch eine Liste zusammen..
Ohne die Eingrenzung auf physische Trägermedien öffnet das plötzlich jedem Konzertmitschnitt auf YouTube & Co Tür und Tor
Das ist falsch. Es geht um offizielle, rein digitale Releases und keine YouTube Videos.
Ich habe letztlich auch so genug gefunden, vielleicht war die Einschränkung sogar nützlich. Aber in ein paar Jahren würde man darüber nur noch müde schmunzeln digitale Veröffentlichungen zu streichen.
Vielleicht ist es auch meine persönliche Abneigung gegenüber den digitalen Veröffentlichungen, mag ja sein. Bei den gängigen Listen der besten Live-Alben besteht die Einschränkung aber auch - zumindest ist es nichts gegenteiliges aufgefallen. Und ein Album ist für mich etwas, was man in den Händen halten kann. Sei es als Schallplatte (mein Favorit), als CD oder meinetwegen als DVD, VHS oder von mir aus auch als Betamax oder Super 8. Ich bin übrigens knapp über 30, bevor die Dinosaurier-Vorwürfe kommen...
Zudem bleibe ich dabei, dass, wenn rein digitale Veröffentlichungen erlaubt wären, die Grenze verschwimmt und die Wahl in meinen Augen zu große Ausmaße annimmt. Gibt so schon nur einen Bruchteil an Alben, die (bislang) auf mehr als zwei Nennungen kommen - daher brauchte es einfach auch gewisse Einschränkungen, damit das hier einen Sinn ergibt. Bei mir fällt übrigens durch die Regel auch ein Livemitschnitt raus, den der Künstler hochoffiziell und professionell produziert auf seinem YouTube-Kanal frei für alle zur Verfügung gestellt hat. Wäre wohl sogar Top 4-5 gewesen. Ist aber halt so, kommt dafür bei der Wahl zum besten Konzertmitschnitt auf die Eins, so als Konzessionsentscheidung.