Okay dann mal Jura light anhand der Formel 1
Gut, ich gebe zu, in Bezug auf Motiv und Fahrlässigkeit habe ich was durcheinander gebracht. Ich wollte dich nicht belehren, sondern stand einfach unter Zeitdruck, weswegen meine Antwort unabsichtlich und höchstens fahrlässig zu direkt war. Entschuldigung.
Allerdings finde ich schon, dass Fahrlässigkeit nachgewiesen werden muss - eben durch Beweismittel, die an der Erfüllung der objektiven Sorgfaltspflicht zweifeln lassen. Wenn nicht, sag mir bitte, wieso.
Jein, richtig ist, dass die verstoßende Handlung gegen die gebotene Sorgfalt nachgewiesen werden muss. Nur, wer legt die gebotene Sorgfalt fest? Bsp. Kurvenfahrt Formel 1:
gebotene Sorgfalt ist, ich muss 200 Meter vor der Kurveneinfahrt bremsen und dann mit max. 150 km/h durch die Kurver fahren. Was ist bei 152, hängt es vom Auto ab, wovon auch immer. Also ist die gebotene Sorgfalt eine Wertung, deren Aufstellung nicht oder nur schwierig zu beweisen ist ( Naturgesetze). Gerade in solchen Extremsituationen wie der Formel 1, die ja von vielen Sachen abhängig ist, Wind, Wetter, Reifenverschleiß etc.
Soweit ich informiert bin, ist die Vorhersehbarkeit auf die Verletzung einer Norm beschränkt. D.h., der beklagte Rennfahrer musste erkennen und reflektieren können, dass sein Verhalten oder das Unterlassen des Verhaltens gegen Regeln verstößt. Auch hier bitte ich um Aufklärung, falls ich (und das ist möglich), falsch liege.
Nein, es kommt auf die Vorhersehbarkeit der Rechtsgutverletzung an, d. h. konnte/musste der Fahrer bei Anspannung seines gesamten Wissens damit rechnen, dass es zu dem Unfall kommen könnte. Zum Beispiel ein, "der würde nie Kampflinie fahren" ist mindestens fahrlässig (wenn nicht sogar Eventualvorsatz). Es kann ja auch sein, dass du gar nicht weißt, dass du evtl. ein anderes Rechtsgut verletzen könntes. Bsp. Du fährst mit 55 km/h durch einen Ort, ein Kind springt dir vor das Auto, du streifst es leicht, bei 50 km/h hättest du aber vorher gestanden. Natürlich hast du fahrlässig gehandel, ebenso natürlich nur leicht, was sich auf die Strafe (genauso wie das Mitverschulden auswirken).
Ein Überholmanöver oder das Verhindern eines Überholmanövers verstoßen aber nur in bestimmten Situationen gegen Regeln, nicht zwangsläufig. In einfachen Worten: Der Beklagte hätte wissen müssen, dass was er tut oder nicht, regelwidrige oder normative Konsequenzen hat.
Wie oben, das Rammen des anderen Autos ist verboten,
nicht das Überholen
Wo steht, dass in der Formel 1 jeder Kontakt verboten ist? Das würde mich mal interessieren. Bezogen auf das Fussballbeispiel bist du auch schön tautologisch: Jeder Kontakt der zum Foul führt, wird geahndet, weil ja das Foul genau dadurch definiert wird, dass eine Regelverletzung besteht.
Nicht? Ich dachte in der Formel 1 wäre grds. jede Berührung erst mal nicht erlaubt, wobei natürlich gewisse Berührungen nicht vermeidbar sind. Deswegen der Unterschied bei Fußball. Zum Beispiel darf ein Spieler zum Ball grätschen, trifft er ihn sauber und der gegner fällt dann über das Bein, ist es ja kein Foul, keine Verwirklichung des unsportlichen Verhaltens/rohen Spiels. Zur verschuldensfrage kommst du gar nicht.
In der Formel 1 sieht das aber anders aus. Hier wird das Rennen nicht durch einen Entscheidungsprozess unterbrochen, es bedarf also auch keiner sofortigen Entscheidung. Warum sollen wir das in der Formel 1 dann analog zum Fussball entscheiden?
Ich will gar nicht analog entscheiden, auch Allens Ansatz geht mir viel zu weit.
Nur wenn man diskutiert, dann sollte man es sauber machen
Mal ohne die Extreme (der Überrundete wehrt sich oder der Überholende bremst gar nicht)
1. Habe ich
objektiv einen Regelverstoß?
Ja, beide Autos haben das jeweils andere gerammt
2. Wer ist schuld
Überholende, Überholte, beide
Der Überholte hat es einfach, er kann sagen, ich habe nur das gemacht, was mir die Regeln erlauben
Der Überholende hat ein größeres Problem. Er muss ja damit rechnen, dass der Überholte alles regelkonform tut und darauf reagieren können. Tut er das nicht, hat er mMn sofort die gebotene Sorgfalt verletzt.
Jetzt geht mir persönlich das zu weit, deswegen stehe ich wohl zwischen Allen und dir, ein gewisses Risiko ist in der Formel 1 immer da, deswegen muss man beim Grad der Verletzungshandlung schon abwägen, wie sehr die Sorgfalt verletzt wurde (Problem: normaler Rennunfall).
Nur ist dies wieder eine Wertung, über die man lange und dreckig
diskutieren kann.
Grundsatz natürlich: Deutsche sind nie schuld aber auch nicht immer