Was und warum man das jetzt erst macht, hat einen ganz anderen Grund, ob man uns den verrät, glaube ich nicht.
An der Sache ist absolut nichts Mysteriöses, m.E. trotz gegenteiliger Propaganda aus der Filmbranche auch nichts Anrüchiges. In den USA existiert seit 30 Jahren ein Haftbefehl. Der hat in der Schweiz zunächst keine Gültigkeit, es sei denn, die USA stellt gemäß eines Auslieferungsabkommens einen Antrag bei der zuständigen Stelle in der Schweiz.
Nachdem den zuständigen Stellen eine Vorankündigung für das Filmfest in die Hände fiel und damit klar wurde, wann und für welchen Zeitraum Polanski sich nachweisbar in der Schweiz aufhalten würde, haben sie rechtzeitig diesen Antrag gestellt.
Polanski hat natürlich in den vergangenen 30 jahren bewusst die USA gemieden und glaubte darauf vertrauen zu können, das die US-amerikanische Justiz ihm weiterhin keine große Aufmerksamkeit schenken und weiterhin pennen würde. Dass das Verfahren gegen ihn noch läuft war im allerdings hinreichend bekannt, da er in den vergangenen Jahren sich mehrfach gerichtlich in den USA durch seine Rechtsanwälte um eine Beendigung des Verfahrens bemüht hatte.
Soll man den Stellen in den USA vorwerfen, dass sie nicht schon eher dieses verfahren durchgezogen haben? Sicherlich. Zwar nicht im Sinne Polanskis, aber in Sinne der Pflicht zur Strafverfolgung, somit im Interesse des US-amerikanischen Staates und erst recht im Sinne des Opfers unabhängig von dessen Erklärung.
Soll man den Stellen in den USA vorwerfen, dass sie die Schweiz speziell gewählt haben, weil nur dort das Auslieferungsabkommen keine Berücksichtigungsklausel der Verjährungsregelungen im Land der festnahme enthält? Sicherlich nicht. Für die USA hat bei der Strafverfolgung zunächst amerikanischen recht zu gelten und dann natürlich entsprechende Regelungen in getroffenen Abkommen. Daher durfte die entsprechenden Stellen der US-Justiz diesen Vorteil natürlich nutzen. Ist ja auch nicht so, dass Polanskis Anwälte das nicht wussten. Dummheit und Ignoranz schützen nunmal vor Strafe nicht.
Der Fall selber ist durch das Geständnis Polanskis ohnehin eindeutig. Das in irgendeiner Weise auf den damaligen Zeitgeist zu schieben und mit vielen wahrscheinlich ähnlich gelagerten Fällen in der damaligen Zeit zu relativieren, ist lächerlich. Noch lächerlicher, geradezu unverfroren dreist ist es allerdings, die Tat unter Straffreiheit in Anbetracht tragischer Vorfälle im Leben des Täters, die damit noch nicht einmal in irgendeinem Zusammenhang stehen, stellen zu wollen. Dass solche Dinge auch noch von Vertretern von vermeidlichen Rechtsstaaten vorgetragen werden (Frankreich, Polen), setzt dem Ganzen die Krone auf. Immerhin haben französische Stellen wohl mittlerweile erkannt, was sie da für einen fragwürdigen Mist verzapft haben.
Roberts