Ich wäre mir da nicht so sicher. Vielleicht haben wir hier im Forum einen Arbeits- oder Vertragsrechtler (oder jemanden, der sich mit der Materie ein wenig auskennt -
@Flöpper vielleicht?), der einige Möglichkeiten aufzeigen kann.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass nach Ende des Leihvertrages und einer Verpflichtung Comans in jedem Fall ein neuer Arbeitsvertrag zwischen Verein und Spieler geschlossen werden muss, in den beide Seiten einwilligen müssen. Ist dies der Fall, so wird eben die zwischen Bayern und Juve vertraglich festgehaltene Ablösesumme fällig. Eigentlich handelt es sich bei dieser Kaufoption doch im Prinzip um nichts anderes als ein genauer spezifiziertes Vorkaufsrecht. Außerdem ist Coman immer noch Spieler von Turin, der eben nur eine zeitweilige Spielberechtigung für die Bayern hat. Ich glaube tatsächlich, dass Coman hier sowieso das letzte Wort hat, ohne dass man ihm dies hätte einräumen müssen, lasse mich da aber auch gerne belehren.
Im Fall von Morata, an den ich mich gerade erinnere, war die Grundkonstellation glaube ich eine andere. Ich meine, das mit der Rückkaufoption hat nur deswegen ohne das Einverständnis Moratas funktioniert, weil der Zeitpunkt des Rückkaufs noch in die ursprüngliche Vertragslaufzeit bei Madrid fiel. Also faktisch eher eine Leihe für gewiefte Steuersparfüchse, weshalb man offiziell ein anderes Konstrukt wählen musste. Kann mich da aber auch irren, habe es nicht mehr überprüft.